Probleme mit der Rechnung des Pflegedienstes - was Sie tun können

Stand: 16. September 2026

Ein ambulanter Pflegedienst kann Sie bei der Pflege zu Hause unterstützen. Vorher sollten Sie über die konkreten Leistungen und die abrechenbaren Kosten Bescheid wissen. Die Verbraucherzentralen sagen Ihnen, was Sie tun können, wenn Leistungen abgerechnet wurden, die nicht vereinbart waren.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Lassen Sie sich vor Beginn der Pflege einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit allen vereinbarten Leistungen und den voraussichtlichen Kosten aushändigen.
  • Unterschreiben Sie den Leistungsnachweis nur, wenn alle aufgeführten Leistungen tatsächlich erbracht wurden.
  • Vergleichen Sie anschließend den Leistungsnachweis mit der Rechnung und dem Kostenvoranschlag.
  • Stellen Sie Fehler fest, fordern Sie den Pflegedienst zur Korrektur auf. Falls erforderlich, legen Sie schriftlich Widerspruch ein und informieren Sie Ihre Pflegekasse.

Pflegevertrag: Was muss ich vor dem ersten Einsatz regeln?

Wenn pflegedürftige Menschen zu Hause versorgt werden, unterstützt oft ein ambulanter Pflegedienst. Grundlage hierfür ist ein schriftlicher Pflegevertrag.

Lassen Sie sich vor dem ersten Einsatz einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben. Darin  sollte stehen:

  • welche Leistungen vereinbart sind,
  • was jede einzelne Leistung kostet,
  • wie viel die Pflegekasse davon übernimmt
  • welchenEigenanteil Sie selbst zahlen. 

Der Kostenvoranschlag sollte Teil des Pflegevertrags sein. Ändert sich der  Pflegebedarf oder der Umfang der Leistungenhalten Sie das ebenfalls schriftlich fest.

Wie prüfe ich den digitalen Leistungsnachweis?

Viele Pflegedienste dokumentieren ihre Leistungen ausschließlich digital. Sie erfassen die erbrachten Leistungen direkt vor Ort auf einem mobilen Endgerät und legen sie Ihnen anschließend zur Bestätigung vor. Die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Vertretung muss in der Regel einmal monatlich digital bestätigen,, dass die aufgeführten Leistungen tatsächlich erbracht wurden. 

Lassen Sie sich deshalb den vollständigen Leistungsnachweis anzeigen und prüfen Sie ihn sorgfältig. Nach den Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes muss der Pflegedienst alle Leistungen gut lesbar darstellen, und sie müssen mit den später abgerechneten Leistungen übereinstimmen.

Achten Sie insbesondere auf folgende Punkte:

  • Hat der Pflegedienst alle aufgeführten Leistungen tatsächlich erbracht?
  • Stimmen Art und Umfang der Leistungen mit dem Kostenvoranschlag überein?
  • Stehen Leistungen im Nachweis, die ausgefallen sind oder nicht durchgeführt wurden?

Nehmen Sie sich für die Prüfung ausreichend Zeit und unterschreiben Sie nur, wenn alle Angaben korrekt sind. Halten Sie die Einsätze des Pflegedienstes zusätzlich in einem eigenen Kalender oder einer Notiz fest – das erleichtert Ihnen die spätere Überprüfung.

Tipp: 

Viele Pflegedienste bieten zusätzlich eine Angehörigen-App an. Dort können berechtigte Angehörige Leistungsnachweise einsehen, Rechnungen prüfen und – bei entsprechender Vollmacht – den digitalen Leistungsnachweis bestätigen. Fragen Sie bei Ihrem Pflegedienst nach!

Notfalls: Leistungsnachweis in Papierform fordern

Sie haben Anspruch auf eine kostenfreie erste Kopie der Unterlagen sowie grundsätzlich auf Einsicht in die Unterlagen – digital oder in Papierform. Der Europäische Gerichtshof hat diesen Anspruch bestätigt. Der Pflegedienst darf Ihnen deshalb keine Gebühren für die erste Kopie Ihrer Leistungsnachweise berechnen.

Worauf muss ich bei der Rechnung achten?

Die Rechnung wird auf Grundlage des unterschriebenen Leistungsnachweises erstellt. Vergleichen Sie deshalb Rechnung, Leistungsnachweis und Kostenvoranschlag sorgfältig miteinander.

Kontrollieren Sie insbesondere:

  • Stimmen die abgerechneten Leistungen mit dem Leistungsnachweis überein?
  • Wurden nur tatsächlich erbrachte Leistungen berechnet?
  • Entsprechen die Preise den vereinbarten Vergütungen?

Begleichen Sie nur Rechnungen, die nachvollziehbar und korrekt sind. Bestehen noch offene Fragen, können Sie eine Zahlung gegebenenfalls unter Vorbehalt leisten.

Was mache ich, wenn ich in einer Rechnung Fehler finde?

Entdecken Sie Unstimmigkeiten im Leistungsnachweis oder in der Rechnung, wenden Sie sich zunächst an den Pflegedienst und bitten Sie um eine Berichtigung.

Kommt keine Einigung zustande, legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung ein. Informieren Sie außerdem Ihre Pflegekasse. Diese kann den Medizinischen Dienst mit einer Prüfung der Abrechnung beauftragen.

Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf, insbesondere

  • den Kostenvoranschlag, 
  • den Pflegevertrag,
  • Leistungsnachweise, 
  • Rechnungen und 
  • Ihren Schriftwechsel.

Nutzen Sie die Musterbriefe der Verbraucherzentralen

Falls dies nicht erfolgreich ist, nutzen Sie die Musterbriefe der Verbraucherzentralen, die Sie ausfüllen und an den Pflegedienst schicken können.

Sobald Sie dann einen korrigierten Leistungsnachweis oder eine korrigierte Rechnung erhalten, sollten Sie diese dann bezahlen. 

Mit diesen Musterbriefen können Sie Widerspruch beim Pflegedienst gegen einen falschen Leistungsnachweis oder eine falsche Rechnung einlegen.

➨ Musterbrief: Widerspruch gegen falschen Leistungsnachweis des Pflegedienstes

➨ Musterbrief: Widerspruch gegen eine Rechnung des Pflegedienstes

Was tun, wenn der Pflegedienst die Korrektur ablehnt?

Lehnt der Pflegedienst eine Korrektur ab und besteht auf der vollständigen Zahlung, tragen Sie das Kostenrisiko, wenn Sie die Rechnung nicht bezahlen. Der Pflegedienst kann die Forderung außergerichtlich – etwa durch ein Inkassounternehmen oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt – geltend machen oder ein gerichtliches Mahnverfahren beziehungsweise eine Klage einleiten. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

Die Verbraucherzentralen empfehlen daher:

  1. Bezahlen Sie den unstreitigen Teil der Rechnung.
  2. Den streitigen Betrag sollten Sie ausdrücklich unter Vorbehalt zahlen und dem Pflegedienst den Grund hierfür schriftlich mitteilen.

Beachten Sie: Zahlen Sie unter Vorbehalt, müssen Sie den Betrag gegebenenfalls selbst zurückfordern, wenn keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann.

Informieren Sie außerdem Ihre Pflegekasse über den Sachverhalt. Sie kann den Medizinischen Dienst mit einer Prüfung der Abrechnung beauftragen.

Kann der Pflegedienst wegen einer Beschwerde kündigen?

Leider kommt es vor, dass Pflegedienste nach wiederholten Beschwerden den Pflegevertrag kündigen.

Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie diese grundsätzlich hinnehmen und möglichst schnell einen neuen Pflegedienst suchen. Bitten Sie den bisherigen Pflegedienst, die Versorgung bis zum Beginn der neuen Pflege fortzusetzen. In einigen Bundesländern besteht hierfür eine vertragliche Sicherstellungsverpflichtung.

Kündigt der Pflegedienst fristlos aus wichtigem Grund, sollten Sie der Kündigung widersprechen und gemeinsam nach einer Übergangslösung suchen. Informieren Sie außerdem Ihre Pflegekasse. Sie ist gesetzlich verpflichtet, die pflegerische Versorgung sicherzustellen.

Abtretungserklärung: Fordern Sie Kopien der Rechnungen an

Oftmals rechnet der Pflegedienst auch Entlastungsleistungen ab. Dafür lassen sich Pflegedienste und andere zugelassene Anbieter häufig eine Abtretungserklärung unterschreiben. Dadurch können sie die Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Vorteil für die pflegebedürftige Person: Sie muss die Abrechnung mit dem Pflegedienst nicht selbst durchführen und in Vorlage gehen, bis auf Antrag bei der Pflegekasse die Kosten erstattet werden.  

Nachteil für die pflegebedürftige Person: Sie verliert den Überblick, welche Leistungen abgerechnet wurden. 

Achten Sie darauf, dass Sie trotz der Direktabrechnung regelmäßig Kopien der Rechnungen erhalten. 

Hinweis: 

Haben Sie den Überblick verloren, können Sie von Ihrem gesetzlichen Auskunftsrecht gegenüber der Pflegekasse Gebrauch machen. Auf Anfrage erhalten Sie eine Übersicht der in Anspruch genommenen Leistungen und Kosten der letzten 18 Monate. Auf Wunsch wird Ihnen diese Übersicht künftig regelmäßig jedes Kalenderhalbjahr zugesandt. Außerdem können Sie Auskunft über die vom Pflegedienst oder anderen Anbietern eingereichten Abrechnungen sowie Kopien der Abrechnungsunterlagen verlangen.

Prüfen Sie eine Abtretungserklärung sorgfältig. Achten Sie darauf, welche Ansprüche Sie abtreten, da häufig neben Entlastungsleistungen auch Leistungen der Verhinderungspflege einbezogen werden. 

Sinnvoll ist außerdem eine Regelung, nach der Ihnen der Pflegedienst Kopien der Rechnungen zur Verfügung stellt.

Weitere Hinweise erhalten Sie hier: Abtretungserklärung in der Pflege

Frage des Monats August 2026: Pflegedienst und der digitale Leistungsnachweis: Wie behalte ich den Überblick? (Pflegewegweiser NRW)

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