Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz | Vortrag
Issum | Die Wärmewende ist neu geregelt. Welche Anforderungen werden nun an neue und bestehende Gebäude gestellt? Was hat sich in Bezug auf den Heizungskeller geändert?

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das alte Heizungsgesetz ab. Es streicht einerseits die feste 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien und stellt eine angebliche Technologieoffenheit sowie den erlaubten Einbau von Gas- und Ölheizungen in den Vordergrund. Der Vorteil: maximale Wahlfreiheit. Der Nachteil: Durch die neue „Biotreppe“ steigen die Kosten für fossile Brennstoffe ab 2029 schrittweise massiv an.
Dietmar Krebber, Energieberater und Referent für die Verbraucherzentrale NRW im Kreis Kleve, informiert über die Neuerungen und deren mögliche Auswirkungen auf Hauseigentümer:innen.
Der Vortrag ist kostenlos.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.












