- Vorgehen verstößt aus Sicht der Verbraucherschützer gegen europäisches Datenschutzrecht
- Verbraucherzentrale NRW hat Meta abgemahnt und prüft weitere juristische Schritte, sollte das Unternehmen nicht reagieren
- Verbraucher:innen sollten bis 27. Mai aktiv widersprechen, wenn sie die Nutzung ihrer Daten für KI-Trainingszwecke ablehnen
Vorgehen widerspricht vermutlich Datenschutzrecht
Die Verbraucherschützer beanstanden unter anderem, dass das konkrete Vorgehen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der pauschale Verweis auf das berechtigte Interesse reiche nicht aus. Nutzer:innen müssten nicht akzeptieren, dass ihre persönlichen Informationen, die sie über Jahre auf den Plattformen hinterlassen haben, für KI-Training verwendet werden. „Außerdem ist nicht auszuschließen, dass auch besonders sensible Informationen, die laut Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt sind, für KI-Trainingszwecke verwendet werden“, erläutert Steffen. „Dann reicht ein so genanntes Opt-out - so wie es Meta anbietet - nicht aus, sondern Betroffene müssten dem aktiv zustimmen.“
Nutzer:innen sollten der Verwendung rechtzeitig widersprechen
Verbraucher:innen, die die Verwendung ihrer öffentlichen Informationen für KI-Trainingszwecke ablehnen, können laut Metas Ankündigung noch vor dem 27. Mai 2025 widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW bietet auf ihrer Internetseite eine ausführliche Anleitung dazu an. Der Widerspruch muss nicht begründet werden, erforderlich ist jedoch die Angabe einer E-Mail-Adresse.
Weiterführende Infos und Links
Anleitung zum Widerspruch gegen die Nutzung der Daten für KI-Trainingszwecke bei Instagram und Facebook: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/95646