Gesundheitsdaten

Dabei handelt es sich um Angaben zu Ihrem oder dem Gesundheitszustand von Angehörigen, z. B. zu Krankheiten, Behinderungen oder Schwangerschaft.
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Die Verarbeitung dieser Daten darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgen.

Tatsächlich benötigen wir in vielen Fällen keine Gesundheitsdaten, um mit Ihnen zu kommunizieren, Sie zu beraten oder außergerichtlich zu vertreten.

Bitte sehen Sie daher bei Ihrer Kontaktaufnahme von Angaben ab, aus denen sich Rückschlüsse auf Ihren oder den Gesundheitszustand von Angehörigen ziehen lassen, bzw. reichen Sie uns nur Unterlagen ein, die Sie um diese Daten bereinigt haben. Sollten für die Bearbeitung Ihres Anliegens Gesundheitsdaten von Bedeutung sein, werden wir sie um deren Übermittlung und Ihre Einwilligung in deren Verarbeitung bitten.

Lassen Sie uns dennoch unaufgefordert Gesundheitsdaten zukommen, gehen wir von Ihrem Einverständnis damit aus, dass wir die Daten speichern und zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwenden.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.