Statement: EuGH-Urteil zu Schufa-Scoring stärkt Verbraucherrechte

Pressemitteilung vom
Statement von Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Off

Die SCHUFA Holding AG (Schufa) muss Verbraucher:innen von nun an Auskunft darüber geben, wie die Werte des Bonitätsscorings (Schufa-Score) zustande kommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem Verfahren gegen die Auskunftei entschieden, dass es sich um eine automatisierte Entscheidung handelt, wenn ein Vertragsabschluss maßgeblich vom Schufa-Score abhängt. Das hat zur Folge, dass Verbraucher:innen nun mehr Transparenz von der Schufa verlangen können und das Recht haben, zu erfahren, wie der Wert ihres Schufa-Scores zustande kommt.

Hintergrund des Verfahrens war, dass die Schufa eine nähere Erläuterung der Berechnung unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis ablehnte und auf die Anbieter verwies, da diese letztlich entscheiden würden, ob und zu welchen Konditionen ein Vertrag zustande komme. Wie der Score konkret berechnet wird, war für die Betroffenen bisher kaum nachvollziehbar.

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand Verbraucherzentrale NRW

„Diesem Ping-Pong bei dem Wunsch nach Auskunft  setzt der EuGH nun ein Ende und sorgt für mehr Transparenz beim Bonitätsscoring. Verbraucher:innen müssen verständliche Informationen erhalten, wie ihre Scorewerte zustande kommen. Jetzt kommt es darauf an, dass das Schutzniveau der Datenschutzgrundverordnung bei solchen automatisierten Entscheidungen nicht durch nationale Gesetze wieder abgesenkt wird.“

Zum Presseportal der Verbraucherzentrale NRW

Serviceangebote und Informationsquellen für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.