Anerkenntnisurteil wegen Platzierung der gesetzlichen Kündigungsschaltfläche im Kundenbereich
Stand:
05. August 2026
OLG Brandenburg vom 03.08.2026 (7 UKl 1/26)
Die Verbraucherzentrale NRW ist im Rahmen einer Klage vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht erfolgreich gegen die komoot GmbH vorgegangen.
Komoot bietet online den Abschluss von kostenpflichtigen Dauerschuldverhältnissen an, ohne die dabei gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsschaltfläche im frei zugänglichen Bereich der Webseite zur Verfügung zu stellen. Die Kündigungsmöglichkeit befand sich erst im Kundenbereich.
Komoot erkannte den Unterlassungsanspruch der Verbraucherzentrale an. Das Brandenburgische OLG erließ dementsprechend ein Anerkenntnisurteil.
Das Urteil ist rechtskräftig.








