Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Stand:
Facebook und Instagram informieren über Änderungen ihrer Richtlinien. Was Sie dort posten soll als Trainingsmaterial für Metas KI-Generatoren verwendet werden. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Was Sie auf Facebook, Instagram, Threads und anderen Diensten von Meta veröffentlichen, will der Konzern ab Ende Juni zum Trainieren seiner Künstlichen Intelligenz verwenden.
  • Sie können widersprechen. Meta stellt Online-Formulare dafür bereit.
  • Die Verbraucherzentrale NRW hat den Internet-Konzern dafür abgemahnt.
  • In diesem Text finden Sie Gründe, die Sie zum Widerspruch angeben können sowie Infos darüber, was Sie bei einer Ablehnung Ihres Widerspruchs machen können.
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Texte, Fotos und Videos, die in nur wenigen Sekunden "wie von Geisterhand" erstellt werden: Das machen so genannte Generatoren mit Künstlicher Intelligenz (KI), auf Englisch artificial intelligence (AI). Bekannte Anwendungen sind zum Beispiel Chat GPT, Dall-E oder Copilot. Man spricht von generativer KI, weil ein Computerprogramm völlig selbstständig einen Text, ein Bild oder ein Video ganz neu erschafft, also generiert.

Damit die Programme wissen, was sie darstellen sollen, wenn man zum Beispiel einen Apfel gemalt haben möchte, müssen sie lernen. Wie ein Kind, dem man die Frucht in unterschiedlichen Formen und Farben zeigt und immer wieder "Apfel" sagt. Auch Meta, der Betreiberkonzern von Facebook und Instagram, will eigene KI-Anwendungen schaffen und verbessern. Als Beispiele werden "Meta AI" und "AI Creative Tools" genannt. Dafür braucht das Unternehmen möglichst viele Daten, mit denen die Anwendungen lernen können. Diese Daten sollen nun alle Menschen liefern, die bei Facebook und Instagram ein Konto haben und Dinge veröffentlichen. Die dafür nötige Anpassung der Datenschutzrichtlinie soll am 26. Juni 2024 in Kraft treten.

Um welche Daten geht es?

Ab dem 26. Juni 2024 will Meta nach eigenen Angaben neben öffentlich zugänglichen Daten im Internet auch die Inhalte, "die über die Produkte und Services von Meta geteilt werden" zum Trainieren der eigenen KI verwenden. So steht es in der Erläuterung zum Einsatz generativer KI. Dabei ist von "Beiträgen, Fotos und deren Bildunterschriften sowie Nachrichten, die du an eine KI sendest" die Rede.

Wir interpretieren das so, dass auch ein Beitrag, den Sie bei Facebook nur für Freunde oder bestimmte Menschen sichtbar posten, fürs KI-Training benutzt werden kann. Nur private Nachrichten an Freunde, etwa im Messenger, sollen nicht verwendet werden.

Abmahnung gegen Meta

Meta beruft sich auf das berechtigte Interesse an der Verwendung der Nutzerinhalte und nennt dafür Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Es darf jedoch bezweifelt werden, ob das so stimmen kann. Denn Meta macht es sich damit zu einfach. Nach unserer Auffassung müssen Betroffene darin einwilligen, dass Meta ihre Daten für KI-Training verwendet. Meta müsste also eine Zustimmung einholen statt einen Widerspruch anzubieten. Außerdem ist der Widerspruch zu kompliziert gestaltet und funktioniert nicht immer. Nutzer:innen berichten zum Beispiel, dass sie sich wegen eines gehackten Accounts nicht einloggen und dadurch nicht widersprechen konnten. Deshalb hat Meta eine Abmahnung erhalten. Die umfasst auch Facebooks neue App-Funktion, gespeicherte Fotos und Videos heimlich zu analysieren.

Was kann ich dagegen machen?

Meta bietet die Möglichkeit, über dieses Formular bei Facebook und dieses Formular auf Instagram zu widersprechen. Das Unternehmen nennt sie "Einspruch einlegen". Beide Formulare werden nur angezeigt, wenn Sie eingeloggt sind.

Darin sollen Sie erklären, warum Ihre Daten nicht zum Trainieren von KI verwendet werden sollen. Meta urteilt dann darüber, ob Ihre Gründe höher zu bewerten sind als die eigenen Geschäftsinteressen. Viele Betroffene berichten uns, dass Meta ihre Widersprüche schon kurz nach dem Absenden des Formulars angenommen habe – ohne dass sie eine lange Begründung geschrieben hätten. Es gibt aber auch Beschwerden über technische Probleme.

    Falls die Links nicht funktionieren

    Um die Formular auszufüllen, verlangen Facebook und Instagram, dass man sich mit seinem Nutzerkonto anmeldet. Falls auch danach die Formulare nicht erscheinen, gibt es folgende Möglichkeiten in den Apps und auf den Internetseiten der Netzwerke:

    • Facebook-Profilseite (Chronik) öffnen und aufs Profilfoto oben rechts klicken (am PC) oder auf die drei Striche rechts tippen (auf dem Smartphone).
    • "Einstellungen und Privatsphäre" auswählen und dann "Einstellungen",
    • herunter scrollen auf "Datenschutzrichtlinie" und
    • im erscheinenden Textkasten auf den Link "Widerspruchsrecht" klicken oder tippen.

     

    • Instagram-Profilseite öffnen und
    • auf der Profilseite die Einstellungen öffnen (drei Striche rechts),
    • runter scrollen und auf "Info" tippen,
    • dort auf "Datenschutzrichtlinie" und
    • im erscheinenden Textkasten auf den Link "Widerspruchsrecht" tippen.

     

    Ein Widerspruch ist rechtlich gesehen nicht an eine Form gebunden. Sollten die Formulare nicht funktionieren, können Sie per E-Mail widersprechen. Allerdings gibt es keine uns bekannten E-Mail-Adressen für die Widersprüche. Bekannte Adressen sind die aus dem Impressum: impressum-support@support.facebook.com für Facebook und impressum@support.instagram.com für Instagram.

    Lehnt Meta Ihren Widerspruch in die Datenverarbeitung für KI ab, haben Sie drei Möglichkeiten:

    1. Sie veröffentlichen keine Beiträge mehr.
    2. Sie löschen Ihre Konten bei Facebook und Instagram.
    3. Sie lassen sich in Ihrer Verbraucherzentrale beraten oder ziehen mit Hilfe einer Anwaltskanzlei vor Gericht und versuchen, ein Urteil gegen die Datennutzung zu erwirken.

    Laut Erklärung an den Widerspruchsformularen von Meta können Informationen über Sie trotz Ihres Widerspruchs für das Training der KI genutzt werden – zum Beispiel, wenn jemand ein Foto von Ihnen gepostet hat oder Sie von anderen in einem Text erwähnt werden.

    Argumente gegen die Verwendung Ihrer Informationen für KI bei Meta

    Im "Einspruchsformular" (nur sichtbar, wenn Sie eingeloggt sind) müssen Sie Ihr Wohnsitzland auswählen und eine E-Mail-Adresse angeben. Verwenden Sie für verschiedene Konten bei Meta unterschiedliche E-Mail-Adressen, müssen Sie ein Formular für jede Adresse ausfüllen.

    Anschließend müssen Sie das Feld "Bitte teile uns mit, wie sich diese Verarbeitung auf dich auswirkt" ausfüllen. Wir haben Formulierungsvorschläge für Sie, die Sie nutzen können:

    • Ich habe das Urheberrecht an meinen geposteten Daten und erteile kein Nutzungsrecht für KI-Anwendungen.
    • Ich habe Angst, dass meine geposteten Daten in falschem Zusammenhang neu veröffentlicht werden.
    • Ich fühle mich allgemein unwohl beim Gedanken an KI.
    • Ich habe Sorge, weil ich nicht einschätzen und auch nicht steuern kann, was genau mit meinen Daten passiert (Kontrollverlust).
    • Ich habe Angst vor möglichen negativen Konsequenzen für mich persönlich, die ich nicht mehr rückgängig machen kann.
    • Ich habe Angst davor, dass meine einmal für die KI genutzten Daten nicht mehr ordnungsgemäß gelöscht werden können, weil sie in das KI-Modell untrennbar eingegangen sind.
    • Ich habe schon einmal negative Erfahrungen mit dem Missbrauch meiner Daten gemacht und möchte daher meine Daten grundsätzlich nicht für KI-Anwendungen zur Verfügung stellen.

    Auskunft über verwendete Daten aus anderen Quellen

    Wenn Sie personenbezogene Daten von sich in KI-generierten Inhalten von Meta entdecken, gibt es auch ein Formular, über das Sie Zugriff auf Ihre Daten von so genannten Drittanbietern anfordern können. Sie finden es hier. Drittanbieter sind zum Beispiel Firmen, von denen Meta Daten bezieht, um seine KI-Modelle zu trainieren.

    In dem Formular müssen Sie die so genannten Prompts angeben, über die Ihre Daten zum Vorschein kamen. Prompts sind die Befehle, die Sie eingeben, damit die KI etwas generiert (Bild, Text, Video etc.). Über das gleiche Formular können Sie Ihre personenbezogenen Daten von Drittanbietern korrigieren oder löschen lassen und gegen deren Verwendung Widerspruch einlegen.

    Das Recht auf Auskunft räumt Ihnen auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein. Unternehmen müssen Sie auf Verlangen über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren. Das gilt sowohl für Meta als auch für Drittanbieter. Daneben stehen Ihnen nach der Verordnung weitere Rechte zu, die wir in diesem Artikel erläutern. Dort finden Sie auch Musterbriefe und können sich fertige Musterschreiben erstellen.

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