30. Januar 2023
Teilweise entfettetes Pulver aus der Hausgrille darf seit dem 24. Januar als neuartiges Lebensmittel in der EU in bestimmten Lebensmittelgruppen verwendet werden. Es zählt zum so genannten Novel Food. Das bezeichnet Lebensmittel, die vor 1997 nicht in nennenswertem Umfang verwendet wurden.