Tickets zum Selberausdrucken: Eventims "print@home"-Gebühr unzulässig

Stand:
Eine pauschale "Servicegebühr" in Höhe von 2,50 Euro für eine Eintrittskarte zum Selbstausdrucken ist unzulässig, urteilte der BGH.
Karten von Eventim

Das Wichtigste in Kürze:

  • Elektronisch zugeschickte Eintrittskarten zu Hause auszudrucken, darf nichts zusätzlich kosten.
  • Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2018 geurteilt – es ging um den Händler Eventim.
  • Nach Ansicht der Verbraucherzentralen muss Eventim nun zu Unrecht erhobene Entgelte für "ticketdirect" zurückzahlen.
  • Betroffenen bieten die Verbraucherzentralen einen Musterbrief.
Off

Ticketkäufer:innen haben bei Internet-Bestellungen von Eintrittskarten für Konzerte, Sportevents oder andere Veranstaltungen häufig und über eine Vielzahl von Anbietern hinweg eine "print@home"-Option zur Auswahl. Hierbei werden die Tickets nicht per Brief zugeschickt, sondern nach elektronischer Übermittlung, zum Beispiel per E-Mail, am heimischen Rechner ausgedruckt.

Eventim, Marktführer in der Ticketvermittlung, verlangte für diese "ticketdirect"-Option pauschal eine "Servicegebühr" in Höhe von bis zu 2,50 Euro – und das, obwohl für die Übermittlung weder Porto- noch Materialkosten anfallen.

Der BGH hat im August 2018 in letzter Instanz zu Gunsten der Verbraucherzentrale NRW entschieden und die Revision von Eventim zurückgewiesen (AZ. III ZR 192/17).

Nach unserer Ansicht sind nun zu Unrecht erhobene Entgelte für "ticketdirect" durch Eventim an die Kunden zurückzuzahlen. Zusätzlich finden Betroffenen hier auch einen Musterbrief, mit dem sie zur Rückzahlung auffordern können. Das Urteil hat aus unserer Sicht grundsätzliche Bedeutung und betrifft marktweit auch weitere Anbieter, die pauschal Geld im Zusammenhang mit dem Selbstausdrucken von Eintrittskarten verlangen.

Sie haben Ärger mit Tickets für Veranstaltungen?

Unser interaktives Tool hilft mit einer ersten rechtlichen Einschätzung und in vielen Fällen auch mit einem Musterschreiben, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Verbraucherzentrale NRW plant Sammelklage gegen Amazon

Millionen Kunden von Amazon mit einer Amazon Prime-Mitgliedschaft haben zum 15. September 2022 eine Preiserhöhung erhalten. Diese ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW rechtswidrig und mit einer geplanten Sammelklage will die Verbraucherzentrale NRW die zu Unrecht gezahlten Beträge für Verbraucher:innen zurückholen. Amazon soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten.
Mann vor Hintergrund mit verschiedenen grafischen Motiven

Nachwuchspreis MehrWert NRW 2025

Ideen für eine ressourcenschonende Zukunft gesucht: Bewerben Sie sich beim Nachwuchspreis MehrWert NRW!