Versäumnisurteil wegen fehlender Informationen zu Kundenbewertungen

Stand: 02. Februar 2026

LG Stuttgart am 07.01.2026 (51 O 204/25)

Die Verbraucherzentrale NRW ist im Rahmen einer Klage vor dem LG Stuttgart erfolgreich gegen das Unternehmen EURONICS Deutschland eG vorgegangen. 

Auf der Webseite von EURONICS wurden Verbraucherbewertungen zu Produkten zugänglich gemacht, ohne Informationen darüber zu erteilen, ob und wie sichergestellt wird, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Ware tatsächlich genutzt oder erworben haben.

Das LG Stuttgart hat ohne mündliche Verhandlung antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen.