In NRW müssen bereits seit über einem Jahr auf Neubauten Solaranlagen installiert werden. Ab dem 1. Januar 2026 gilt diese PV-Pflicht auch für Bestandsgebäude, sofern das Gebäudedach umfassend saniert wird. Wer sein Dach erneuert, muss künftig eine Solaranlage installieren.
Doch was bedeutet das konkret für Eigentümer:innen? Wann genau gilt die Solarpflicht für bestehende Gebäude? Gibt es eine vorgeschriebene Mindestleistung oder Mindestfläche? Welche Möglichkeiten gibt es außer der normalen Photovoltaikanlage? Gibt es Ausnahmen?
Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW, erklärt die gesetzlichen Vorgaben, zeigt praxisnahe Beispiele und erläutert, warum es – unabhängig von gesetzlichen Pflichten – oft sinnvoll ist, eine Dacherneuerung direkt mit der Installation einer Photovoltaikanlage zu kombinieren.
Der Online-Vortrag richtet sich an Haus- und Wohnungseigentümer:innen, deren Dachfläche aktuell und in naher Zukunft saniert wird. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr und dem Regionalverband Ruhr statt.