Zu viel Zucker in Erfrischungsgetränken

Stand: 30. Juli 2026

Wie viel Zucker steckt in Erfrischungsgetränken? Die Verbraucherzentrale NRW hat sich die Nährwertangaben verschiedener Getränke in nicht wiederverschließbaren Verpackungen angesehen und in Zuckerwürfel umgerechnet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Erfrischungsgetränke enthalten schon in einer Portion einen großen Teil des Zuckers, der pro Tag als Obergrenze empfohlen wird.
  • Unsere Empfehlung: Achten Sie bei der Wahl Ihres Getränks auf den Zuckergehalt und wählen Sie wiederverschließbare Verpackungen, damit der Inhalt nicht auf einmal getrunken werden muss.
  • Die Alternative: Trinkflasche zu Hause mit Wasser oder Schorle (aus 3 Teilen Wasser und einem Teil Saft gemischt) befüllen und mitnehmen.

Bunte Verpackungen, süßer Geschmack und ein sommerliches Lebensgefühl – Limonaden, Eistee und andere Erfrischungsgetränke sind nicht nur bei Kindern beliebt. Die Auswahl an Getränken in nicht wiederverschließbaren Verpackungen wie Dosen, Flaschen mit Kronkorken und Trinkpäckchen ist groß. Das Problem: Ist ein solches Getränk einmal geöffnet wird es in der Regel auch vollständig ausgetrunken. Daher ist nicht nur der Zuckergehalt pro 100 Milliliter wichtig, sondern auch die Größe des Getränks.

Marktstichprobe von 23 Getränken

Wie bereits in den Jahren 2019 und 2022 hat die Verbraucherzentrale NRW 2026 in einer Marktstichprobe den Zuckergehalt von Erfrischungsgetränken anhand der Nährwertangaben unter die Lupe genommen. Die aktuelle Stichprobe umfasst 23 zuckergesüßte Getränke in nicht wiederverschließbaren Verpackungen, die im Juni und Juli 2026 in Supermärkten, Getränkemärkten, Discountern und Bioläden gekauft wurden. Nicht einbezogen wurden Getränke, die zusätzlich oder ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt sind, sowie Getränke in wiederverschließbaren Verpackungen. 

Die aktuelle Stichprobe zeigt, dass bereits eine Portion vieler Erfrischungsgetränke einen großen Teil des Zuckers enthält, der für den ganzen Tag als Obergrenze empfohlen wird. Gleichzeitig haben die Getränke praktisch keine Sättigungswirkung und werden häufig nebenbei getrunken, ohne dass der enthaltene Zucker bewusst wahrgenommen wird. 

Neben der Wahl eines Getränks in einer wiederverschließbaren Flasche oder einer kleinen Portionsgröße, lohnt sich auch ein vergleichender Blick auf die Nährwerttabellen verschiedener Produkte: In der aktuellen Stichprobe reichen die Zuckergehalte von 4,3 bis 11 Gramm pro 100 Milliliter. 

Die Zuckermenge pro Getränk umgerechnet in Zuckerwürfel sehen Sie in der Fotostrecke:

Wie viel Zucker darf es sein?

Legt man die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zugrunde, sollte die verzehrte Menge an freien Zuckern weniger als zehn Prozent der täglichen benötigten Energie liefern (besser wären nur fünf Prozent). Das entspricht rund 50 Gramm für Erwachsene mit einem durchschnittlichen Energiebedarf von 2000 Kilokalorien und etwa 35 Gramm für 4- bis 6-jährige Kinder. Zu freien Zuckern zählen zugesetzter Zucker und der in Honig, Sirupen, Fruchtsäften oder Fruchtsaftkonzentraten natürlich vorkommende Zucker. 

Insbesondere der regelmäßige Konsum zuckerhaltiger Getränke führt schnell zu einer überhöhten Zucker- und Energieaufnahme. Dadurch steigen die Risiken für Adipositas (starkes Übergewicht) und Krankheiten wie Diabetes Typ 2 und Herz-Kreislauf-Erkrankungen 

Um den Zuckerkonsum in Deutschland zu senken und die Krankenkassen finanziell zu stabilisieren, kündigte die Bundesregierung Ende April 2026 eine Abgabe auf mit Zucker gesüßte Getränke an, die nach britischem Modell gestaffelt vorgenommen werden soll. Diese Vorgehensweise soll Hersteller dazu motivieren Rezepturen anzupassen und den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken. Die aus der Abgabe generierten Einnahmen sollen vor allem zur Finanzierung von Präventionsprogrammen eingesetzt werden.  

In Großbritannien werden Getränke ab 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter am stärksten besteuert, aber auch bei 5 bis unter 8 Gramm Zucker wird eine Steuer fällig. Steuerfrei bleiben lediglich Getränke mit weniger als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Dieselbe Staffelung wird auch für Deutschland diskutiert. Würden die Getränke aus der aktuellen Stichprobe nach dem britischen Besteuerungsmodell beurteilt, würde für 15 von 23 Produkten die höchste Abgabestufe gelten. 

Auch bei anderen Lebensmitteln auf den Zuckergehalt achten!

Erfrischungsgetränke sind nicht die einzige Produktgruppe, bei der auf den Zuckergehalt geachtet werden sollte. Wichtig ist dies z.B. auch bei Fruchtjoghurts, Cerealien, Müsli und Keksen. Eltern sollten besonders beim Griff zu den klassischen Kinderlebensmitteln die Nährwertangaben gründlich unter die Lupe nehmen.

Alternativen selber mixen

Die beste Alternative zu Erfrischungsgetränken aus dem Regal ist Trinkwasser pur oder mit verschiedenen Zutaten aufgepeppt, still oder gesprudelt. Auch Saftschorlen im Verhältnis 3:1 (3 Teile Wasser und ein Teil Saft) können für Abwechslung sorgen. Probieren Sie Schorlen statt mit Wasser auch einmal mit Früchte- oder Kräutertee. Pfefferminztee harmoniert zum Beispiel gut mit Apfel- oder Orangensaft. Die Mischung schmeckt eisgekühlt oder warm. Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt und die Geschmacksknospen gewöhnen sich an den weniger süßen Geschmack. Die Vielfalt der natürlichen Fruchtaromen bringt Genuss und Abwechslung ins Glas!

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