Käse, Butter und Milchprodukte: Alles zu Haltbarkeit und Lagerung

Stand:
Die meisten Milchprodukte müssen gekühlt gelagert werden. Häufig sind sie auch mehrere Wochen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar. Was Sie bei der Lagerung von Käse, Joghurt oder Butter beachten sollten und wie Sie erkennen, ob das Produkt noch verzehrtauglich ist.
Käse

Das Wichtigste in Kürze:

  • Lagern Sie Milchprodukte wie Joghurt und Quark im mittleren Fach des Kühlschranks.
  • Käse sollte nicht luftdicht verpackt werden, damit er nachreifen kann.
  • Fermentierte Milchprodukte sind oft noch 4 bis 12 Wochen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar.
  • Verzehren Sie geschimmelte Produkte nicht mehr.
On

Sinnes-Check: Woran erkenne ich, dass Käse, Butter oder Milchprodukte verdorben sind?

Milchprodukte sind, sofern sie originalverschlossen sind und richtig gelagert wurden, oft noch mehrere Wochen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar. Daher lohnt sich der Sinnes-Check hier besonders.

Sind deutliche Abweichungen in Farbe, Geruch und Geschmack feststellbar, sollten Sie das Produkt nicht mehr verzehren und komplett entsorgen. Bittere Geschmacksabweichungen können auf einen Verderb hinweisen.

  • Bei Milchprodukten wie beispielsweise Joghurt, Quark oder Frischkäse kann sich eine wässrige Flüssigkeit absetzen: die Molke. Diese können Sie einfach wieder unterrühren.
  • Der Verderb von sauren Milchprodukten, beispielsweise Joghurt, Quark, saure Sahne oder Crème fraîche, ist als Schimmelbefall oder Gärung durch Hefen gut sichtbar. Entsorgen Sie das Produkt bei sichtbarem Schimmelbefall. Ansonsten prüfen Sie den Geruch und Geschmack.
  • Den Verderb durch Hefen erkennen Sie an der Bläschenbildung und einem gärigen Geschmack. Bei Kefir ist das Wachstum von Hefen typisch und gewollt.
  • Verzehren Sie Weichkäse nicht mehr, wenn Sie sichtbaren, fremden Schimmel feststellen.
  • Wenn Sie bei Schnitt- und Hartkäse Schimmel, ölige Absonderungen oder einen beißenden Geschmack feststellen, verzehren Sie den Käse nicht mehr.
  • Sofern Butter typisch aussieht, riecht und schmeckt, ist das überschrittene Mindesthaltbarkeitsdatum kein Grund sie zu entsorgen. Entsorgen Sie Butter, wenn sie eine dunkelgelbe Farbe aufweist, ranzig oder besonders sauer riecht oder schmeckt. Durch Einwirkung von Sauerstoff, Bakterien oder Licht wird Butter zersetzt und es können gesundheitsschädliche Abbauprodukte entstehen.

Wie lagere ich Käse, Butter und Milchprodukte am besten?

Beachten Sie die Lagerungshinweise auf der Verpackung. Die meisten Milchprodukte müssen gekühlt gelagert werden. Milchprodukte wie Joghurt, Quark, Sahne etc. gehören idealerweise ins mittlere Fach des Kühlschranks bei 5 bis 7 Grad Celsius.

Käse bewahren Sie am besten bei circa 8 Grad Celsius im obersten Fach des Kühlschranks auf. Käse sollte nicht luftdicht verpackt sein, damit er nachreifen und Feuchtigkeit abgeben kann.

Bewahren Sie Butter am besten im Butterfach in der Kühlschranktür auf. Dort liegen die Temperaturen bei etwa 10 Grad Celsius. Benutzen Sie ein gut verschließbares Gefäß, denn Butter nimmt schnell Gerüche aus der Umgebung an. Sie können Butter auch portionsweise in kleinen Gefrierdosen einfrieren.

Wie lange sind Käse, Butter und Milchprodukte nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum haltbar?

Fermentierte Milchprodukte wie Joghurt und Quark sind originalverschlossen oftmals noch 4 bis 12 Wochen nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar.

Käse hält sich am Stück besser als in Scheiben geschnitten.

Rohmilchkäse sollten Sie nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht mehr verzehren.

Butter ist im Kühlschrank 2 bis 4 Wochen haltbar. Im Gefrierfach hält sich Butter mehrere Monate.

Lebensmittel im Kühlschrank und im Vorratsschrank

Lebensmittel noch essbar? Haltbarkeit einschätzen und richtig lagern

In Deutschland landen viele Lebensmittel im Müll, teilweise durch einen falschen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Auch Obst und Gemüse werden häufig zu früh weggeworfen. Mehr Infos zur Haltbarkeit und Lagerung finden Sie auf unserer Themenseite.

Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv ein Jahr vor der Wahl: Ampel muss offene Projekte anpacken

Der Ampelkoalition bleibt nur noch ein Jahr Zeit, um verbraucherpolitische Vorhaben umzusetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet in seiner Regierungsbilanz die aktuellen Erfolge und zeigt auf, wo die Bundesregierung dringend aktiv werden muss.

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.