Heizungsförderung für Bestandsgebäude: Heizen mit Erneuerbaren Energien
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Tauschen Sie Ihre Öl- oder Gasheizung aus gibt es hierfür einen Zuschuss, den Sie bei der BAFA beantragen können. Setzen Sie eine Maßnahme aus einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) um, so gibt es in den Bereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung einen Zusatzbonus.
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Das Wichtigste in Kürze:
Für Sanierungen gibt es von der KfW Förderkredite (z. T. mit Tilgungszuschüssen) oder von der BAFA reine Zuschüsse, klimafreundliche Neubauten werden nun als "Klimafreundliches Wohngebäude" KFWG oder "Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" KFWG-Q gefördert.
Für viele weitere Maßnahmen an Ihrem Wohnhaus gibt es Förderungen: von der neuen Heizung im Keller, über einbruchsichere Fenster sowie den barrierefreien Hauseingang bis zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Sie können auch mehrere Programme kombinieren, um die öffentlichen Fördermittel bestmöglich auszunutzen.
Online helfen Ihnen verschiedene Datenbanken, um nach den passenden staatlichen Förderprogrammen zu suchen.
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Alte Heizung austauschen oder optimieren
Viele Hausbesitzer:innen tauschen erst eine Heizung aus, wenn die alte kaputt ist. Die Investition wird gerne aufgeschoben, bis nichts mehr geht. Lassen Sie sich besser rechtzeitig beraten, denn auch die Optimierung des vorhandenen Heizsystems wird gefördert. Sie kann gefördert werden, wenn die Anlage älter als 2 Jahre ist, der Heizungsaustausch ist mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig, wenn Ihr Gebäude älter als 5 Jahre ist.
Eine umfassende Energieberatung wird über das BAFA mit bis zu 80 Prozent gefördert. Den Beratungsbericht sollten Sie sich als Individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, dann ist bei den Kosten für die Sanierung in den Bereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, ein Zusatzbonus von 5 Prozent (iSFP-Bonus) möglich. Das BAFA teilt mit, dass ab dem 27.11.2023 keine Anträge im Bereich EBW „Energieberatung für Wohngebäude“ (z. B. iSFP) mehr bewilligt werden.
Wärmepumpen
Die Neuanschaffung von Wärmepumpen ist förderfähig, wenn die Anlage überwiegend für folgende Zwecke genutzt wird:
Raumheizung von Gebäuden
kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung
Bereitstellung von Wärme für ein Wärmenetz.
Gefördert wird auch die Nachrüstung bivalenter Systeme mit Wärmepumpe. Eine Liste der förderfähigen Anlagen finden Sie beim BAFA.
Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Biomasseanlagen für die thermische Nutzung ab 5 kW Nennwärmeleistung:
Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln
Eine Liste der förderfähigen Biomasseanlagen finden Sie beim BAFA.
Pelletöfen mit Wassertasche
Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. -hackgut und Scheitholz
besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel.
Bei der Verbrennung von Biomasse entstehen Emissionen, für die folgende Grenzwerte einzuhalten sind:
CO: 200 mg/m3 (Nennwärmelastbereich) und 250 mg/m3 (Teillastbereich)
Feinstaub: max. 2,5 mg/m3
Der Innovations-Bonus (+ 5 %) wird nicht mehr gewährt.
Solarthermie-Anlagen
Die Errichtung oder Erweiterung von solarthermischen Anlagen wird gefördert, wenn sie mindestens einem der folgenden Zwecke dient:
Warmwasserbereitung
Raumheizung
kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung
solare Kälteerzeugung
die Zuführung der Wärme und/oder Kälte in ein Gebäudenetz.
Eine Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen finden Sie beim BAFA.
Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen
Diese Hybridheizung (EE-Hybride) ist keine spezielle Heizungsanlage, sondern eine Kombination aus Solar-, Biomasse- und/oder Wärmepumpe. EE-Hybridheizungen können nur noch steuerlich über § 35c EStG gefördert werden.
Wärmenetz/Fernwärme
Als Alternative zur eigenen Heizung wird der Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz (Fernwärme) gefördert.
Gebäudenetz
Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung eines nicht-öffentlichen Netzes (Gebäudenetz) zur ausschließlichen Eigenversorgung von mindestens 2 und höchstens 16 Gebäuden. Die Gebäude müssen dabei auf einem oder mehreren Grundstücken der Eigentümer:innen oder Eigentumsgemeinschaften stehen. Die Wärmeerzeugung muss zu mindestens 25 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgen oder an ein Wärmenetz angeschlossen werden. Fossile Brennstoffe dürfen nicht eingesetzt werden.
Gefördert wird zudem der Anschluss an ein förderfähiges Gebäudenetz.
Heizungsoptimierung
Gefördert werden Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems:
Hydraulischer Abgleich
Austausch von Heizungspumpen
Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
Dämmung der Rohrleitungen
Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern
Die Liste der Maßnahmen ist nicht abschließend, detaillierte Informationen zur Heizungsoptimierung erhalten Sie auf den Internetseiten des BAFA.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung ist ein prozentualer Zuschuss, dieser ist abhängig von der Maßnahme und den förderfähigen Kosten.
Heizungs-Tausch-Bonus: Wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Gas- (Inbetriebnahme vor min. 20 Jahren), Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine neue effizientere und klimafreundliche Anlage ersetzen, winkt Ihnen ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 10 Prozent. Die neue Heizungsanlage muss:
eine Wärmepumpe oder
Brennstoffzellenheizung oder
eine innovative Heizungstechnik auf EE-Basis
oder eine Biomasseanlage mit Scheitholz, Pellets oder Holzschnitzel
oder der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz sein.
iSFP-Bonus: Über das BAFA wird auch eine Energieberatung für Wohngebäude gefördert. Wenn Sie einen Beratungsbericht als individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen oder bereits vorliegen haben, können Sie einen weiteren Bonus von 5 Prozent in den Bereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung erhalten. Den Bonus erhalten Sie, wenn Sie eine Sanierungsmaßnahme umsetzen, die Bestandteil des Berichtes ist.
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Verbraucherzentrale NRW
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Verbraucherzentrale NRW
Kombination mit anderen Förderprogrammen
Der Austausch von Heizungen wird auch über Landesprogramme, von einigen Kommunen und Energie-Versorgungsunternehmen gefördert. Dadurch ist ein noch höherer Zuschuss möglich. Die Bedingungen der einzelnen Förderprogramme können aber abweichen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lässt eine Kombination bis maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten zu. Es kommt in Einzelfällen vor, dass eine Maßnahme vom Land oder der Kommune gefördert wird, auf der Bundesebene aber nicht.
Neubauförderung
Am 1. März 2023 wurde die Neubauförderung anpasst.
Unter dem Oberbegriff "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN)" sind derzeit für Verbraucher:innen zwei wichtige KfW Förderprodukte für klimafreundliche Wohngebäude zu finden. Für beide Produkte gibt es jeweils auch eine Variante mit dem Qualitätssiegel Nachhaltigkeit (KFWG-Q). Wer diese wählt, kann eine höhere Fördersumme beantragen.
Als förderfähige Investitionskosten (Bruttokosten einschließlich Mehrwertsteuer) gelten:
Anschaffungskosten des geförderten Wärmeerzeugers
Kosten für Installation und Inbetriebnahme
Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen.
Weitere Informationen finden Sie beim BAFA im Infoblatt zu den förderfähigen Kosten. Als förderfähige Kosten können maximal 60.000 Euro pro Jahr berücksichtigt werden.
Baubegleitung
Ein energieeffizientes Heizungssystem sollte gut geplant sein. Die Baubegleitung und Fachplanung durch Energie-Effizienz-Expert:innen wird mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Bei Heizungsmaßnahmen ist eine Baubegleitung und Fachplanung nicht vorgeschrieben. Für den iSFP-Bonus von fünf Prozent, müssen Fachleute immer beauftragt werden.
Förderung beantragen
Die Förderung ist als Zuschuss möglich. Die Variante "Kredit" oder "Kredit mit Tilgungszuschuss" wird nur noch bei einer Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus (EH) von der KfW angeboten. Die Fördermittel können nur über einen Finanzierungspartner (z. B. Hausbank) beantragt werden. Die Zuschuss-Förderprogramme des BEG EM können ausschließlich nur noch bei der BAFA beantragt werden.
Den Zuschuss beantragen Sie beim BAFA, nach Abschluss der Maßnahme wird dieser ausgezahlt. Sie sollten berücksichtigen, dass die Bearbeitung beim BAFA einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Die Zuschussförderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien ist immer vor Abschluss des Liefer- und/oder Leistungsvertrages (beispielsweise Installateur) beim BAFA zu beantragen. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.
Die Summe der angegebenen Kosten ist Grundlage für die Zuwendungsentscheidung. Sie kann im späteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden.
Die Anträge sind online zu stellen. Haben Sie nicht die Möglichkeit dazu, können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen. Sobald der Antrag über das elektronische Antragsformular gestellt ist, können Sie mit der geplanten Maßnahme beginnen. Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie beim BAFA.
Wie rechnet sich der Heizungstausch?
Für einen Wechsel einer Heizungsanlage zahlen Sie schnell einen fünfstelligen Betrag. Im Ratgeber Heizung finden Sie konkrete Berechnungen für verschiedene Konstellationen. Mit Hilfe von interaktiven Tabellen können Sie alles für Ihre individuelle Situation durchrechnen und erfahren so, was Sie durch einen Wechsel sparen.
Nicht nur an den Heizungskeller denken
Alle geförderten Systeme können die laufenden Heizkosten senken – wenn die Bedingungen stimmen. Eine Wärmepumpe etwa läuft effizienter, wenn ein Haus gut gedämmt ist. Auch für Pelletheizungen und andere Systeme gilt: Je weniger Wärme die Heizung liefern muss, desto kleiner kann ihre Leistung ausfallen. Dadurch wird sie günstiger sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb. Deshalb kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, zuerst die Wärmeverluste über die Fassade, Fenster, Kellerdecke und das Dach zu verringern, bevor eine neue Heizung kommt. Der Zuschuss für Dämmmaßnahmen, die mit mindestens 15 Prozent gefördert werden, können seit dem 15. August 2022 ebenfalls beim BAFA beantragt werden. Alternativ zur BEG können Privatleute 20 Prozent der förderfähigen Kosten auch über 3 Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen.
Welche Förderungen Sie für Ihr Eigenheim bekommen können, haben wir für Sie in unserem Übersichtsartikel zusammengefasst.
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