4. Vorsicht bei kostenloser Mitgliedschaft und Testangeboten
Es gibt Partnervermittlungsportale, die ihre Leistung gänzlich kostenfrei oder für bestimmte Personengruppen (z.B. Frauen bis 45 Jahre) kostenfrei anbieten.
Davon zu unterscheiden sind die Partnervermittlungen, die eine kostenfreie und eine kostenpflichtige (Premium)-Mitgliedschaft im Angebot haben. Die Registrierung zur kostenfreien Mitgliedschaft ermöglicht in diesem Fall noch keinen Austausch mit anderen Partnersuchenden und ist für Verbraucher:innen daher letztlich unnütz. Profiteur ist der Betreiber des Portals, denn schon im Rahmen der Registrierung müssen Sie persönliche Angaben machen.
Seien Sie vorsichtig bei Testangeboten wie "1 Euro für 14 Tage" – diese Verträge verlängern sich in der Regel nach Ablauf der Testphase in richtig teure und langfristige Mitgliedschaften. Und da Sie bereits mit Ihren persönlichen Daten registriert sind, wird der Folgebetrag einfach von Ihrem Konto abgebucht.
5. Laufzeit richtig wählen
Achten Sie auf die Laufzeit der Verträge. Gerade bei Online-Partnervermittlungen können Sie oft zwischen verschiedenen Erstlaufzeiten wählen. Je länger die Laufzeit, desto günstiger der monatliche Beitrag.
Bedenken Sie aber: Gefällt Ihnen das Angebot nach 1 oder 2 Monaten nicht mehr, sind Sie bei Single-Portalen an die gewählte Laufzeit gebunden und bei Partnervermittlungen werden Sie sich über das Recht zur außerordentlichen Kündigung streiten müssen.
Daher: Wählen Sie lieber eine kurze Laufzeit, um zu sehen, ob die Art der Partnersuche und das Portal Ihren Vorstellungen entspricht. Das spart letztlich Geld und Nerven.
6. Vertrag kündigen
Bislang war es bei Verträgen mit einer bestimmten Laufzeit üblich, dass sich die Vertragslaufzeit automatisch verlängert, wenn Verbraucher:innen nicht rechtzeitig kündigen. So stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass der Vertrag 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden muss, anderenfalls verlängere sich der Vertrag um 1 weiteres Jahr.
Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von 1 Monat haben. Verpassen Sie diese Kündigungsfrist, verlängern sich die Verträge zukünftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Sie können die Verträge dann jederzeit, mit einer Frist von 1 Monat, kündigen.
Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gelten die neuen Reglungen nicht. Prüfen Sie in diesem Fall, ob in den AGB eine automatische Vertragsverlängerung vorgesehen ist. Sollte dies der Fall sein, vergessen Sie nicht, rechtzeitig per Einwurf-Einschreiben zu kündigen. Die Kündigung muss übrigens bis zum Kündigungstermin beim Anbieter eingegangen (nicht abgeschickt) sein. Kündigen Sie daher am besten zeitnah nach Vertragsabschluss, dann versäumen Sie die Frist nicht.
7. Kündigungsfristen kennen
Singlebörsen und Erotikportalen können Sie zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Partnervermittlungen, also Angebote, bei denen Ihnen der Anbieter, Partnervorschläge unterbreitet, sind jederzeit fristlos kündbar.
Bei Letzteren müssen Sie dann nur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen bezahlen. Stellt Ihnen der Anbieter für die erbrachten Leistungen horrende, unangemessene Beträge in Rechnung, zahlen Sie diese nicht vorschnell, sondern lassen Sie sich zuerst beraten.
Haben Sie Probleme bei der Beendigung Ihres Vertrages mit Parship? Dann informieren Sie sich über die Musterfeststellungsklage gegen den Anbieter.
8. Nicht sofort für den gesamten Zeitraum bezahlen
Einige Partnervermittlungen, Singlebörsen oder auch Erotikportale verlangen, dass Sie vorab für die gesamte Laufzeit bezahlen oder fordern zumindest eine hohe Anzahlung. Wenn Sie per Überweisung oder Kreditkarte zahlen, ist eine Rückbuchung nicht möglich. Lediglich im Fall der Lastschriftzahlung können Sie Ihr Geld noch 8 Wochen nach der Buchung zurückholen.
Zahlen Sie daher besser monatlich. Auch wenn diese Zahlart oftmals etwas teurer ist, haben Sie nur so die Garantie, dass Sie Ihrem Geld im Streitfall nicht hinterherlaufen müssen. Zahlen Sie auch klassischen Partnervermittlungen bei Vertragsschluss nicht die gesamte Summe.