"Tethered Caps": Warum geht der Verschluss an der Flasche nicht mehr ab?

Stand:
Flasche oder Milchkarton aufgedreht, am Verschluss gezogen – und er geht gar nicht ab. Ein Verarbeitungsfehler? Nein, sogenannte "Tethered Caps" sorgen dafür, dass der Deckel dran bleibt. Sie sind Teil einer EU-Richtlinie, die am 3. Juli 2024 in Kraft getreten ist.
Geöffneter Verschluss einer Flasche

Das Wichtigste in Kürze:

  • "Tethered Caps" sind Verschlusskappen, die an der Verpackung befestigt sind.
  • Lose Deckel an Flaschen oder Saftkartons vermehren den Plastikmüll in Gewässern, Wäldern oder an Stränden.
  • Um die Umweltverschmutzung einzugrenzen, müssen unter anderem Einweg-Getränkeverpackungen in Deutschland seit dem 3. Juli 2024 mit sogenannten "Tethered Caps" ausgestattet sein.
Off

Wer es nicht kennt oder anders gewohnt ist, zerrt womöglich erst mal vergeblich am Verschluss herum. Oder hält das nur teilweise abgerissene Plastikteil schließlich in der Hand. Dabei ist die neue Verbundenheit durchaus Absicht und hat einen guten Grund.

Denn die bislang separaten Deckelchen bei Getränkeflaschen schaden der Umwelt: Sie vermehren den Plastikmüll in Gewässern, Wäldern oder an Stränden. So hat man zum Beispiel bei Untersuchungen an der Nordsee etliche solcher Deckel gefunden, mehr als 40 auf etwa 100 Metern Strand. Blieben die Verschlusskappen aber mit der Flasche verbunden, ließe sich zumindest diese Art von Müll eindämmen – was festhängt, fliegt nicht in der Gegend herum.

Diese schlichte Regel hat auch die EU erkannt und die Lösung der "Tethered Caps" zur Pflicht gemacht: In Deutschland gilt dies seit dem 3. Juli 2024 für alle Einweg-Getränkeverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, etwa Saftkarton oder Einweg-PET-Getränkeflasche, mit einem Volumen von bis zu 3 Litern.

Drei dichte Stapel gepresster Einweg-Plastikflaschen

Leben ohne Plastik: Antworten auf häufige Fragen

Leben ohne Plastik: Wir beantworten häufige Fragen rund um Kunststoff und Plastik.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom: So wehren Sie sich gegen Schadenersatz-Forderungen

Seit Mitte August melden sich vermehrt Verbraucher:innen, die von der 1N Telecom ein Schreiben mit dem Betreff Anbieterwechselauftrag erhalten haben. Mit unserem Mustertext können Sie sich wehren.