Versicherungen für die Hochzeit
Kann eine Hochzeit nicht stattfinden oder muss verschoben werden, können die Kosten für Stornierung oder Umbuchung erheblich sein. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, wann man sich gegen welche Risiken mit einer Hochzeitsversicherung absichern kann.

Das Wichtigste in Kürze:
- Viele Versicherungen greifen vor allem bei schweren Erkrankungen, Unfällen oder Todesfällen.
- Häufig sind auch Absagegründe wie der Verlust des Arbeitsplatzes, eine Schwangerschaft der Braut oder eine Insolvenz des Veranstalters versichert.
- Trennung oder schlechtes Wetter sind nicht versicherbar.
- Es kommt auf den Einzelfall und die Versicherungsbedingungen an - die sollte man vorab sorgfältig lesen.
- Faustformel: Je teurer die Feier, desto eher ist ein Versicherungsschutz sinnvoll.
Die Kosten für Saal, Essen, Kleidung, Musik & Co stellen in der Regel eine finanzielle Herausforderung dar. In Deutschland geben Paare im Durchschnitt 15.000 bis 16.000 Euro für ihre Hochzeit aus. Ärgerlich, wenn dann womöglich die Feier nicht stattfinden kann oder verschoben werden muss und das junge Glück auf den Kosten für Stornierung oder Umbuchung sitzenbleibt. Zumindest gegen einige Risiken kann man sich absichern. Als Faustformel gilt: Je teurer die Feier, desto eher ist ein Versicherungsschutz sinnvoll.
Erkrankungen oder Todesfälle
Verliebte können noch so gut planen – manchmal grätscht das Leben dazwischen. Vor allem schwere Erkrankungen, Unfälle oder Todesfälle können eine Absage oder Verschiebung einer Hochzeit nötig machen. Wenn zum Beispiel der Bräutigam plötzlich schwer erkrankt oder der Brautvater überraschend verstirbt und die Feier deshalb abgesagt werden muss, würde eine Versicherung einspringen und die anfallenden Stornierungskosten übernehmen – je nach Vertrag nicht nur für Location und Catering, sondern teils auch für Floristik, Kosmetik, Hochzeitstorte, DJs oder Fotograf:innen.
Arbeitsplatzverlust oder Schwangerschaft
Viele Hochzeitsversicherungen zahlen auch die Stornierungskosten, wenn die Braut oder der Bräutigam unerwartet den Arbeitsplatz verliert, etwa aufgrund betriebsbedingter Kündigung. Ebenfalls häufig abgedeckt ist eine Schwangerschaft der Braut als Absagegrund, sofern ihr dadurch die Teilnahme gesundheitlich nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Wie hoch die Stornierungskosten sind und damit die Leistung der Versicherung, hängt letztlich von den Verträgen mit den Dienstleistern sowie vom Zeitpunkt der Stornierung und der vereinbarten Versicherungssumme ab.
Insolvenz des Veranstalters oder Schäden am Eigentum
Auch immer denkbar sind finanzielle Probleme des Veranstalters. Falls die Traum-Location ins Wasser fällt, weil der Veranstalter insolvent ist, würde eine Hochzeitsversicherung die Mehrkosten für Umbuchungen übernehmen und bereits gezahlte Anzahlungen erstatten. Ebenso springen Hochzeitsversicherungen in der Regel ein, wenn beispielweise durch Brand oder Unwetter das Eigentum der zukünftigen Eheleute zu Schaden kommt und das Paar daher lieber vorerst auf die Feier verzichten muss.
Angebote einholen und vergleichen
Wie immer steckt der Teufel im Detail. Während je nach Ereignis vielleicht dem Brautpaar gar nicht mehr zum Feiern zumute ist, hält der Versicherer vielleicht das Fest nach entsprechender Trauerphase noch durchaus für zumutbar und sieht keinen Grund für eine Absage und somit auch nicht für seine Leistungspflicht. Letztlich kommt es also auf den Einzelfall und das berühmte Kleingedruckte, also die Versicherungsbedingungen an. Die sollten heiratswillige Paare vorab sorgfältig lesen und Angebote vergleichen. Nicht versicherbar ist aber die Trennung des Paares vor der Hochzeit oder schlechtes Wetter. Hier heißt es dann: in guten wie in schlechten Zeiten.








