Pfändungsschutzkonto: Die Bescheinigung

Infos, Kontakt und Beratung: Passende Angebote zu diesem Thema

Individuell und persönlich: Unsere Beratung

Derzeit können wir eine Schuldner- und Insolvenzberatung nur an den hier aufgelisteten Standorten anbieten. Sie können aber über die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. andere, örtliche Schuldnerberatungen finden, die Ihnen möglicherweise weiterhelfen können.

So erreichen Sie uns persönlich:

Beratungsstelle Aachen

Schuldner- und Verbraucherinsolvenz­beratung
AachenMünchener-Platz (Kapuziner Karree) 6 | 52064 Aachen

Bürozeiten: Dienstags bis freitags 9:00 - 12:00 Uhr.

So erreichen Sie uns telefonisch:

0241 463026-07

So erreichen Sie uns per Mail:

So erreichen Sie uns persönlich:

Beratungsstelle Alsdorf

Schuldner- und Verbraucherinsolvenz­beratung
Luisenstr 35 (Luisenpassage) | 52477 Alsdorf

Bürozeiten: Mittwochs und freitags 9:00 - 13:00 Uhr, donnerstags 14:00 - 16:00 Uhr.

So erreichen Sie uns telefonisch:

02404 90327-50

So erreichen Sie uns per Mail:

So erreichen Sie uns persönlich/telefonisch:

Beratungsstelle Bielefeld

Schuldner- und Verbraucherinsolvenz­beratung
August-Bebel-Straße 88 | 33602 Bielefeld

Sprechstunden ohne Termin: telefonisch dienstags 9:00-11:00 Uhr. 

P-Konto-Sprechstunden persönlich montags 10:00 - 12:00 Uhr.

Terminvergabe für Erstberatungen jeweils am 1. Arbeitstag des Monats ab 9:00 Uhr nur telefonisch!

0521 987876-60

So erreichen Sie uns per Mail:

So erreichen Sie uns persönlich:

Beratungsstelle Bochum

Schuldner- und Verbraucherinsolvenz­beratung
Große Beckstraße 15 | 44787 Bochum

Bürozeiten: Montags, donnerstags und freitags 10:00 - 12:00 Uhr. Sprechstunden ohne Termin. P-Kontosprechstunde dienstags 10:00 - 12:00 Uhr.

So erreichen Sie uns telefonisch:

0234 974737-60

So erreichen Sie uns per Mail:

So erreichen Sie uns persönlich:

Beratungsstelle Dortmund

Schuldner- und Verbraucherinsolvenz­beratung
Reinoldistraße 7-9 | 44135 Dortmund

Bürozeiten: Montags, dienstags, donnerstags und freitags 9:00 - 11:00 Uhr.

So erreichen Sie uns telefonisch:

0231 720917-07

So erreichen Sie uns per Mail:

So erreichen Sie uns persönlich:

Beratungsstelle Düsseldorf

Schuldner- und Verbraucherinsolvenz­beratung
Helmholtzstraße 19 | 40215 Düsseldorf

Öffnungszeiten: Montags und donnerstags 9:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr, dienstags und freitags 9:00 - 13:00 Uhr. P-Konto-Sprechstunden dienstags 10:00 - 12:00 Uhr.

So erreichen Sie uns telefonisch:

0211 710649-20

So erreichen Sie uns per Mail:

So erreichen Sie uns persönlich:

Beratungsstelle Essen

Schuldner- und Verbraucherinsolvenz­beratung
Hollestraße 1 | 45127 Essen

Sprechstunden ohne Termin: telefonisch mittwochs und donnerstags 9:00 - 11:00 Uhr (entfällt am 14.08., 28.08 und 23.10.26).

P-Kontosprechstunde persönlich: Mittwochs 11:00 - 12:30 Uhr.

So erreichen Sie uns telefonisch:

0201 649574-05

So erreichen Sie uns per Mail:

So erreichen Sie uns persönlich:

Beratungsstelle Gelsenkirchen

Schuldner- und Verbraucherinsolvenz­beratung
Robert-Koch-Straße 4 | 45879 Gelsenkirchen

Sprechstunden ohne Termin: telefonisch montags 13:00 - 15:00 Uhr, donnerstags 13:00 - 15:00 Uhr.

P-Konto-Beratung: persönlich nach Vereinbarung mittwochs 09:00 - 12:00 Uhr.

So erreichen Sie uns telefonisch:

0209 157603-06

So erreichen Sie uns per Mail:

So erreichen Sie uns persönlich/telefonisch:

Beratungsstelle Hamm

Schuldner- und Verbraucherinsolvenz­beratung
Nassauerstraße 33 | 59065 Hamm

Telefonzeiten: Montags 14:00 - 16:00 Uhr, donnerstags 10:00 - 13:00 Uhr (persönliche Beratung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!).

P-Konto-Sprechstunde ohne Termin: Mittwochs 14:00 - 15:00 Uhr, freitags 9:00 - 10:00 Uhr.

02381 92919-05

So erreichen Sie uns per Mail:

So erreichen Sie uns persönlich:

Beratungsstelle Köln

Schuldner- und Verbraucherinsolvenz­beratung
Frankenwerft 35 (Eingang über Mauthgasse) | 50667 Köln

Bürozeiten: Montags und dienstags 8:00 - 16:00 Uhr, mittwochs und freitags 8:00 - 13:00 Uhr.

Sprechstunden ohne Termin persönlich: Donnerstags 10:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr.

So erreichen Sie uns telefonisch:

0221 846188-08

So erreichen Sie uns per Mail:

So erreichen Sie uns persönlich/telefonisch:

Beratungsstelle Münster

Schuldner- und Verbraucherinsolvenz­beratung
Aegidiistraße 46 | 48143 Münster

Bürozeiten: montags 9:00 - 14:00 Uhr, mittwochs 11:00 - 13:00 + 14:00 - 18:00 Uhr, donnerstags 14:00 - 17:00 Uhr, freitags 11:00 - 13:00 Uhr.  

Sprechstunden ohne Termin: telefonisch montags 14:00 - 16:00 Uhr, persönlich montags 09:30 - 12:00 Uhr.

0251 208653-06

So erreichen Sie uns per Mail:

So erreichen Sie uns persönlich/telefonisch:

Beratungsstelle Solingen

Schuldner- und Verbraucherinsolvenz­beratung
Werwolf 2 | 42651 Solingen

Sprechstunden ohne Termin: telefonisch dienstags 15:00 - 17:00 Uhr, persönlich donnerstags 14:00 - 16:00 Uhr.

P-Kontosprechstunde: montags 14:00 - 16:00 Uhr.

0212 226576-08

So erreichen Sie uns per Mail:

So erreichen Sie uns persönlich/telefonisch:

Beratungsstelle Wuppertal

Schuldner- und Verbraucherinsolvenz­beratung
Schloßbleiche 20 | 42103 Wuppertal

Telefonische Sprechzeiten: Dienstags 14:00-16:00 Uhr, freitags 10:00-12:00 Uhr.

0202 693758-07

So erreichen Sie uns per Mail:

* Pflichtfelder

 

Die Inhalte dieses Kontaktformulars werden verschlüsselt an unseren Server übertragen. Bei erhöhtem Sicherheitsbedarf haben Sie die Möglichkeit, uns eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte E-Mail zu senden. Hier finden Sie die nötigen Infos. Bitte lassen Sie uns unaufgefordert keine Gesundheitsdaten zukommen.


Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

Darum geht's in dieser Beratung - und das kostet sie

Wer ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) und höhere Einkünfte als den Grundfreibetrag hat, kann diesen durch Vorlage einer Bescheinigung heraufsetzen lassen. Dafür gibt es gesetzlich definierte Gründe, z. B. Unterhaltspflichten oder Bezug von Sozialleistungen.

Im Rahmen unserer Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung erteilen wir solche Bescheinigungen für Bürger:innen der jeweiligen Kommune. Ob Sie dafür einen Termin benötigen oder zu einer P-Konto-Sprechstunde die Beratungsstelle aufsuchen können, entnehmen Sie bitte den Angaben der jeweiligen Beratungsstelle.

Um die Bescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir entsprechende Nachweise von Ihnen. In der Rubrik "Unterlagen zur Vorbereitung" können Sie sich informieren, welche das sein können.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit die P-Konto-Bescheinigung online zu beantragen.

Kosten: Unsere Schuldner- und Verbraucherinsolvenz­beratung ist kostenlos

Unterlagen zur Vorbereitung

Je nach dem, für welche Lebenssachverhalte Sie eine Erhöhung benötigen, bringen Sie bitte die entsprechenden Unterlagen mit:

  • Kontoverbindung allgemein: Kontodaten / Kontoinhaber:in / IBAN ; Kontoauszüge laufender und letzter Monat
  • Ehepartner:in / eingetragene Lebenspartnerschaft: Heirats- / Ehe- / Lebenspartnerschafts-Urkunde (Urkunde vom Standesamt); bei Eheschließung im Ausland mit beglaubigter Übersetzung
  • Getrenntlebende Partner:innen, denen Unterhalt gezahlt wird: Heirats-/ Ehe-/ Lebenspartnerschafts-Urkunde (Urkunde vom Standesamt) und aktueller Kontoauszug/ Quittung aus der die Zahlung hervorgeht oder schriftliche Bestätigung Zahlungsempfänger:in bei Barzahlung
  • Geschiedene Partner:innen, denen Unterhalt gezahlt wird: Scheidungsurteil/ Unterhaltsurteil und aktueller Kontoauszug/ Quittung aus der die Zahlung hervorgeht oder schriftliche Bestätigung Zahlungsempfänger:in bei Barzahlung
  • Kinder im Haushalt (leibliche und Adoptivkinder): Geburts-/ Adoptionsurkunde oder vergleichbarer Nachweis (Einschulungsbescheid/ Kinderbetreuungsgebühren etc.); bei ausländischer Urkunde zusätzlich eine beglaubige Übersetzung
  • Kinder außerhalb des Haushalts, für die Unterhalt gezahlt wird (leibliche und Adoptivkinder): Geburts-/ Adoptionsurkunde oder vergleichbarer Nachweis (Einschulungsbescheid/ Kinderbetreuungsgebühren etc.) und aktueller Kontoauszug/ Quittung aus der die Zahlung hervorgeht oder schriftliche Bestätigung Zahlungsempfänger:in bei Barzahlung
  • Kindergeld: Aktueller Kontoauszug aus dem die Kindergeldgutschrift und als Absender die Familienkasse hervorgeht
  • Kinderzuschlag: Bescheid von der zahlenden Stelle
  • Bürgergeld oder Sozialhilfe für Personen der Bedarfsgemeinschaft geht auf das Konto ein: Bescheid, aus dem die Leistung für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft hervorgeht
  • Leistungen zum Ausgleich eines Mehraufwands für Körper- oder Gesundheitsschäden, z. B. Blindengeld, Pflegegeld, Kleiderverschleißzulage, Kraftfahrzeughilfe, Schwerstbeschädigtenzulage u. v. m.: Bescheid von der zahlenden Stelle
  • Einmalige Sozialleistungen, z. B. Erstattung für Kind nach Geburt, Kosten für Klassenfahrten, Heizkostenbeihilfe, Verhinderungspflege u. v. m.: Bescheid von der zahlenden Stelle oder Kontoauszug mit der Zahlung
Hinweis für Selbständige / freiberuflich Tätige

Gemäß den Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes dürfen die Verbraucherzentralen eine Rechtsberatung ausschließlich gegenüber Verbrauchern im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) durchführen. Dies bedeutet, dass wir selbständig oder freiberuflich Tätigen keine Auskunft geben dürfen, wenn die geschilderten Sachverhalte Verträge betreffen, die im Rahmen der selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit geschlossen wurden. Daher können wir Sie leider nicht beraten.

Bitte wenden Sie sich für eine Bratung an eine:n Rechtsanwält:in. Das Rechtsanwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer kann Sie bei der Suche unterstützen.

Wissen vertiefen, Fragen stellen: Veranstaltungen zum Thema