Gepäckverlust im Urlaub: Hausratsversicherung kommt häufig für Schaden auf

Stand:
Wer seine Siebensachen im Urlaub vor Klau im Hotelzimmer oder Diebstahl im Ferienhaus absichern will, braucht nicht unbedingt eine teure Reisegepäckversicherung abzuschließen. Oft deckt auch die Hausratversicherung Schäden aus Einbrüchen in der Unterkunft ab.
Baggage
Off

Schutz bieten weltweit Policen, die ab 1992 abgeschlossen worden sind.

Versicherungsschutz bei Policen

Bei Verträgen lohnt sich ein Blick in die Versicherungsunterlagen. In der Regel sind darin Reisegepäck und Wertsachen bis zu drei Monate mit 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme, maximal bis zu 10.000 Euro mitversichert. Dieser Passus gilt weltweit. Versicherte sollten rechtzeitig vor Ferienbeginn prüfen, ob und zu welchen Konditionen ein solcher Schutz besteht.

Hausratversicherung auf Reisen hat auch Grenzen

Der Versicherungsschutz bei Diebstahl gilt nur, wenn Langfinger ins Feriendomizil wie Ferienhäuser und Hotelzimmer gewaltsam einsteigen. Greifen Diebe auf der Straße oder im Restaurant zu, hält sich die Versicherung bedeckt. Und auch Besitzer von Wohnmobilen können nach einem Einbruch nicht auf Schadensersatz pochen.

Schutz bei anderen Gefahren

Die Hausratversicherung springt jedoch ein, wenn Gepäck und Wertsachen, die sich in der Unterkunft befinden, durch Sturm oder Hagel beschädigt werden. Auch für Verluste durch Brand und Raub am Urlaubsort kommt die Assekuranz auf.

Schaden sofort melden

Die Versicherungsgesellschaft zahlt nur, wenn ihr ein Schaden unverzüglich in allen Einzelheiten gemeldet wird. Ein Einbruchdiebstahl muss außerdem sofort bei der örtlichen Polizei angezeigt und dort schriftlich bestätigt werden. Ohne diesen Nachweis kommt die Assekuranz nicht für entwendete Utensilien auf.

Schlange am Flughafenschalter

Fluggastrechte: Was man bei Flugärger tun kann

Flug verspätet, gestrichen, umgebucht oder Probleme mit dem Gepäck: Wir sagen Ihnen, was Sie tun sollten, wenn Probleme auftreten.

Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.
Schultüte mit Stiften und Süßigkeiten

Schulanfang: Keine Schadstoffe in Schultüte und Schulranzen

Die Auswahl an Stiften und sonstiger Ausstattung fürs neue Schuljahr ist groß. Doch nicht alles, was der Handel bietet, ist nachhaltig und frei von Schadstoffen. Wir bieten Hilfe bei der Auswahl für den Schulstart - und spätere Schuljahre.