Invalidenrente: Aufs Geburtsjahr kommt es an

Stand:
Wer aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeitskraft verliert, bevor er das Pensionsalter erreicht hat, hat Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Off

Das Gesetz unterscheidet zwischen vollständiger und teilweiser Erwerbsminderung. Sind die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente gegeben, bekommt ein Versicherter eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn er aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung innerhalb einer Fünf-Tage-Woche weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.

Lediglich die Hälfte der Rente geht an diejenigen, die innerhalb der Fünf-Tage-Woche noch drei aber nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Es sei denn, es lässt sich keine Teilzeitstelle finden. Dann steht dem Versicherten der volle Satz zu.

Völlig leer gehen alle aus, die noch mindestens sechs Stunden arbeiten können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte noch seinen angestammten Beruf ausüben kann. Geprüft wird allein die Fähigkeit, irgendeiner Tätigkeit nachzugehen.

Eine Sonderregelung sieht das Gesetz für alle vor, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Sie haben weiterhin Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente (sogenannte Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit). Dabei wird geprüft, ob der Arbeitnehmer nur noch weniger als sechs Stunden in dem bislang ausgeübten Beruf tätig sein kann. In diesem Zusammenhang stellt sich die - in den letzten Jahren häufig zu Gerichtsverfahren führende - Frage, ob der Versicherte einer zumutbaren anderen Tätigkeit (sogenannter Verweisungsberuf) nachgehen kann. Auch für die Höhe dieser Rente gilt: Sie liegt erheblich niedriger als vor der Reform.

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.
Schultüte mit Stiften und Süßigkeiten

Schulanfang: Keine Schadstoffe in Schultüte und Schulranzen

Die Auswahl an Stiften und sonstiger Ausstattung fürs neue Schuljahr ist groß. Doch nicht alles, was der Handel bietet, ist nachhaltig und frei von Schadstoffen. Wir bieten Hilfe bei der Auswahl für den Schulstart - und spätere Schuljahre.