Beratung bei Geld- und Kreditproblemen

Ist Ihnen das Girokonto gekündigt oder der Strom abgesperrt worden? Steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür? Liegt beim Arbeitgeber eine Lohnpfändung vor? Hat der Kreditvermittler das versprochene Geld nicht ausgezahlt? Können Sie Ihre Kreditrate nicht bezahlen? Wir bieten professionelle Hilfe, um der Schuldenfalle zu entkommen.
Bei einem finanziellen Engpass können Ihnen die monatlichen Verpflichtungen schnell über den Kopf wachsen. Wichtig ist es daher, wieder den Überblick zu gewinnen. Nach einer kostenlosen ersten Beurteilung helfen wir Ihnen bei der Sicherung Ihres Existenzminimums, zum Beispiel durch Schutz vor Pfändungen, bei der Eröffnung eines Girokontos oder bei der Auszahlung unpfändbarer Beträge. Ferner unterstützen wir Sie bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten, überprüfen die Forderungen Ihrer Gläubiger und helfen Ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
Preise

Die Beratung und ggf. Vertretung zur Existenzsicherung und bei Zahlungsunfähigkeit erfolgt für Sie kostenlos. In anderen Fällen entstehen in der Regel folgende Kosten:

Rechtsberatung

Bei der Rechtsberatung schildern Sie uns Ihren Fall. Sie erhalten dann eine umfassende individuelle rechtliche Hilfe. Damit können Sie vielfach Ihre Rechte selbständig durchsetzen.

Rechtsberatung: 20,00 €
Folgetermin Rechtsberatung: 10,00 €


Rechtsvertretung

Handelt es sich um ein komplexes Problem, können Sie auch eine außergerichtliche Rechtsvertretung in Anspruch nehmen. Das heißt, dass wir Ihre Interessen wahrnehmen und Sie – auch schriftlich – gegenüber dem Unternehmen vertreten. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche steht dabei stets im Vordergrund.

Rechtsvertretung inkl. Rechtsberatung: 50,00 €
Folgetermin Rechtsvertretung: 30,00 €


Hilfe beim Schlichtungsverfahren

Auf allen wesentlichen Gebieten des Verbraucherrechtes besteht die Möglichkeit, Streitigkeiten durch ein Schlichtungsverfahren auszuräumen. Wir unterstützen Sie dabei mit Informationen, Beratung und Begleitung!

Beratung zur Schlichtung: 20,00 €
Vertretung im Schlichtungsverfahren: 50,00 €