- Welche Feststellungen soll das Gericht treffen?
Das Gericht soll feststellen, dass bestimmte Abschalteinrichtungen in ausgewählten Fahrzeugen verbaut sind und dass die Daimler AG bei deren Installation sittenwidrig und vorsätzlich handelte. Das ist die Grundlage für mögliche Schadensersatzansprüche von Verbraucher:innen.
Für Fälle, in denen die Mercedes-Benz Bank AG den Fahrzeugkauf finanziert hat, soll das Gericht die Unzulässigkeit einer problematischen AGB-Klausel feststellen. Diese sieht eine Abtretung von Ansprüchen gegen Daimler an die Mercedes-Benz Bank vor, die den Kunden ein späteres Einzelverfahren erschweren könnte.
Ob und zu welchen Feststellungszielen Ihr Fall passt, finden Sie mit unserem Klage-Check heraus. Diesen stellen wir zur Verfügung, sobald eine Teilnahme an der Klage möglich ist.
- Welche Vorteile bringt Ihnen diese Klage?
Die Musterfeststellungsklage soll vor allem verhindern, dass Ansprüche verjähren. Durch eine Teilnahme an der Klage wird die Verjährung gehemmt. Sie haben die Möglichkeit, in Ruhe das Urteil abzuwarten und dann zu entscheiden, wie es weitergehen soll.
Das Urteil ist darüber hinaus für alle (deutschen) Gerichte bindend, die in Ihrem möglichen Anschlussverfahren über den Schadensersatz im Detail entscheiden. Bei der Musterfeststellungsklage werden Sie und alle weiteren Teilnehmer also von einem Großteil des Gerichtsverfahrens entlastet. Das Prozesskostenrisiko trägt allein der vzbv. Die Eintragung in das Klageregister ist für Verbraucher:innen kostenlos.
Bei einem erfolgreichen Urteil werden Sie in einem Anschlussverfahren zudem nicht mehr um die Frage streiten müssen, ob und welche Abschalteinrichtungen die Daimler AG in Ihrem Fahrzeug zielgerichtet eingesetzt hat. Aktuell können Einzelverfahren je nach Vortrag im Prozess noch an diesem Punkt scheitern. Sollte es wie im Verfahren gegen die Volkswagen AG zu einem Vergleich kommen, könnten Sie schon hieraus unmittelbar Ansprüche ableiten und Zahlungen erhalten. Eine eigene Klage müssten Sie in diesem Fall nicht mehr führen. Ob es hierzu kommt, ist allerdings noch offen.
- Welche Nachteile sind mit dieser Klage im Vergleich zu anderen Optionen verbunden?
Wie bei allen anderen Klagen besteht auch bei der Musterfeststellungsklage die Möglichkeit, dass das Gericht nicht wunschgemäß in Ihrem Sinne entscheidet.
Auch ein negatives Urteil ist bindend. Falls das Gericht unsere beantragten Feststellungen grundsätzlich ablehnt, dürften Sie die Daimler AG insoweit nicht nochmals selbst verklagen.
Umgekehrt spricht aber auch positives Urteil Ihnen noch keinen direkten Zahlungsanspruch zu. Bestimmte Aspekte, wie etwa die Höhe des Schadens, hängen von Ihrem individuellen Fall ab, sodass wir dies nicht in unserer Klage berücksichtigen können. Sollte sich Ihr Fall nicht auf außergerichtlichem Wege beilegen lassen, müssten Sie Ihren Anspruch nochmals in einem Einzelverfahren geltend machen. Der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass Sie sich bei Rückabwicklung Ihres Kaufvertrags einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen müssen. Das kann dazu führen, dass Sie bei einem „gestuften“ Vorgehen mit der Musterfeststellungsklage einen geringeren Betrag erhalten, als wenn Sie schon jetzt unmittelbar selbst klagen.
Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist deswegen vor allem dann für Sie interessant, wenn Sie wegen der Risiken keine eigene Klage anstreben. Sie würden dann später von den umfangreichen Feststellungen profitieren, die im Fall des positiven Ausgangs der Musterfeststellungsklage das Oberlandesgericht Stuttgart oder der Bundesgerichtshof verbindlich in Ihrem Sinne getroffen hat (siehe auch, „Welche Vorteile bringt mir diese Klage als Verbraucher?“ und „Welche Feststellungen soll das Gericht treffen?“)
- Um welche Fahrzeuge geht es in der Musterfeststellungsklage?
Die Musterfeststellungsklage umfasst verschiedene Modelle der Mercedes GLC- und GLK- Reihe, die einem amtlichen Rückruf unterliegen. Im Einzelnen geht es um die folgenden Modelle:
- GLC 220 d 4Matic
- GLC 250 d 4Matic
- GLK 200 CDI
- GLK 220 CDI
- GLK 220 CDI 4Matic
- GLK 220 BlueTec
- GLK 250 BlueTec
Auf der Website des vzbv Internetseite www.musterfeststellungsklagen.de finden Sie einen Klage-Check, mit dessen Hilfe Sie nach Eröffnung des Klageregisters feststellen können, ob Ihr Fall grundsätzlich für eine Beteiligung an unserer Musterfeststellungsklage geeignet ist.
- Wenn Sie Ihr Fahrzeug gebraucht gekauft oder bereits verkauft habe – können Sie sich trotzdem der Klage anschließen?
Auch mit einem gebraucht gekauften Fahrzeug können Sie sich an der Klage beteiligen. Wichtig ist aber, dass Sie erst nach dem Kauf ein von Kraftfahrtbundesamt angeordnetes Software-Update haben installieren lassen und dieses nicht schon beim Kauf aufgespielt war. Außerdem können Sie auch an unserer Klage teilnehmen, wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits weiterverkauft haben.
- Können Sie an der Klage teilnehmen, wenn bei Ihrem Fahrzeug bereits ein Software-Update durchgeführt wurde oder sie eines durchführen lassen?
Für Ihren Schadensersatzanspruch macht es keinen Unterschied, ob Sie ein vom Kraftfahrtbundesamt angeordnetes Software-Update am Fahrzeug durchführen lassen oder nicht. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits im Verfahren gegen die Volkswagen AG entschieden.
Anders ist es, wenn Sie das Fahrzeug bereits mit einem Update gekauft haben. In diesem Fall können Sie leider nicht am Verfahren teilnehmen.
- Wenn Sie Ihr Fahrzeug außerhalb Deutschlands gekauft haben oder in einem anderen Land leben - können Sie sich dann trotzdem der Klage anschließen?
Das Klageregister steht allen betroffenen Verbrauchern offen. Ob und inwieweit Sie von den einzelnen Feststellungszielen profitieren, wenn Sie das Fahrzeug außerhalb Deutschlands gekauft oder dort Ihren Wohnsitz haben, hängt allerdings von Ihrem individuellen Fall ab. Bitte lassen Sie sich insoweit durch eine Rechtsanwaltskanzlei beraten.
- Wie finden Sie heraus, ob auch Sie sich der Klage anschließen können?
Auf der Internetseite des Verbraucherzentrale Bundesverbands zu den Musterfeststellungsklagen www.musterfeststellungsklagen.de werden Sie einen Klage-Check finden, mit dessen Hilfe Sie nach Eröffnung des Klageregisters feststellen können, ob Ihr Fall grundsätzlich für eine Beteiligung an unserer Musterfeststellungsklage geeignet ist. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung aktuell noch nicht möglich ist (siehe folgende FAQ).
- Worauf müssen Sie als Teilnehmer während des Verfahrens achten?
Solange Sie an der Musterfeststellungsklage teilnehmen, können Sie Ihren Fall nicht parallel mit einer eigenen Klage verfolgen. Bitte lassen Sie sich hierzu individuell durch eine Rechtsanwaltskanzlei beraten. Für die An- und Abmeldung vom Klageregister gelten bestimmte Fristen. Hierüber werden wir rechtzeitig informieren.
- Wie können Sie sich von der Klage auch wieder abmelden?
Sie können sich bis zum Ablauf des Tages des ersten Termins zur mündlichen Verhandlung (also einen Tag länger als die Möglichkeit, sich anzumelden) wieder von der Klage abmelden. Über den genauen Termin werden wir informieren, sobald das Oberlandesgericht Stuttgart den Termin bestimmt hat. Um rechtzeitig informiert zu werden, können Sie sich auf der Internetseite www.musterfeststellungsklagen.de in einen News-Alert (E-Mail-Informationen zur Klage) eintragen.
- Wie viel Zeit haben Sie, um nach einem positiven Feststellungsurteil, eine eigene Klage anzustrengen?
Nachdem das positive Urteil rechtskräftig geworden ist, profitieren Sie noch sechs Monate von der Verjährungshemmung. Der Ablauf der Verjährung hängt vom Einzelfall ab. Sie haben mindestens sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens Zeit. Über diese und weitere Fristen informiert der Verbraucherzentrale Bundesverband rechtzeitig auf der Internetseite www.musterfeststellungsklagen.de. Um keinen Termin zu verpassen, können Sie sich in unseren News-Alert eintragen.