Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung
Antworten auf von Ratsuchenden besonders häufig an die Verbraucherzentrale NRW gestellte Fragen.
Sie möchten sich beschweren?
In meinem Produkt war ein Fremdkörper, was kann ich tun?
Haben Sie in einem Lebensmittel einen Fremdkörper (z.B. eine Scherbe, einen Stein oder ein Plastikteilchen) entdeckt, sollten Sie zunächst den Hersteller direkt kontaktieren. Dieser kann dann feststellen, wie und wo der Fremdkörper ins Produkt gelangt ist. Außerdem kann das Unternehmen dadurch einschätzen, welche Produkte noch betroffen sein könnten und ob ein Rückruf notwendig ist.
Fühlen Sie sich vom Hersteller nicht ernst genommen oder liegt eine ernsthafte Verletzungsgefahr vor, dann melden Sie den Fall zusätzlich der Lebensmittelüberwachungsbehörde. Die Behörde kann beim Hersteller vor Ort prüfen, ob ein Mangel vorliegt und weitere Maßnahmen veranlassen. Die Kontaktdaten der Behörden in NRW finden Sie auf unserer Internetseite.
Wenn nach Verzehr eines verdorbenen Lebensmittels körperliche Symptome auftreten oder nach einem Biss auf einen Fremdkörper Verletzungen entstehen, suchen Sie schnellstmöglich eine Arztpraxis auf. Ein ärztlicher Befund ist wichtig, falls Sie später Schadensersatz verlangen wollen. Denn in einem solchen Fall liegt die Beweislast, dass die Krankheit oder Verletzung auf das spezielle Lebensmittel zurückzuführen ist, bei Ihnen. In einer Anwaltspraxis kann man Sie zu Schadensersatzansprüchen beraten, wobei diese häufig schwierig durchzusetzen sind.
Gesundheitliche Probleme nach dem Verzehr?
Wenn es Ihnen nach dem Verzehr eines Lebensmittels oder dem Besuch eines Restaurants schlecht geht, Sie Übelkeit verspüren oder unter Magen-Darm-Problemen leiden, suchen Sie bitte zunächst ärztlichen Rat.
Zusätzlich sollten Sie möglichst zügig Ihre zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde informieren, damit Proben gezogen und untersucht werden können und ggf. ein Rückruf veranlasst werden kann.
Lebensmittelrückrufe werden unter lebensmittelwarnung.de veröffentlicht.
Supermarkt oder Restaurant wirkt unsauber / unhygienisch
Wenn Sie in einem Supermarkt oder einem Restaurant hygienische Mängel feststellen, sprechen Sie zunächst mit der Leitung, um auf den Zustand aufmerksam zu machen. Wenn daraufhin keine Verbesserung der Situation erfolgt, können Sie die Lebensmittelüberwachungsbehörde einschalten. Diese prüft dann die Hygienesituation vor Ort und leitet bei Bedarf weitere Maßnahmen ein. Zuständig ist die Behörde in dem Ort, in dem sich die Filiale/das Restaurant befindet. Die Kontaktdaten der Behörden in NRW finden Sie hier:
verbraucherzentrale.nrw/lebensmittel/nrwadressen-von-lebensmittelueberwachungsaemtern-110033
Möchten Sie Informationen darüber anfordern, wie sauber das Restaurant oder die Bäckerei um die Ecke ist, können Sie Gebrauch von dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) machen. Nach diesem Gesetz sind die Behörden verpflichtet, Ihnen Informationen zu Hygieneprüfungen zur Verfügung zu stellen. Wie Sie die Kontrollergebnisse anfordern, erklären wir Ihnen auf der Seite "Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung anfordern".
Produkt ist vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben
Ist ein Produkt bereits vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) verdorben, obwohl es richtig gelagert wurde und ungeöffnet war, haben Sie Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Kassenzettel ist in diesem Fall ein Beweis für den Kauf. Einige Händler nehmen Produkte zwar auch ohne Kassenbon zurück, das ist dann jedoch reine Kulanz.
Wenn Sie bei einem Produkt oder einem Hersteller häufiger solche Vorfälle beobachten, können Sie sich auch an die Lebensmittelüberwachungsbehörde in dem Ort, in dem Sie das Produkt gekauft haben, wenden.
Die Adressen der Behörden in NRW finden Sie auf unserer Internetseite.
Ist es erlaubt, Produkte über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus zu verkaufen?
Ja, es ist grundsätzlich erlaubt, Produkte auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) zu verkaufen. "Abgelaufene" Lebensmittel dürfen auch zum vollen Preis verkauft werden.
Verpflichtend ist allerdings, dass auf das abgelaufene MHD hingewiesen wird (z.B. in Form eines Stickers) und stichprobenartig überprüft wird, ob die Produkte noch einwandfrei und sicher sind. Nach Ablauf des MHDs haftet nicht mehr der Hersteller, sondern der Händler. Der Händler ist daher ab diesem Moment der Ansprechpartner bei Beschwerden.
Ist das Produkt jedoch verdorben oder gab es keinen Hinweis auf das abgelaufene MHD, gilt das als Mangel und Sie haben Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung. Der Kassenbon ist ein Beweismittel für den Kauf, ohne diesen entscheidet der Händler, ob aus Kulanz eine Lösung gefunden werden kann.
Selten, aber auch erlaubt: das abgelaufene MHD wurde mit einem neuen MHD überklebt. Auch hier haftet ab dem Überkleben der Händler.
Beschwerden zu Mogelpackungen und versteckten Preiserhöhungen
Bei „Mogelpackungen“ oder versteckten Preiserhöhungen wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale Hamburg. Diese bietet eine Mogelpackungsliste, für die versteckte Preiserhöhungen und Täuschungen bei Füllmengen an. Ihren Hinweis geben Sie dort über ein Online-Formular ein:
Unterfüllung: Füllmenge stimmt nicht mit der Angabe auf der Verpackung überein
Gewisse Unterfüllungen sind bei Fertigverpackungen erlaubt, solange das angegebene Gewicht im Durchschnitt stimmt. Auf unserer Internetseite können Sie nachlesen, welche Abweichungen erlaubt sind.
Die Füllmenge bezieht sich auf den Zeitpunkt der Herstellung. Wenn bei frischem Fleisch also über die Zeit Wasser austritt oder tiefgefrorene Produkte nach der Zubereitung leichter sind, liegt in der Regel keine Unterfüllung vor.
Wenn Sie wiederholt Abweichungen über die Grenzen hinaus feststellen, können Sie das Eichamt informieren. Die Behörde prüft dann den Betrieb. Die Kontaktdaten der Behörden finden Sie auf der Internetseite der Eichämter.
Ich fühle mich von einer Produktverpackung getäuscht, was jetzt?
Manchmal kommt es vor, dass die Verpackung von Lebensmitteln eine falsche Erwartung weckt. Das kann daran liegen, dass die Abbildungen auf der Verpackung nicht mit dem eigentlichen Lebensmittel übereinstimmen oder Auslobungen auf der Verpackung stehen, die die echte Zusammensetzung des Produktes nicht widerspiegeln.
Melden Sie diese Fälle gerne dem Portal „Lebensmittelklarheit“ der Verbraucherzentralen: lebensmittelklarheit.de
Falsche Preis- oder Herkunftsangaben im Handel
Grundsätzlich entsteht der Kaufvertrag an der Kasse. Das heißt, dass der Preis an der Kasse auch dann gilt, wenn am Regal ein anderer Preis steht. Natürlich sollten die Preise nicht vorsätzlich falsch angegeben werden, aber einen Vorsatz nachzuweisen, ist schwierig. Machen Sie zunächst die Marktleitung auf falsche Preisauszeichnungen aufmerksam. Sollten Sie häufiger falsche Preise feststellen oder Preisauszeichnungen komplett fehlen, ist das Ordnungsamt in der Stadt zuständig, in der sich der Markt befindet.
Bei falschen Herkunftsangaben, beispielsweise wenn bei Gemüse und Obst die Herkunftsangabe auf der Packung oder Karton eine andere ist als auf dem Preisschild, sprechen Sie am besten zunächst die Filialleitung an. Ein Versehen kann ja mal vorkommen. Sollte Ihnen das häufiger auffallen, melden Sie das bitte der Lebensmittelüberwachungsbehörde. Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite. Was in Bezug auf Herkunftsangaben für Lebensmittel gilt, finden Sie in diesem Beitrag.
Falsche Angaben in der Prospektwerbung
Erschwerend kommt hinzu, dass Prospekte mit einigen Wochen Vorlauf gedruckt werden. Welche Ware der Markt dann letztendlich bekommt kann davon abweichen.
Wie ist der aktuelle Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel in Deutschland?
Grundsätzlich gilt in Deutschland der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Grundnahrungsmittel. Dazu gehören Zucker, Mehl, Kartoffeln, Gewürze, Gemüse und Obst, Tee und Kaffeebohnen oder -pulver, Nüsse, Milch und Milchprodukte wie Käse, Quark, Butter sowie Fleisch, Fisch, rohe Eier und Honig.
Für verarbeitete Produkte gilt der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Dazu zählen beispielsweise Pflanzendrinks, Fleischersatzprodukte, laktose- oder glutenfreie Produkte. Auch Luxusgüter und Getränke unterliegen dem Steuersatz von 19 Prozent, wobei: Trüffel und Froschschenkel laut Definition nicht zu Luxusgütern zählen und ermäßigt versteuert werden.
Trinkwasser wird mit 7 Prozent besteuert, Mineralwasser dagegen (wie alle Getränke) mit 19 Prozent.
Für welche Produkte der ermäßigte Steuersatz gilt, regelt die Liste in Anlage 2 zu § 12 des Umsatzsteuergesetzes.
In der Gastronomie (Restaurant, Café, Imbiss oder bei Catering) gilt seit dem 1. Januar 2026 für zubereitete Speisen wieder der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, unabhängig davon, ob sie vor Ort verzehrt, mitgenommen oder geliefert werden. Getränke (alkoholisch und alkoholfrei) dagegen unterliegen dem Regelsatz von 19 Prozent.
Fehlende Grundpreisangaben
Von dieser Verpflichtung gibt es aber Ausnahmen. Diese können Sie auf unserer Internetseite "Pflicht zur Angabe des Grundpreises ermöglicht direkten Preisvergleich" nachlesen.
Fehlerhafte oder falsche Grundpreisangaben können Sie zunächst dem Verkaufspersonal melden, wird nicht reagiert, können Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Stadt wenden.
Sie haben eine Beschwerde zu Lebensmittelpreisen / Preisabsprachen?
Verbraucher:innen können Hinweise und Beschwerden schriftlich oder elektronisch beim Bundeskartellamt einreichen, wenn ein Verdacht auf Preisabsprachen oder Hinweise auf Missbrauch von Marktmacht vorliegt. In diesen Fällen prüft die Behörde, ob ein Verdacht auf Wettbewerbsverstöße vorliegt.
Einweg-Pfand: Rücknahme und Pfanderstattung verweigert
Wenn Rücknahme und Pfanderstattung von Einwegflaschen oder -dosen zu Unrecht verweigert werden, sprechen Sie bitte die Geschäfts- oder Filialleitung an! Zeigt diese sich ebenfalls uneinsichtig, können Sie sich bei der unteren Abfallbehörde der Kommune beschweren. Das Pfand, das dem Kunden zusteht, kann die Behörde allerdings nicht erstatten. Auf unserer Internetseite finden Sie dafür einen Musterbrief und viele weitere Fragen und Antworten rund um Einwegpfand und Dosenpfand.
Irreführende Werbung in den sozialen Medien
Sie haben irreführende Werbung bei Facebook, Instagram, Tiktok, Youtube & Co. entdeckt? Dann machen Sie bitte Screenshots davon oder sichern ein Video. Anschließend wenden Sie sich an die in NRW dafür zuständige Landesmedienanstalt.
Beschwerden werden vertraulich behandelt. Sie können sich dort auch anonym beschweren, werden dann aber nicht über den Fortgang des Verfahrens informiert. Sie können entweder das verschlüsselte Beschwerdeformular nutzen (und Screenshots oder Videos direkt hochladen) oder eine Mail schreiben.
medienanstalt-nrw.de/zum-nachlesen/recht-und-aufsicht/beschwerde.html
beschwerde@medienanstalt-nrw.de
Wenn es um Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel geht, sollten Sie auch Ihre Lebensmittelüberwachung an Ihrem Wohnsitz informieren.
Weitere Informationen rund um soziale Medien finden Sie bei uns unter "Soziale Netzwerke" und "Online-Handel".
Sie möchten sich über ein Nahrungsergänzungsmittel beschweren?
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer konkreten Produktbeschwerde an Ihre zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Das können Sie auch anonym machen. Bei Mails dürfen Sie uns gerne in CC setzen: ernaehrung@verbraucherzentrale.nrw
Eine Liste der Behörden in NRW finden Sie auf dieser Seite:
Mehr Informationen rund um eine solche Meldung lesen Sie im Artikel „Reklamation: Recht auf einwandfreie Lebensmittel“.
Mögliche Fake-Werbung zu einem Nahrungsergänzungsmittel?
Immer wieder fallen Produkte mit Prominenten-Werbung oder der Nennung von Behörden oder Fachgesellschaften auf. Vieles davon ist Fake. Schauen Sie zunächst auf unserer Seite nach, ob das Produkt schon aufgelistet ist: klartext-nahrungsergaenzung.de/node/106106
Wenn Sie ein bisher nicht aufgeführtes Produkt mit Fakewerbung melden wollen, schicken Sie uns bitte eine Mail. Bitte hängen Sie uns Belege, wie die Webadresse, Screenshots o.ä. an.
Außerdem können Sie zusätzlich prüfen, ob es sich möglicherweise um einen Fake-Shop handelt:
Fragen zur Kennzeichnung
Welche Angaben sind auf Lebensmitteln Pflicht?
Beim Einkauf von Lebensmitteln sind Sie auf bestimmte Informationen zu Produkten angewiesen. Doch welche Angaben zur Lebensmittel-Kennzeichnung sind Pflicht? Mehr im Artikel "Lebensmittel-Kennzeichnung: Was muss drauf stehen?"
Bei Nahrungsergänzungsmittel gelten - obwohl auch Lebensmittel - etwas andere Regelungen. Diese finden Sie im Artikel "Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln".
Was bedeuten die ganzen Zahlen, Zeichen, Codes und Siegel auf Lebensmitteln? Was ist der Nutri-Score?
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungselementen und freiwilligen Angaben tummelt sich eine Vielzahl an Siegeln, Herkunftszeichen und Symbolen auf Lebensmittelverpackungen. Infos dazu gibt es in diesem Beitrag.
Extra-Informationen gibt es zum Nutri-Score.
Woran erkenne ich nachhaltige Lebensmittel?
Auf dem Internetportal der Verbraucherzentralen „Lebensmittelklarheit“ finden Sie umfassende Informationen zu Bio und Nachhaltigkeit, Füllmenge und Preis, Herkunft, Nährwerten, Werbung mit Gesundheit sowie Zutaten und Zusatzstoffen. Dort werden auch einzelne Label, etwa Planet‑Score oder Nutri‑Score, erklärt und Verbraucherfragen dazu beantwortet.
Allgemeine Informationen zu einer gesundheitsfördernden und nachhaltigen Ernährung finden Sie auf unserer Übersichtsseite Nachhaltigkeit.
Das seit Anfang 2026 von der Verbraucherzentrale NRW betreute Portal Siegelklarheit stellt Ihnen in den Kategorien Textilien, Wasch- und Reinigungsmittel, Papier, Leder, Laptops & Co., Mobiltelefone und Naturstein Nachhaltigkeitssiegel vor, denen Sie vertrauen können. Demnächst folgen Nachhaltigkeitssiegel zu Lebensmitteln.
Unabhängige Ratgeberportale beispielsweise utopia.de und Umweltorganisationen erklären ebenfalls Kennzeichnungen und Siegeln. Hier beispielsweise das Siegelportal des Naturschutzbundes: siegelcheck.nabu.de.
Informationsportale zum Ökolandbau erläutern, wie Klima- und Umweltsiegel funktionieren und woran seriöse Label zu erkennen sind: oekolandbau.de/
Was sagt eine Werbung mit "Protein reich" oder "high fibre" aus?
Hierbei handelt es sich um Werbung mit Nährwertangaben. "Wenig Fett", "reich an Vitaminen", "ohne Zucker", "high Protein" oder neuerdings auch "high fibre" (reich an Ballaststoffen): Mit solchen nährwertbezogenen Angaben wird auf Lebensmittelverpackungen gerne geworben. Doch längst nicht alles ist erlaubt. Für Aussagen wie "zuckerarm", "energiefrei" oder "leicht" müssen bestimmte Mengenvorgaben eingehalten werden.
Mehr dazu finden Sie in diesem Artikel.
Sind Werbeaussagen zu Krankheit bzw. Gesundheit erlaubt?
Aussagen zur Heilung, Linderung oder Therapie von Erkrankungen sind für Lebensmittel verboten. "Hilft gegen Akne" wäre nicht erlaubt.
Was aber erlaubt ist, sind - sofern gewisse Kriterien erfüllt sind - sogenannte gesundheitsbezogene Aussagen (Health Claims), die sich aber nur auf Inhaltsstoffe, nicht auf Produkte beziehen wie "Vitamin C für ein normales Immunsystem". Mehr im Artikel "Werbung mit Gesundheit - meist zu viel versprochen".
Fragen zu Nahrungsergänzungsmitteln
Wechselwirkungen zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln
Sofern Sie regelmäßig Arzneimittel nehmen, sollten Sie immer mit Ihrem Arzt oder Ärztin sprechen, bevor Sie ein Nahrungsergänzungsmittel nutzen. Das ist besonders wichtig bei Nahrungsergänzungsmitteln mit pflanzlichen Zutaten.
Weitere Infos finden Sie auf diesen Seiten:
Nahrungsergänzungsmittel bei Medikamenten-Einnahme
Wechsel- und Nebenwirkung, Gegenanzeige - was Nahrungsergänzung verschweigt
Arzneipflanzen – im Nahrungsergänzungsmittel praktisch ohne Wirkung
Beschwerden zu Nahrungsergänzungsmitteln
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer konkreten Produktbeschwerde an Ihre zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Das können Sie auch anonym machen. Bei Mails dürfen Sie uns gerne in cc setzen: ernaehrung@verbraucherzentrale.nrw
Eine Liste der Lebensmittelüberwachungsbehörden in NRW finden Sie auf dieser Seite: verbraucherzentrale.nrw/node/110033
Mehr Informationen rund um eine solche Meldung lesen Sie im Artikel „Reklamation: Recht auf einwandfreie Lebensmittel“
Welche Kennzeichnungselemente sind für Nahrungsergänzungsmittel Pflicht?
Beim Einkauf von Lebensmitteln sind Sie auf bestimmte Informationen zu Produkten angewiesen. Bei Nahrungsergänzungsmittel gelten - obwohl auch Lebensmittel - aber etwas andere Regelungen für die Kennzeichnung. Diese finden Sie im Artikel "Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln".
Eine wichtige Besonderheit gibt es bei den Nährwertangaben: Angaben zum Zuckergehalt oder Salzgehalt sowie zu Kalorien sind keine Pflicht. Es müssen lediglich die besonders herausgehobenen Zutaten (z.B. der Vitamingehalt) angegeben werden, aber nicht pro 100 Gramm wie normalerweise, sondern pro Tagesdosis.
Wo finde ich Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln?
Offizielle, gesetzlich festgelegt Höchstmengen für Mikronährstoffe gibt es bisher nicht, wohl aber Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung für eine sichere Zufuhr für (gesunde) Personen ab 15 Jahren.
Die Informationen finden Sie in unserem Beitrag "Mikronährstoffe - Ab wann ist es zu viel?".
Die Verbraucherzentralen setzen sich aber seit vielen Jahren dafür ein, dass endlich Höchstmengen festgelegt werden.
Sind für Nahrungsergänzungsmittel Mindestmengen vorgeschrieben?
Damit ein Produkt als Nahrungsergänzungsmittel bezeichnet werden kann, muss es (neben anderen Vorgaben) auf jeden Fall eine relevante Menge eines Nährstoffs oder einer Pflanzenzutat enthalten. Wie viel das im Einzelnen ist, ist sehr häufig eine Einzelfallentscheidung. Klarer ist es, wenn auf der Verpackung eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Vitamin oder Mineralstoff geworben wird. Dann muss eine Mindestmenge davon enthalten sein.
Wie viel das im Einzelfall ist, finden Sie im Beitrag "Mindestmengen: So viel von Vitaminen oder Mineralstoffen muss drin sein!"
Fake-Werbung für Nahrungsergänzungsmittel
Immer wieder fallen Produkte mit Prominenten-Werbung oder der Nennung von Behörden oder Fachgesellschaften auf. Vieles davon ist Fake. Schauen Sie zunächst auf unserer Seite nach, ob das Produkt schon aufgelistet ist: klartext-nahrungsergaenzung.de/node/106106
Wenn Sie ein bisher nicht aufgeführtes Produkt mit Fakewerbung melden wollen, schicken Sie uns bitte eine Mail. Bitte hängen Sie uns Belege, wie die Webadresse, Screenshots o.ä. an.
Außerdem können Sie zusätzlich prüfen, ob es sich möglicherweise um einen Fake-Shop handelt:
Fragen zu Eiern, Fleisch und Fisch
Erklärung Eier-Erzeugercode
Informationen dazu finden Sie in diesem Beitrag.
Suche nach der Herkunft der Eier
Die beste Eiercodesuche findet man hier: was-steht-auf-dem-ei.de. Diese Suchmaschine wird von dem Verein KAT (Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V.) gepflegt. Er kontrolliert nahezu 90 % aller Eier im deutschen Einzelhandel. Aber viele Eier, die auf dem Wochenmarkt oder beim Ab-Hof-Verkauf erworben werden, sind in dieser Suchmaschine nicht zu finden, da die Betriebe sich nicht von KAT kontrollieren lassen. In Deutschland müssen sich alle Betriebe, die Legehennen halten, bei den zuständigen Kontrollbehörden registrieren.
Kommen Ihre Eier aus NRW können Sie sich direkt an das für NRW zuständige Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) wenden: Die Mail-Adresse lautet: 3.1-eier@lave.nrw.de
Die Herkunft der Eier steht nicht auf der Eierverpackung
Die EU-Verordnung 1308/2013 und die delegierte Verordnung 2023/2465 schreiben vor, dass die Herkunft der Eier verpflichtend durch den sogenannte Erzeugercode, der auf dem Ei aufgedruckt ist, gekennzeichnet werden muss. Auf der Eierverpackung muss nur der Code der Packstelle, wo die Eier verpackt wurden, angegeben werden. Es ist Packstellen erlaubt, auch andere Eier zu verpacken. Daher kommt es in NRW häufiger vor, dass auf Eierpackungen deutsche Packstellen aufgedruckt sind, in den Eierpackungen aber niederländische Eier enthalten sind.
Sollte man Fleisch vor der Zubereitung abwaschen?
Rohes Fleisch und Geflügel nicht waschen! Beim Berühren des Fleisches und beim Abspülen unter dem Wasserhahn können die Bakterien über die Hände und mit Wasserspritzern in der Küche verteilt werden. Besser direkt z. B. mit einer Gabel aus der Verpackung nehmen und auf den Grill oder in die Pfanne geben.
Weitere Informationen:
Saugeinlagen in Lebensmittelverpackungen - zu wenig Fleisch oder Fisch?
Oft liegt unten in Fleisch- oder Fischpackungen eine Einlage, die dazu dient, austretende Flüssigkeit zu binden. Der Flüssigkeitsverlust ist ganz normal, denn Fleisch und Fisch (tierisches Muskelgewebe) bestehen zu einem hohen Anteil aus Wasser. Beim Schlachten und Zerteilen wird das Gewebe beschädigt, so dass Flüssigkeit austritt, was sich im Lauf der Lagerung verstärkt. Das Binden der Flüssigkeit hat nicht nur ästhetische Gründe, sondern dient auch der Lebensmittelsicherheit, da sich Bakterien somit weniger stark vermehren können.
Die Gewichtsangabe auf der Verpackung bezieht sich rein auf das enthaltene Lebensmittel zum Zeitpunkt des Verpackens, das Gewicht der Saugeinlage wird nicht auf die Füllmenge angerechnet.
Immer wieder erhalten wir Beschwerden, dass zu wenig Fleisch oder Fisch, dafür aber eine „unappetitliche Matte“ in der Verpackung sei. Tatsächlich ist die Gewichtsabweichung in der Regel durch die im Lauf der Vermarktung und Lagerung ausgetretene Flüssigkeit zu erklären, die jetzt in der Saugeinlage gebunden ist.
Garverluste: Fleisch „schrumpft in der Pfanne“
So ärgerlich es ist, wenn sich ein erheblicher Teil des gekauften Fleisches "in Wasser(dampf) auflöst" - Gewichtsverluste zwischen 10 und 50 Prozent sind kein Beanstandungsgrund.
Fleisch ist ein Naturprodukt mit hohem Wassergehalt, dessen Qualität – einschließlich "Safthaltevermögen" - vielen Einflussfaktoren unterliegt und stark schwankt. Neben Rasse, Haltungs-, Transport- und Schlachtbedingungen des Tieres spielt die Art der Zubereitung eine erhebliche Rolle: Beim Braten und Schmoren sind die Verluste beispielsweise höher als beim Grillen. Und je stärker das Fleisch zerkleinert ist, wie bei Hackfleisch, umso höher sind die Garverluste. Auch bei Fleisch vom besten Metzger kann es mal passieren, dass es viel Wasser verliert.
Sollte das allerdings bei einem konkreten Produkt oder Geschäft besonders häufig vorkommen, sollten Sie das wiederholte Auftreten der starken Bratverluste ansprechen und Besserung anmahnen. Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind und/oder sich die Produktqualität nicht bessert, können Sie überlegen, auf andere Produkte oder Geschäfte auszuweichen.
Fleischkennzeichnung: „Haltungsform“
In vielen Geschäften sind Fleisch, Wurst, Milch und einige Milchprodukte mit der Angabe einer Haltungsform versehen. Diese freiwillige Angabe weist teilweise noch vier Stufen aus:
(1) Stallhaltung - (2) Stallhaltung plus - (3) Außenklima - (4) Premium
Immer häufig gibt es aber fünf Stufen, denn seit Sommer 2025 wird die Kennzeichnung nach und nach von vier auf fünf Stufen umgestellt:
(1) Stall - (2) Stall + Platz - (3) Frischluftstall - (4) Auslauf/Weide - (5) Bio
Die Haltungsform-Stufe gibt eine Orientierung, wie die Tiere gehalten wurden und kann daher eine Hilfe bei der Kaufentscheidung sein.
Achtung: Die "Haltungsform"-Kennzeichnung ist umgekehrt aufgebaut wie die Eierkennzeichnung. Während bei Eiern die Kennzeichnung 1 für die anspruchsvolle Freilandhaltung steht, bezeichnet "Haltungsform 1" die Haltung mit den niedrigsten Anforderungen, nämlich dem gesetzlichen Mindeststandard. Mit den "Haltungsform"-Stufen 2 bis 5, verbessern sich die Haltungsbedingungen schrittweise.
Weitere Informationen und Abbildungen der Kennzeichnung finden Sie im Artikel "Von Haltungsform bis Tierwohl: Alles zur Tierhaltungskennzeichnung".
Welchen Fisch kann man überhaupt noch kaufen?
Fragen zur Ernährung und Ernährungsempfehlungen
Gesunderhaltende Ernährung, Nährstoffe und Ernährungsempfehlungen
Informationen rund um eine gesunderhaltende Ernährung, Nährstoffe und Ernährungsempfehlungen finden Sie hier:
verbraucherzentrale.nrw/gesunde-ernaehrung-102535
Fragen zur Nahrungsergänzung bei bestimmten Zielgruppen haben wir auf der Seite "Zielgruppen" für Sie zusammengestellt.
Sie benötigen eine qualifizierte Ernährungsberatung / Ernährungstherapie z.B. aufgrund einer Erkrankung??
Bei Ihnen wurde eine Erkrankung festgestellt und Sie müssen Ihre Ernährung umstellen oder benötigen eine spezielle Diät?
Gute Patienteninfos zur Ernährungstherapie bei Erkrankungen finden Sie auf der Internetseite ernaehrung.de/patienteninfos/
Wenn Sie eine Beratungskraft in Ihrer Nähe suchen, ist es wichtig zu wissen, dass der Begriff "Ernährungsberater" in Deutschland nicht geschützt ist. Es kommt also auf die Qualifikation bzw. ein anerkanntes Zertifikat an. Diätassistent:innen sind als Angehörige eines Heilberufs grundsätzlich qualifiziert. Ökotropholog:innen, Ernährungswissenschaftler:innen oder Ernährungsmediziner:innen benötigen eine Zusatzqualifikation "Ernährungsberatung" oder "Ernährungstherapie" und regelmäßige Fortbildungen, um von den Krankenkassen anerkannt zu werden. Nur dann werden die Kosten für die Beratung - nach einer ärztlichen Verordnung - auch von der Krankenkasse übernommen.
Weitergehende Informationen in unserem Artikel "Ernährungsberatung gesucht: So finden Sie qualifizierte Hilfe".
Informationen zu Säuglings- und Kinderernährung
Wissenswertes rund um Säuglings- und Kinderernährung sind hier gesammelt:
Informationen zu vegetarischer und veganer Ernährung
Wenn Sie sich über vegetarische und vegane Ernährung informieren wollen schauen Sie gerne auf der Seite "Vegetarische und vegane Ernährung – Infos, Tipps und Rezepte" vorbei.
Informationen zur Nahrungsergänzung bei vegetarischer/veganer Ernährung finden Sie auf der Seite "Vegane Ernährung – welche Nahrungsergänzung ist sinnvoll?".
Informationen zu Zucker und Zuckerersatz
Alle Informationen zu Zucker und Zuckerersatz finden Sie auf der Seite "Alles rund um Zucker: Das sollten Sie zum Thema Zucker wissen"
Persönliche Beantwortung von Alltagsfragen zu Lebensmitteln und Ernährung
Die Verbraucherlotsen des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat beantworten per Telefon und E-Mail Ihre Fragen zu:
- gesunderhaltender Ernährung
- Kennzeichnung von Lebensmitteln
- Lebensmittel- und Produktsicherheit
- Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wald und Fischerei und ländlichen Räumen