Kommunale Wärmeplanung: Kommt ein Wärmenetz an meinen Wohnort?

Stand:
Alle Kommunen sind verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Aus dieser lässt sich ableiten, ob vor Ort wahrscheinlich Fernwärme nutzbar sein wird. Wer schon vorher eine neue Heizung braucht, sollte unabhängig davon ein für sich passendes Heizsystem mit erneuerbaren Energien wählen.
Fernwärme
Fernwärmerohre

Das Wichtigste in Kürze:

  • Alle Städte und Gemeinden müssen eine kommunale Wärmeplanung erstellen.
  • Ziel ist, bis 2045 die gesamte Wärmeversorgung – sowohl die zentrale über Wärmenetze als auch die private im eigenen Heizungskeller – auf erneuerbare Energie umzustellen.
  • Ob Ihr Haus zukünftig an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, wird in der Planung untersucht. Ob und wann diese Planung umgesetzt wird, und ob Sie Fernwärme auch nutzen müssen, bleibt aber weiterhin offen.
On

Was ist kommunale Wärmeplanung und was soll damit erreicht werden?

Bei der kommunalen Wärmeplanung erarbeiten Städte und Gemeinden ein Konzept für die zukünftige Wärmeversorgung von privaten Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob es vor Ort ein Nah- oder Fernwärmenetz geben kann. Bei der künftigen Wärmeversorgung geht es darum, die Energieeffizienz in Gebäuden und Heizsystemen zu verbessern. Auslöser für ein Umdenken in der Energiepolitik ist nicht nur die Endlichkeit fossiler Brennstoffe, sondern auch die globale Klimakrise. Deshalb soll es in Deutschland eine "Wärmewende" bzw. die Dekarbonisierung geben, weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien - auch mit Hilfe der kommunalen Wärmeplanung.

Konkrete Ziele sind:

  • Verringerung von Kohlendioxid-(CO₂)-Emissionen (Dekarbonisierung),
  • Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen (z.B. Gas oder Öl),
  • Senkung der Energiekosten,
  • Sicherstellung einer stabilen Wärmeversorgung.

Was habe ich als Bürger:in von der kommunalen Wärmeplanung? Kann ich Einfluss nehmen?

Mit der kommunalen Wärmeplanung erhalten Sie Informationen darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass in den nächsten Jahren in Ihrer Straße ein Nah- oder Fernwärmenetz zur Verfügung stehen wird. Gemeint ist ein Netz, das erneuerbare Gase oder grüne Fernwärme liefert.

Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass die Öffentlichkeit im Rahmen der Wärmeplanung zu beteiligen ist. Das bedeutet, nach bestimmten Schritten der Wärmeplanung muss die Kommune die Ergebnisse veröffentlichen. Sie als Bürger:in haben dann das Recht, einen Monat lang die Ergebnisse anzuschauen und Stellungnahmen abzugeben.

Zudem ist festgelegt, wer welche Daten zur Verfügung stellen muss und dass die Ergebnisse nach Abschluss einzelner Phasen öffentlich gemacht werden müssen. Die Daten dürfen für Einfamilienhäuser nur aggregiert genutzt werden, d.h. die Daten werden nicht für jedes einzelne Haus heran gezogen, sondern für mehrere Häuser zusammengefasst. Auskunftspflichtig nach dem Wärmeplanungsgesetz sind u. a. die Schornsteinfeger:innen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich bei der Stadtverwaltung oder Ratsmitgliedern zu erkundigen, wie die Pläne Ihrer Kommune zur zukünftigen Wärmeversorgung sind.

Die Wärmeplanung muss spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben, also aktualisiert werden.

Muss meine Kommune eine Wärmeplanung aufstellen?

Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner:innen können eine vereinfachte Wärmeplanung erstellen. Dabei können sie für Ihre Planung vorhandene Daten nutzen. Kleinere Kommunen können auch mit benachbarten Gemeinden eine gemeinsame Planung erarbeiten.

Ansonsten muss jede Kommune folgende Fragen beantworten: 

  • Welche Gebäude gibt es? 
  • Wie werden sie beheizt? 
  • Wie hoch ist der Heizenergiebedarf? 
  • Wie alt sind die Heizungsanlagen? 

In weiteren Schritten müssen Kommunen und Städte untersuchen, welche Möglichkeiten sie haben oder zukünftig schaffen können, um ihre Bürger:innen mit Nah- oder Fernwärme zu versorgen oder versorgen zu lassen.

Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis 30. Juni 2026 abgeschlossen haben. Den kleineren Städten und Gemeinden lässt das Gesetz Zeit bis zum 30. Juni 2028.

Wie gehen Städte und Kommunen bei der Wärmeplanung vor?

Die kommunale Wärmeplanung umfasst folgende Schritte: 

  • Beschluss über die Durchführung der Wärmeplanung
  • Eignungsprüfung: Darin werden Gebiete ermittelt, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für die Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz eignen.
  • Bestandsanalyse: Die Kommune ermittelt, welche Wärmebedarfe und Energieträger, Wärmeerzeugungsanlagen und Energieinfrastruktur vorhanden sind.
  • Potenzialanalyse: Die Kommune oder das beauftragte Ingenieurbüro untersucht, ob es Möglichkeiten gibt, Wärme aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme zu nutzen.
  • Zielszenario: Das gesamte Gebiet der Kommune wird in vier voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete aufgeteilt:
  1. Wärmenetz, das bedeutet Nah- oder Fernwärme,
  2. Wasserstoffnetz,
  3. dezentrale Wärmeversorgung,
  4. Prüfgebiet.

Jedem dieser Wärmeversorgungsgebiete weist die Kommune eine Eignungsstufe zu. Die Stufen reichen von "sehr wahrscheinlich geeignet" bis "sehr wahrscheinlich ungeeignet".

  • Umsetzungsstrategie: Hier wird beschrieben, wie das Zielszenario erreicht werden soll.

Muss ich ein Wasserstoff- oder Wärmenetz nutzen, wenn es einen Anschluss gibt?

Wird in der kommunalen Wärmeplanung ein Gebiet als Wärmenetz- oder Wasserstoff-Netzgebiet ausgewiesen, so ist dies erst einmal nur eine unverbindliche Information für die Hauseigentümer:innen in diesem Gebiet. Sie haben durch die Wärmeplanung noch keinen Rechtsanspruch auf ein Wärme- oder Wasserstoffnetz. Rechtsverbindlich kann diese Planung z. B. erst durch eine kommunale Satzung werden, in der die Versorgungsart festgeschrieben wird.

Ob Sie Ihr Haus tatsächlich an das Wärmenetz anschließen lassen und dann auch mit Fernwärme heizen müssen, hängt davon ab, ob die Kommune in einer Satzung einen Anschluss- und Benutzungszwang festlegt. Dies kann sie tun. Eine solche Zwangsmaßnahme ist allerdings weder bei Kommunen noch bei Bürger:innen populär. Auch die Landesregierung hat in ihrer Energie- und Wärmestrategie erklärt, auf Landesebene keinen Gebrauch von diesem Instrument machen zu wollen.

Kommunale Wärmeplanung: Welches Gesetz liegt zugrunde?

In Deutschland wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG, oft auch als "Heizungsgesetz" bezeichnet) Anfang 2024 novelliert. Darin wird festgelegt, dass ab dem Jahr 2045 in Deutschland nur noch mit erneuerbarer Energie und unvermeidbarer Abwärme geheizt werden darf. Abwärme gilt als unvermeidbar, wenn sie beispielsweise aus wirtschaftlichen oder sicherheitstechnischen Gründen im Produktionsprozess einer Industrie- oder Stromerzeugungsanlage nicht nutzbar ist und nicht mit vertretbarem Aufwand verringert werden kann.

Das Wärmeplanungsgesetz (siehe unten) und das Gebäudeenergiegesetz sind miteinander verknüpft: Einige Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes für neue Heizungen werden erst dann für Hauseigentümer:innen wirksam, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Das gilt in Großstädten mit über 100.000 Einwohnern spätestens jedoch ab Mitte 2026 und in allen Gemeinden ab Mitte 2028.

Parallel zum Gebäudeenergiegesetz wurde das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung erlassen. Es ist ein Bundesgesetz und richtet sich an die Länder. Diese müssen erst ihrerseits durch Landesgesetze die Kommunen verpflichten.

Neben der kommunalen Wärmeplanung regelt das Gesetz die "Dekarbonisierung" der Wärmenetze, also die Reduzierung von Kohlendioxid (CO₂)-Emissionen. Die Abkehr von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas und der Umstieg auf Erneuerbare wird auch als Dekarbonisierung bezeichnet. Das bedeutet, dass auch Fern- und Nahwärme in Zukunft "grün" werden, also langfristig nur noch mit Wärme aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme versorgt werden dürfen.

Welche Fristen gibt es für die Dekarbonisierung von Wärmenetzen?

Bereits bestehende Nah- und Fernwärmenetze müssen bis zum Jahr 2030 mit mindestens 30 Prozent erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Bis zum Jahr 2040 muss der Anteil mindestens 80 Prozent betragen. Ab 2045 müssen die Netze dann vollständig mit erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme versorgt werden.

Betreiber von Wärmenetzen können Ausnahmen beantragen, wenn sie andere geeignete Zeitpläne vorlegen.

Wird es künftig flächendeckend Wärmenetze in Deutschland geben?

Energieexpert:innen schätzen, dass der große Umschwung hin zur Fernwärme, wie er oft in der Presse und der öffentlichen Diskussion anklingt, nicht stattfinden wird. In Großstädten wird Fernwärme zwar eine größere Rolle spielen, in ländlichen Gebieten ist dies aber eher unwahrscheinlich – außer vielleicht in Neubaugebieten. Möglich wäre auch, dass dank engagierter Bürger-Energie-Organisationen Nahwärmenetze gebaut werden.

Welche Beratungsangebote hat die Verbraucherzentrale NRW?

Wenn Sie vor einer umfassenden Sanierung stehen oder unsicher sind, welches Heizsystem für Ihr Haus geeignet ist, können Sie gern einen Termin für eine herstellerunabhängige Beratung bei der Verbraucherzentrale NRW buchen. Dafür kommen in Frage: Energieberatung: Sanieren und Bauen, Energieberatung: Heizen oder Energieberatung: Erneuerbare Energien. Unser Energielotse hilft Ihnen gerne bei der Terminplanung.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Strom und Wärme selbst erzeugen
Wer sich von Energieversorgern unabhängig macht, kann steigenden Energiepreisen gelassen entgegensehen und die eigene…
Zahnarzt untersucht die Zähne bei jemandem mit Spiegel

Parodontitis: Selbstzahlerleistungen in der Regel nicht mehr notwendig

Seit dem 1. Juli 2021 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung einer diagnostizierten Parodontitis. Kassenleistung ist dabei sowohl die Akutbehandlung, als auch eine umfangreiche Nachsorge.
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!