Flug verpasst wegen einer Warteschlange an der Sicherheitskontrolle
Verpassen Passagiere aufgrund von Warteschlangen an den Sicherheitskontrollen ihren Flug, haben sie unter Umständen Anspruch auf die Erstattung dadurch entstehender Kosten. Die Verbraucherzentralen erklären, was wichtig ist.

Das Wichtigste in Kürze:
- Ansprechpartner:in für Forderungen ist in diesen Fällen nicht die Airline, sondern der Bund.
- Voraussetzung für Ansprüche: Man sollte rechtzeitig vor Ort gewesen sein.
- Es können Ansprüche für den Flugpreis, neu entstandene Flugkosten und/oder Verpflegung, Unterkunft und ähnlicher Kosten bestehen.
Wer ist für die Verzögerung verantwortlich?
Verpassen Sie den gebuchten Flug, weil sich die Sicherheitskontrollen verzögern, ist die Airline nicht die Ansprechpartnerin für mögliche Forderungen: Die Sicherheitskontrollen obliegen der Bundespolizei, die diese häufig an private Firmen auslagert. Auf Verzögerungen bei den Kontrollen haben die Fluggesellschaften nämlich keinen Einfluss - mögliche Ansprüche können dann nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden.
Sollten hingegen Warteschlangen beim Einchecken den verpassten Flug verursacht haben, wäre die Airline zuständig. Welche Ansprüche Sie zum Beispiel infolgedessen bei einem verpassten Anschlussflug durch Verspätung haben, haben wir in einem anderen Beitrag genauer ausgeführt.
Rechtzeitig an der Sicherheitskontrolle?
Ansprüche setzen zunächst grundsätzlich voraus, dass Sie sich rechtzeitig an der Sicherheitskontrolle eingefunden haben. Was dabei als "rechtzeitig" gilt, lässt sich jedoch nicht generell definieren – im Zweifel ist das eine Einzelfallentscheidung.
Der Bundesgerichtshof hat dazu eine Orientierungshilfe gegeben: Wer erst zu folgendem Zeitpunkt an der Sicherheitskontrolle eintrifft, begibt sich in eine von vornherein vermeidbare Gefahr, den Flug zu versäumen:
- eine knappe Stunde vor dem Abflug, und gleichzeitig
- eine halbe Stunde vor Ende des Boardings
Die daraus entstehenden Nachteile muss der Fluggast dann selbst tragen (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2022, Az. III ZR 204/21).
In der Praxis hängt die Beurteilung zusätzlich von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Das zeigen zwei unterschiedliche Gerichtsentscheidungen:
- In einem Fall wurde das Erscheinen 90 Minuten vor Ende der Boardingzeit als ausreichend betrachtet.
- In einem anderen Fall genügten 55 Minuten dagegen nicht.
Weitere Anhaltspunkte können außerdem sein:
- die Empfehlungen des Flughafenbetreibers
- Vorgaben der Fluggesellschaft
Mögliche Ansprüche, wenn Sie wegen einer Warteschlange Ihren Flug verpassen
Waren Sie rechtzeitig an der Sicherheitskontrolle und verpassen Sie aufgrund einer Verzögerung der Kontrolle Ihren Flug, bestehen unter Umständen Ansprüche auf Erstattung der daraus entstanden Kosten.
Denn grundsätzlich können Sie bei einem verpassten Flug selbsttätig einen neuen Flug organisieren, wodurch Ihnen weitere Flugkosten entstehen würden. Das kann zudem bedeuten, dass Sie erst wesentlich später, zum Beispiel am nächsten Tag, fliegen können. Somit können Kosten für Mahlzeiten und Getränke oder sogar Unterkunft entstehen.
Alternativ könnten Sie auf den Flug verzichten und daher ggf. Anspruch auf Erstattung des ursprünglichen Flugpreises geltend machen. In einem ersten Schritt können Sie sich dazu an eine Bundespolizeidirektion wenden.











