Deutschlandticket: Neue Zusatztickets in NRW ab Juli 2023
Zusatztickets für Fahrradmitnahme und 1. Klasse gelten jetzt in ganz Nordrhein-Westfalen – nicht mehr wie bisher nur für einzelne Verkehrsverbünde.

Das Wichtigste in Kürze:
- In NRW kann das 49-Euro-Ticket um Fahrradmitnahme und die Nutzung der 1. Klasse erweitert werden.
- Fahrrad-Tickets kosten 42,50 Euro extra im Monat, 5,55 Euro als Einzeltickets.
- Die 1. Klasse kann für 75,20 Euro zusätzlich im Monat genutzt werden.
- Die Zusatztickets gelten in ganz NRW, aber nicht in anderen Bundesländern.
Wer ein Deutschlandticket besitzt und das Fahrrad mit in den Zug nehmen oder die 1. Klasse benutzen möchte, musste bei der Zubuchung dieser Optionen bisher sehr genau auf den Tarifraum innerhalb von NRW achten. Das wird ab dem 1. Juli 2023 mit den neuen Zusatztickets leichter. Sie gelten dann nämlich für ganz NRW.
Fahrradmitnahme
Bislang war ein zum Deutschlandticket hinzu gebuchtes Fahrradticket in der Regel nur für einzelne Tarifräume und nicht zwangsläufig für weitere Verkehrsverbünde auf der Weiterfahrt gültig. Das ändert sich ab dem 1. Juli mit dem neuen Extra-Ticket für die Fahrradmitnahme. Dieses kostet monatlich zusätzlich zum bestehenden Abo 42,50 Euro und gilt dann in ganz NRW – allerdings nicht bundesweit. Wer das Fahrrad nur gelegentlich mitnehmen möchte, für den bietet sich eher ein Einzel-Fahrradticket NRW für 5,55 Euro an. Das ist dann im ganzen Bundesland für 24 Stunden gültig.
Nutzung der 1. Klasse
Bisher konnte die Option zur Nutzung der 1. Klasse zu einem bestehenden Monatsticket oder dem Deutschlandticket je nach Verkehrsverbund hinzu gebucht werden. Dies galt dann aber nur für den jeweiligen Tarifraum. Ab dem 1. Juli ändert sich dies und die 1. Klasse darf damit dann NRW-weit im bestehenden Abo für zusätzlich 75,20 Euro (monatlich kündbar) genutzt werden. Wie bei der Fahrradmitnahme gilt dies jedoch nicht bundesweit. Überquert eine Bahnlinie die Grenzen NRWs, erlischt das Benutzungsrecht für die 1. Klasse. Sie müssen dann regulär in die 2. Klasse wechseln. Auch sollten Sie vorab prüfen, ob die von Ihnen regelmäßig genutzten Züge über eine 1. Klasse verfügen. Andernfalls lohnt sich die Zusatzoption im Abo wohl nicht und es kann dann eher bei Einzelfahrten die 1. Klasse hinzu gebucht werden.
Für diese Verkehrsmittel gibt es in Nordrhein-Westfalen die Mobilitätsgarantie NRW. Allerdings greift die nicht bei Unwetter und Naturgewalten.
Im Nahverkehr, zum Beispiel bei S-Bahnen, sind Ansprüche auf Erstattung von Folgeschäden ausgeschlossen. Verpassen Sie also zum Beispiel einen Flug, weil keine S-Bahn zum Bahnhof fährt, können Sie zwar das Geld für das Bahnticket zurück verlangen, aber keinen Ausgleich für das verfallene Flugticket.
Wer Probleme hat, seine Ansprüche geltend zu machen, bekommt Hilfe bei der Schlichtungsstelle Nahverkehr und beim Eisenbahn-Bundesamt.









