Keimgefahr: Vorgeschnittene Salate immer kühlen!

Stand:
Vorgeschnittene Blatt- und Obstsalate gehören zu den leicht verderblichen Lebensmitteln. Vor allem an den feuchten Schnittflächen können sich Keime gut ausbreiten.
Beutel mit gemischtem Salat

Das Wichtigste in Kürze:

  • Auch wenn bei geschnittenem und verpacktem Salat "gewaschen" auf der Packung steht, sollten Sie die Blätter vor dem Verzehr abspülen. Denn im Plastikbeutel können sich Keime gut vermehren.
  • Neben vorgeschnittenem Blattsalat kann auch aufgeschnittenes Obst „to go“ mit Keimen kontaminiert sein.
  • Die Salate sollten immer gekühlt sein. Wölbt sich die Tüte oder häufen sich braune Stellen, viel Flüssigkeit und Farbverlust, essen Sie den Salat besser nicht mehr.
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Praktisch und lecker: Vorgeschnittene Blattsalate (auch als "fresh cut" bezeichnet) werden gerade im Sommer beim Grillen gerne als Beilage verzehrt. Doch küchenfertige Salatmischungen aus der Tüte, die Tage zuvor geschnitten, gewaschen und verpackt wurden, gehören zu den leicht verderblichen Lebensmitteln. Obwohl sie gekühlt aufbewahrt werden, besteht die Möglichkeit, dass sie schnell verderben. Und es besteht die Gefahr, dass sie mit krankmachenden Keimen wie Listerien, Salmonellen, E. coli-Bakterien oder Viren wie Noro oder Hepatitis A verunreinigt sind. Mischungen aus Blattsalaten und Rohkost wie Weiß- oder Rotkohl und Möhren können damit zu einer Infektionsgefahr für den Menschen werden.

Während intakte Salat- und Kohlblätter einen gewissen natürlichen Schutz gegen Keime bieten, wird dieser durchs Schneiden zerstört. An den Schnittflächen tritt Zellsaft aus, der Keime anzieht. Die in den Plastikverpackungen herrschende Luftfeuchte bietet zudem ein ideales Klima, um Mikroorganismen schnell wachsen zu lassen.

Geschnittene abgepackte Salate müssen ein Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum tragen; in den meisten Fällen wird ein Verbrauchsdatum, das für besonders schnell verderbliche und empfindliche Lebensmittel vorgeschrieben ist, verwendet. Nach Ablauf eines Verbrauchsdatums sollten Produkte auf keinen Fall mehr verzehrt werden. Nicht geschnittene und unbearbeitete abgepackte Salate wie beispielsweise Feldsalat oder Römersalat müssen hingegen keine Datumsangabe tragen.

Eine Verbraucherstudie, die an der Hochschule Rhein-Waal in Kleve zum Thema Grillen in Privathaushalten durchgeführt wurde, hat ergeben, dass in jedem dritten der untersuchten Haushalte Schnittsalate vor dem Verzehr nicht gewaschen werden. Häufige Hinweise auf der Verpackung wie "vorgewaschen" oder "verzehrfertig" lassen Verbraucher offenbar fälschlicherweise annehmen, dass ein Waschen vor dem Verzehr nicht notwendig sei.

Auch in Obstsalaten „to go“ können sich krankmachende Keime schnell vermehren, wenn bei Herstellung, Lagerung und Abgabe nicht die notwendigen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. In einer Untersuchung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden in einer Untersuchung in jeder 4. Produktüberprüfung Abweichungen von den gesetzlich festgelegten hygienischen Anforderungen nachgewiesen.

Unsere Tipps

  1. Farbverlust, braune Stellen oder viel Flüssigkeit in der Packung weisen auf mangelnde Frische hin.
  2. Lassen Sie gewölbte Verpackungen links liegen: Die gebildeten Gase sind Zeichen der einsetzenden Gärung.
  3. Achten Sie beim Kauf darauf, dass vorgeschnittene Salate im Kühlregal liegen und halten Sie das Verbrauchs- und Mindesthaltbarkeitsdatum ein.
  4. Bewahren Sie den bereits zerkleinerten Salat auch Zuhause im Kühlschrank auf und verzehren Sie ihn rasch. Transportiert werden sollte er am besten in einer Kühltasche.
  5. Entsorgen Sie Fertigsalate, die längere Zeit einer hohen Temperatur ausgesetzt waren, also beispielsweise ungekühlt gelagert oder gar direkter Sonne ausgesetzt wurden.
  6. Besonders vorgeschnittene Salate wie Mischungen aus Blattsalaten und Rohkost wie Weiß- oder Rotkohl und Möhren sollten vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden, um die Keimbelastung zu verringern.
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