Amazon unterliegt: BGH stoppt Prime-Preiserhöhung
Verbraucherzentrale NRW setzt sich auch in höchster Instanz durch
Die Preisanpassungsklausel, auf die sich Amazon bei seiner Erhöhung für bestehende Amazon-Prime-Abos im Jahr 2022 stützte, ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Damit bestätigt das höchste deutsche Zivilgericht die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale NRW. Amazon EU S.à r.l. hatte die Preiserhöhung auf eine Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestützt. Nach den Urteilen des Landgerichts Düsseldorf und des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist nun auch höchstrichterlich geklärt: Die verwendete Preisanpassungsklausel ist unwirksam.
„Verbraucher:innen müssen vor unkalkulierbaren Preiserhöhungen geschützt sein. Der BGH hat jetzt klargestellt: Nicht jede Preisanpassungsklausel ist ein Freifahrtschein für Unternehmen. Das ist ein wichtiger Erfolg für Verbraucher:innen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Besonders wichtig ist uns jetzt, dass die betroffenen Verbraucher:innen auch ihr von Amazon zu Unrecht gefordertes Geld zurückbekommen.“
Sammelklage soll zu viel gezahltes Geld zurückbringen
Amazon hatte die Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften zum September 2022 erhöht. Der monatliche Beitrag stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, der Jahrespreis von 69 Euro auf 89,90 Euro. Auch die Preise für Prime Student wurden angehoben. Als Grund nannte das Unternehmen unter anderem „generelle und wesentliche Kostenänderungen aufgrund von Inflation“.
Mit der parallel laufenden Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm setzt sich die Verbraucherzentrale NRW dafür ein, dass Betroffene die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem erhöhten Preis zurückerhalten. Verbraucher:innen können sich weiterhin ins Klageregister eintragen und damit ihre Chance auf eine Rückzahlung sichern. Die Registrierung ist kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko möglich. Wie hoch der individuelle Anspruch ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt wurde und welches Prime-Modell genutzt wurde.
Weiterführende Informationen
- Alles zur Sammelklage gegen Amazon: www.sammelklagen.de/node/102655
- Anmeldeformular zur Sammelklage: www.bundesjustizamt.de/node/202602/
- Zu den Urteilen des Landgerichts Düsseldorf (Az. 12 O 293/22) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. I-20 U 19/25): www.verbraucherzentrale.nrw/node/102877
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