Möhren-Apfel-Rohkostsalat

Frische Möhren und Äpfel mit einem Hauch von Zitrone und Honig – der knackige Rohkostsalat schmeckt jeden Tag.
Möhren in verschiedenen Farben
Off

Zutaten (für 4 Portionen):Besteck

  • 1 Zitrone
  • 1 EL Honig
  • 4 Möhren
  • 4 saure Äpfel
  • 250 g Joghurt oder Dickmilch, 1,5 % Fett
  • Jodsalz, Pfeffer
     
Für eine rein pflanzliche Variante:
Statt Honig schmecken auch Zuckerrüben- oder Ahornsirup.
Joghurt oder Dickmilch lassen sich durch eine vegane Joghurt-Alternative ersetzen.

Zubereitung:Topf

  1. Verrühren Sie den Saft einer Zitrone mit Honig.
  2. Schälen Sie die Möhren und waschen Sie die Äpfel gründlich. Raspeln Sie beides grob und mischen Sie es unter den Zitronensaft.
  3. Gießen Sie den Joghurt oder die Dickmilch über den Salat und schmecken Sie alles mit Jodsalz und Pfeffer ab.

Guten Appetit!

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.