Verschuldung und Privatinsolvenz
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Individuell und persönlich: Unsere Beratung
Darum geht's in dieser Beratung - und das kostet sie
Wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen oder Sie den Überblick über Ihre Finanzen verloren haben, bieten wir im Rahmen unserer Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung kostenfreie und unkomplizierte Unterstützung.
In einem ersten Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen die dringlichsten "Baustellen", helfen Ihnen bei der Sicherung Ihrer Existenz (z. B. bei akuter Pfändung, Energie- und Mietschulden), zeigen Ihnen einen Weg, den Überblick zurückzugewinnen. Außerdem klären wir, welche weiteren Schritte in Ihrer Situation erforderlich sind.
Benötigen Sie eine umfassende Schuldnerberatung mit dem Ziel der Entschuldung, wären die nächsten Maßnahmen:
- Wir prüfen die gegen Sie gerichteten Forderungen,
- helfen Ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte gegenüber Ihren Gläubigern,
- führen eine Bestandsaufnahme Ihrer Haushaltsfinanzen durch,
- erarbeiten einen Plan zur Regulierung Ihrer Schulden und
- führen entsprechende Verhandlungen mit Ihren Gläubigern.
Wir sind eine amtlich anerkannte Stelle nach § 305 InsO und unterstützen Sie bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren, wenn eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern nicht möglich ist. Am Ende des regelmäßig dreijährigen Verfahrens steht Ihnen mit der Restschuldbefreiung ein wirtschaftlicher Neuanfang offen.
Je besser Sie sich auf unser Gespräch vorbereiten, desto einfacher, schneller und zielgerichteter können wir Ihnen helfen. Bringen Sie unbedingt die entsprechenden Unterlagen (z. B. Vollstreckungsbescheid, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Schriftwechsel und Vertrag) bereits zum ersten Termin mit. Dies gilt insbesondere bei akuten Problemen mit Pfändungen, Strom- oder Mietschulden, bei denen schnelles Handeln erforderlich ist. Sind Sie unsicher, welche Unterlagen wichtig sind, sprechen Sie uns einfach im Vorfeld an.
Kosten: Unsere Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ist kostenlos
Unterlagen zur Vorbereitung
Sobald Sie einen Termin vereinbart haben, können Sie sich mit den hier bereit gestellten Unterlagen vorbereiten. Sie ermöglichen uns damit eine reibungslose Bearbeitung Ihres Falles.
Hinweis für Selbständige / freiberuflich Tätige
Gemäß den Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes dürfen die Verbraucherzentralen eine Rechtsberatung ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) durchführen. Dies bedeutet, dass wir selbständig oder freiberuflich Tätigen keine Auskunft geben dürfen, wenn die geschilderten Sachverhalte Verträge betreffen, die im Rahmen der selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit geschlossen wurden. Daher können wir Sie leider nicht beraten.
Bitte wenden Sie sich für eine Bratung an eine:n Rechtsanwält:in. Das Rechtsanwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer kann Sie bei der Suche unterstützen.


