BGH stärkt Rechte der Gaskunden - Rückzahlungen aus überhöhten RWE-Gasrechnungen

Stand:
BGH vom 31.07.2013 (VIII ZR 162/09)
EuGH vom 21.03.2013 (C-92/11)
BGH vom 09.02.2011 (VIII ZR 162/09)
OLG Hamm vom 29.05.2009 (I-19 U 52/08)
LG Dortmund vom 18.01.2008 (6 O 341/06)
Off

Seit September 2006 klagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) gegen die RWE Vertrieb AG (vormals RWE Westfalen-Weser-Ems AG). Mit seiner Entscheidung vom 31.07.2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. VIII ZR 162/09), dass 25 RWE-Gassonderkunden aufgrund unwirksamer Vertragsbedingungen Rückzahlungen von über 16.000 Euro aus überhöhten Gasrechnungen der Jahre 2004 bis 2006 zustehen.

Der Energiekonzern RWE hatte in Sonderverträgen Preisanpassungsklauseln verwendet, die nur auf die in der Verordnung für Tarifkunden enthaltene Regelung Bezug nehmen. Dort wurde nicht angegeben, aus welchen Gründen und nach welchem Modus die Gaspreise für Sonderkunden steigen können.

Bevor es zu einer endgültigen Entscheidung des BGH kommen konnte, wurde das Verfahren mit Beschluss vom 09.02.2011 ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen.

Dieser entschied am 21.03.2013 (Az. C-92/11), dass Preisänderungsklauseln in Gassonderkundenverträgen, in denen lediglich auf die für Haushaltskunden in der Grundversorgung geltende AVBGasV bzw. die GasGVV verwiesen wird oder in denen entsprechende Klauseln enthalten sind, einer Missbrauchskontrolle unterliegen. Zugleich hatte der EuGH die Kriterien festgelegt, die bei der Kontrolle solcher Klauseln von den nationalen Gerichten anzuwenden sind.

Die von der Verbraucherzentrale NRW beanstandeten Klauseln konnten diesen Anforderungen nicht genügen und wurden mit der endgültigen Entscheidung des BGH vom 31.07.2013 (Az. VIII ZR 162/09) für unwirksam erklärt.

BGH vom 31.07.2013 (VIII ZR 162/09).pdf

EuGH vom 21.03.2013 (C-92/11).pdf

BGH vom 09.02.2011 (VIII ZR 162/09).pdf

OLG Hamm vom 29.05.2009 (I-19 U 52/08).pdf 

Ratgeber-Tipps

Mietkosten im Griff
Der Ratgeber „Mietkosten im Griff“ – gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben…
Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Schultüte mit Stiften und Süßigkeiten

Schulanfang: Keine Schadstoffe in Schultüte und Schulranzen

Die Auswahl an Stiften und sonstiger Ausstattung fürs neue Schuljahr ist groß. Doch nicht alles, was der Handel bietet, ist nachhaltig und frei von Schadstoffen. Wir bieten Hilfe bei der Auswahl für den Schulstart - und spätere Schuljahre.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.