Coating als Schutzschicht für Obst und Gemüse

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Mit einer mitunter essbaren Schutzschicht versuchen große Lebensmittelhändler wie Edeka und Rewe, Obst und Gemüse ohne zusätzliche Verpackung länger haltbar zu machen. Wir erläutern den Sachstand zum "Coating"-Trend.
Avocados mit Coating-Hinweis

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit Herbst 2019 gibt es das sogenannte Coating (ummanteln) in Europa, oft bei Früchten, deren Schale nicht verzehrt wird.
  • Coating soll Plastikverpackungen bei Obst und Gemüse ersetzen und Früchte länger haltbar machen.
  • Bei Bio-Lebensmitteln ist Coating meistens nicht zugelassen.
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Manche Lebensmittelhändler wie Edeka oder Rewe bieten beispielsweise Avocado, Orangen oder Mandarinen mit einer hauchdünnen, essbaren Schutzschicht an, die direkt auf die Schale der Früchte aufgetragen wird. Durch dieses so genannte Coating sollen die Früchte auch ohne Kunststoffverpackung länger haltbar bleiben. Der Reifeprozess wird verlangsamt, in dem die Frucht durch die Schutzschicht weniger Wasser verlieren und gleichzeitig weniger Sauerstoff eindringen soll.

Coating mit unterschiedlichen Schutzschichten

Für die Schutzschicht verwenden u.a. zwei große Handelsketten verschiedene Überzugsmittel:

  • Überzugsmittel aus pflanzlichen Fetten (E 471; Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren)
  • Überzugsmittel auf Basis von Zucker und pflanzlichen Ölen (E 473; Zuckerester von Speisefettsäuren)

Coating mit pflanzlichen Fetten

Bei der von der Firma Apeel Sciences entwickelten Schutzschichthandelt es sich um ein Überzugsmittel aus pflanzlichen Fette (Lipide), die aus pflanzlichem gentechnikfreiem Material wie Fruchtfleisch, Schalen und Samen gewonnen werden. Aktuell werden dafür Abfälle aus der Lebensmittelproduktion genutzt, z.B. Trester aus der Weinherstellung. 

Rein chemisch handelt es sich um Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren, die als Zusatzstoff E 471 bereits als Emulgator zugelassen sind und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als gesundheitlich unbedenklich bewertet und von der EU als Zusatzstoff zugelassen wurde.

Die EU-Kommission hat im Mai 2019 den Zusatzstoff  E 471 auch als Oberflächenbehandlung von Früchten zugelassen, die aus tropischen und subtropischen Ländern kommen und deren Schalen üblicherweise nicht mit gegessen werden, wie Ananas, Avocados, Bananen, Granatäpfel, Melonen, Mangos, Melonen, Papayas, und Zitrusfrüchte.

Apeel hat laut eigenen Angaben über 30 modifizierte Coatings zum Einsatz bei Äpfeln, Zitronen, Limetten, Erdbeeren, Tomaten und Paprika, denn für jedes Produkt muss die "zweite Haut" eine spezielle Zusammensetzung haben. Das Unternehmen bereitet derzeit (Stand: 2022) einen Zulassungsantrag bei der Europäischen Kommission vor. Sollte das Verfahren also künftig auch auf Gemüse und Obst aufgebracht werden, deren Schale mitgegessen wird, wird natürlich auch die Schutzschicht mitverzehrt. Gegenüber einer solchen Ausweitung der Zulassung haben sich die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf EU-Ebene bisher grundsätzlich kritisch bis ablehnend geäußert (Antwort der Bundesregierung vom 18. November 2022).

Coating mit Zucker und pflanzlichen Ölen

Das Überzugsmittel des britischen Herstellers AgriCoat NatureSeal besteht aus einem Mix aus natürlichen Zuckerresten, Zellulose sowie pflanzlichen Ölen. Der Zucker verbindet sich mit den pflanzlichen Fetten zu sog. Zuckerestern, die bereits als Zusatzstoff  E 473 zugelassen sind, auch für die Oberflächenbehandlung von frischem Obst. Der Zusatzstoff gilt als unbedenklich.

Darüber hinaus ist auch das Nutzen von verschiedenen Wachsen wie zum Beispiel Bienenwachs (E901), Carnaubawachs (E 903) oder Schellack (E 904) von zum Beispiel Äpfeln, Birnen oder Zitrusfrüchten in der EU erlaubt.

Kennzeichnung

Die Kennzeichnung mit Oberflächenbehandlungsmittel ist für frisches loses Obst und Gemüse seit Anfang Juni 2021 verpflichtend und muss mit der Angabe "gewachst" gekennzeichnet werden, wenn die Zusatzstoffe E 445, 471, 473, 474, 901-905 und 914 zur Oberflächenbehandlung verwendet werden. Eine weitere Möglichkeit der Kennzeichnung für Händler ist die Bezeichnung der Klasse des Lebensmittelzusatzstoffes inklusive mit dem Namen des Zusatzstoffes oder der E-Nummer anzugeben.

Zusätzlich gibt es für Zitrusfrüchte eine spezielle EU-Vermarktungsnorm, die für Zitronen, Mandarinenarten und Orangen eine Kennzeichnung mit Konservierungsmitteln oder sonstigen chemischen Stoffen nach der Ernte vorschreibt, z.B. "behandelt mit E471 oder E 473".

Das Coating wird gerne zusätzlich mit Hersteller-Logo gekennzeichnet, z.B. des US-Herstellers "Apeel".

Kein Coating für Bioprodukte

In der EU darf Coating bei Bio-Lebensmitteln meistens – mit Ausnahme von Carnaubawachs aus biologischer Herstellung für Zitrusfrüchte – nicht zum Einsatz kommen, es besteht keine Zulassung gemäß EU-Ökoverordnung.

Coating aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW

Grundsätzlich ist der Vorstoß des Handels im Hinblick auf die Vermeidung von Verpackungsmüll zu begrüßen, Obst und Gemüse ohne Plastikverpackung anzubieten. Der Vorteil des Coatings ist außerdem die längere Haltbarkeit der Früchte. So könnten durchaus  weniger Früchte im Müll landen und länger abverkauft werden. Ob und wie viel Plastikverpackung durch Coating eingespart wird, ist fraglich, da es auch für einige Früchte eingesetzt wird, die in der Regel auch ohne Plastikverpackung auskommen. Darüber hinaus bieten Coatings meist keinen effektiven, qualitätserhaltenden Schutz gegen mechanische Belastungen wie zum Beispiel durch das Betasten der Früchte.

Es kann ein Mittel gegen Lebensmittelverschwendung sein – allerdings sind hier weitergehende Maßnahmen des Handels notwendig, denn es wird immer noch zu viel weggeworfen.

Unbedingt zu klären bleibt, wie sich die Nährstoffgehalte durch die längere Lagerung verändern und ob die Produkte im Handel dann frischer erscheinen als sie eigentlich sind. Außerdem sollte weiter untersucht werden, wie die Haltbarkeit der Früchte und die Wirksamkeit des Coatings auf die Inhaltsstoffe konkret beeinflusst wird.

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