Energielieferung per Mietvertrag: Deutsche Annington lenkt ein

Stand:
Die Verbraucherzentrale NRW hat drei Firmen des Unternehmens Vonovia abgemahnt. Im Mietvertrag erhielten sie Energieversorgungsverträge ohne aktive Zustimmung.
Vonovia-Logo an der Firmenzentrale in Bochum

Das Wichtigste in Kürze:

  • Drei Firmen der Vonovia-Gruppe sind nicht auf unsere Abmahnungen eingegangen. Eine haben wir exemplarisch vor dem Landgericht Bochum verklagt.
  • Durch eine Klausel im Mietvertrag erhielten Mieter Strom und Gas ohne ausdrückliche Zustimmung.
  • Die Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH hat während des laufenden Gerichtsverfahrens erklärt, künftig auf diese Praxis verzichten zu wollen.
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Wer eine Wohnung mietet, kann sich heutzutage seinen Stromanbieter meistens frei aussuchen. Der Vermieter darf nach unserer Ansicht ohne aktive Zustimmung der Mieter keinen Energieliefervertrag im vorgefertigten Mietvertrag in Gang setzen. Das aber haben Vermietungsgesellschaften aus der Vonovia-Gruppe gemacht. Mieter der MIRA Grundstücksgesellschaft mbH und der Deutschen Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH hatten sich bei uns und dem Deutschen Mieterbund NRW gemeldet. Mit der Unterschrift des Mietvertrages hatten sie die Vonovia Energie Service GmbH auch direkt für die Stromversorgung beziehungsweise Gasversorgung beauftragt. Das lag an der Formulierung einer Klausel im Mietvertrag: Hiernach gaben Neumieter mit der Unterschrift unter den Mietvertrag auch das Angebot für die Energielieferung ab. Wenn Neumieter die Belieferung nicht wünschten, sollten sie die Klausel wegstreichen.

Deswegen haben wir die drei Firmen abgemahnt. Denn aus unserer Sicht und der des Deutschen Mieterbundes NRW ist die Klausel unwirksam. Mieter müssen nicht damit rechnen, dass sie mit ihrer Unterschrift unter einen Mietvertrag auch noch einen Energieliefervertrag in Gang setzen. Durch das Unterschieben der Energielieferungen werden sie unangemessen benachteiligt. Verbraucher müssen die Chance haben, verschiedene Angebote vergleichen und ihren Anbieter frei wählen zu können.

Bis zum 19. Dezember 2018 hatten die drei abgemahnten Firmen Zeit zu erklären, dass sie ihre unlauteren Geschäftspraktiken künftig unterlassen werden. Da sie keine Unterlassungserklärung abgegeben haben, haben wir Klage gegen eine der Gesellschaften beim Landgericht Bochum erhoben. In der Güteverhandlung hat die Deutsche Annington Beteiligungsverwaltungs GmbH erklärt, auf die unzulässige Praxis künftig verzichten zu wollen. Das Unternehmen erklärte, dass der Mietvertrag künftig nicht mehr so formuliert sein soll, dass Neumieter einer Energielieferung durch die Vonovia Energie zustimmen, außer wenn sie die entsprechende Klausel wegstreichen. Die beiden anderen Unternehmen haben inzwischen ebenfalls entsprechende Unterlassungserklärungen abgegeben. Neumieter müssen der Energielieferung durch die Vonovia Energie also künftig aktiv zustimmen.

Der im Mietvertrag versteckte Energieliefervertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und verlängert sich ohne Kündigung um ein weiteres Jahr. Aus unserer Sicht ist ohne aktive Zustimmung und die bloße Unterschrift des Mietvertrags kein wirksamer Vertrag mit der Vonovia Energie Service GmbH zur Stromlieferung zustande gekommen. Darauf können sich betroffene Mieter berufen und vor Ende der Vertragslaufzeit den Energieanbieter wechseln.

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