Versäumnisurteil wegen fehlender Informationen zu Kundenbewertungen

Stand: 01. März 2026

LG Berlin II am 04.02.2026 (52 O 456/25)

Die Verbraucherzentrale NRW ist im Rahmen einer Klage vor dem LG Berlin II erfolgreich gegen das Unternehmen Chal-Tec GmbH vorgegangen. 

Auf der von Chal-Tec betriebenen Webseite wurden bzgl. Produkten der Marke Klarstein Verbraucherbewertungen zugänglich gemacht, ohne Informationen darüber zu erteilen, ob und wie sichergestellt wird, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Ware tatsächlich genutzt oder erworben haben.

Das LG Berlin II hat ohne mündliche Verhandlung antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen.