Schriftliche Ablehnung einer IGeL

Stand:
Manche Ärzte verlangen von ihren Patienten, beim „Nein“ zu einer IGeL ein sogenanntes Verzichtsformular unterschreiben. Dazu sind Patienten aber nicht verpflichtet.
Patientin in der Praxis soll ein Formular unterschreiben

Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Ärzte lassen ihren Patienten schon am Empfang IGeL-Listen vorlegen. Wer ablehnt, soll dann auf einem Verzichtsformular sein Nein dokumentieren.
  • Ärzte verweisen darauf, dass sie den Patientenwunsch dokumentieren oder eine ärztliche Haftung ausschließen müssen.
  • Patienten müssen ein solches Formular nicht unterschreiben.
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Welchen Zweck hat das Formular?

Patienten berichten immer wieder, dass sie bereits am Empfang in der Arztpraxis von den medizinischen Fachangestellten Informationen zu kostenpflichtigen Extras (IGeL) erhalten. Auf den Informationsblätter sollen sie gleich ihre Zustimmung zu der oder den Leistungen geben. Viele Patienten fühlen sich durch dieses Verhalten überrumpelt und bedrängt, doch mit einem einfachen „Nein, ich möchte nicht“, ist es meist nicht getan. Denn viele Arztpraxen fordern ihre Patienten auf, ihr Nein auf einem Formular zu dokumentieren. Mit diesem Formular sollen Patienten schriftlich bestätigen, dass sie die ärztliche Zusatzleistung nicht in Anspruch nehmen möchten. Weil sie sich unter Druck gesetzt fühlen, entscheiden sich viele Patienten, die Untersuchung dann doch durchführen zu lassen.

Ärzte argumentieren in der Regel, ein solches Verzichtsformular diene nur zur Dokumentation des Patientenwillens in der Patientenakte. Teilweise begründen Ärzte dieses Vorgehen auch als rechtliche Absicherung, falls ein Patient sie im Nachhinein dafür haftbar machen will, dass eine bestimmte Behandlung nicht durchgeführt wurde. Tatsächlich aber müssen Patienten freiwillige Leistungen nicht schriftlich ablehnen. Und sie müssen auch keine negativen Einträge in ihre Patientenakte fürchten.

Was gilt rechtlich?

Aus den Dokumentationspflichten eines Arztes ergibt sich lediglich, dass er verpflichtet ist, die zu therapeutischen Zwecken notwendigen Angaben in der Behandlungsakte zu vermerken. Dass ein Patient eine IGeL-Leistung ablehnt, kann der Arzt für sich selbst notieren, dafür muss jedoch keine Unterschrift des Patienten vorliegen. Da es sich bei IGeL-Angeboten grundsätzlich um freiwillige und medizinisch nicht notwendige Leistungen handelt, müssen Ärzte eine Ablehnung nicht dokumentieren. Schließlich müssen sie als ergänzende Leistungen vom Arzt gar nicht angeboten werden oder stehen oft auch nicht im Zusammenhang mit der aktuellen Behandlung.

Der Arzt darf die Aufklärung über eine Leistung nicht an sein Personal delegieren. Die Entscheidung, ob man eine IGeL in Anspruch nimmt oder nicht, sollte also nicht am Praxisempfang getroffen werden, sondern im Gespräch mit dem Arzt oder nach einer Bedenkzeit. Patienten dürfen keine Nachteile für die weitere Behandlung entstehen, wenn sie sich gegen eine Selbstzahlerleistung entscheiden.

Unser Tipp

Ein Verzichtsformular müssen und sollten Sie nicht unterschreiben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen oder zu einer Leistung drängen. IGeL sind nie dringend.

  • Mit einem Verzichtsformular sollen Patienten schriftlich bestätigen, dass sie eine IGeL nicht in Anspruch nehmen möchten. Dieser Druck führt oft dazu, dass sie die Untersuchung doch durchführen lassen.

  • Die Entscheidung für oder gegen eine IGeL sollte nicht am Empfang der Arztpraxis fallen, sondern im Gespräch mit dem Arzt oder nach einer Bedenkzeit.

  • Wer sich gegen eine IGeL entscheidet, darf keine Nachteile für die weitere Behandlung zu befürchten haben.

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