Verschlüsselte E-Mails an die Verbraucherzentrale NRW

Alle nötigen Informationen, um mit uns per E-Mail Ende-zu-Ende-verschlüsselt zu kommunizieren.
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Bei erhöhtem Sicherheitsbedarf haben Sie die Möglichkeit, eine Ende-zu-Ende-verschlüsselte E-Mail an die Adresse verschluesselt@verbraucherzentrale.nrw zu senden. Den dafür notwendigen öffentlichen S/MIME-Schlüssel finden Sie hier.

Damit wir Ihnen über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung antworten können, benötigen wir Ihren öffentlichen S/MIME-Schlüssel. Bitte schicken Sie diesen als Anhang an die obige E-Mail-Adresse. Ohne den Austausch der S/MIME-Schlüssel kann auch über diese Adresse keine Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikation stattfinden!

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.