Im Ehrenamt richtig versichert

Stand:
Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht immer ausreichend. Sowohl die private Berufsunfähigkeits- als auch die Haftpflichtversicherung gehören dazu.
Seniorin Pflege

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer regelmäßig in einer Organisation ehrenamtlich für andere aktiv ist, hat kostenlos gesetzlichen Versicherungsschutz.
  • Doch der deckt nicht alle Probleme ab, die auftreten können.
  • Wenn Sie sich engagieren, sollten Sie auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung und Haftpflichtversicherung haben.
Off

Ehrenämter gibt es in nahezu allen Lebensbereichen. Viele Menschen engagieren sich auf diese Weise in Sportvereinen, in der Kirchengemeinde oder in Bürgerinitiativen. Um juristisch von einem Ehrenamt sprechen zu können und damit unter den Versicherungsschutz zu fallen, müssen generell 5 Merkmale erfüllt sein. So ist das Ehrenamt freiwillig und unentgeltlich. Es wird kontinuierlich und auf organisierte Weise ausgeübt und kommt anderen zu Gute.

Doch mitunter passiert es, dass sich Helfer verletzen und selbst Hilfe benötigen. Bei einem Sturz etwa zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nur dann, wenn sich der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ehrenamt ergeben hat oder Sie auf dem Hin- oder Rückweg zur ehrenamtlichen Tätigkeit waren. Ist die Erwerbsfähigkeit als Folge des Unfalls um mindestens 20 Prozent gemindert, bekommen Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine monatliche Rente.

Da der gesetzliche Unfallschutz weder rund um die Uhr noch uneingeschränkt im Ausland gilt, sollten Sie zusätzlich selbst vorsorgen.

Wichtig ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt bei dauernden gesundheitlichen Schäden durch Krankheit und Unfall eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr voll ausüben können. Die Höhe einer möglichen späteren Rente vereinbaren Sie mit dem Versicherer bei Vertragsschluss.

Können Sie diese Versicherung nicht abschließen (z.B. als Renter/in), sollten Sie eine private Unfallversicherung in Erwägung ziehen. Bei dieser gibt es im Falle einer zurückbleibenden Invalidität abhängig vom Schweregrad einen einmaligen Geldbetrag.

Wer im Rahmen eines Ehrenamtes einer anderen Person Schaden zufügt, muss in der Regel nicht für deren Forderungen nach Schadenersatz aufkommen. Dafür haftet die Trägerorganisation bzw. deren Haftpflichtversicherung. Dies gilt zum Beispiel, wenn Ehrenämter im Dienst von Städten und Kommunen ausgeführt werden. Außerdem kann die ehrenamtliche Ausübung eines leitenden Amtes oder die so genannte verantwortliche Tätigkeit in einer Organisation oder einem Verein über die Vereinshaftpflichtversicherung versichert sein.

Für sonstige freiwillige Tätigkeiten, die beispielsweise nicht mit besonderer Verantwortung verbunden sind, kann Schutz über eine private Haftpflichtversicherung bestehen. Erkundigen Sie sich beim privaten Versicherer und lassen sich bestätigen, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz für diese ehrenamtliche Tätigkeit besteht. Unabhängig von der Ausübung eines Ehrenamtes raten wir, mit einer Privathaftpflichtversicherung vorzusorgen.

Ratgeber-Tipps

Vereinsrecht und Ehrenamt
Der Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“ der Verbraucherzentrale gibt einen Überblick über mögliche Rechtsformen und…
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Kinder winken aus dem Dachfenster neben einer Photovoltaikanlage

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht seit Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Seit dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?