Podcast: Umtausch oder Reklamation - Welche Rechte habe ich?
In dieser Podcast-Episode erfahren Schüler:innen ab Klasse 8, welche Rechte sie beim Umtausch haben. Sie lernen, was der Unterschied zwischen Umtausch und Reklamation ist und worauf sie beim Online-Shopping und Widerruf achten sollten.
Weiterführende Links zur Folge:
- Alles zu Gewährleistung und Schadenersatz
- So reklamieren Sie richtig - die sechs wichtigsten Punkte
- Tipps für den erfolgreichen Widerruf (mit Video)
Nutzen Sie als Ergänzung unsere Bildungsmaterialien:
- Rollenspiel zu Gewährleistung und Garantie: Bildungsmaterial für Lehrkräfte
- Baustein 2 - Gewährleistungsrechte aus unserem Bildungsmaterial zum Thema Verträge und Verbraucherschutz
Die gesamte Folge zum Nachlesen
[Intro 0:03]
Die Verbraucherzentrale NRW präsentiert „V macht schlau“, der Wissenspodcast für Schülerinnen und Schüler.
[Marie 0:13]
Hallo zusammen, schön, dass du wieder dabei bist. Hier ist Marie von der Verbraucherzentrale NRW. Die Aufgabe der Verbraucherzentrale ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern zu helfen. Also auch dir. Du kannst mit ganz vielen Fragen zu uns in die Beratungsstelle kommen. Zum Beispiel helfen wir dir, wenn du nicht weißt, welches Essen wirklich gesund ist oder wenn du Fragen zu deinem Handy hast. Auch deine Eltern können zu uns in die Beratungsstelle kommen, wenn sie Fragen zu Versicherungen oder ihrer Stromrechnung haben. Wir helfen euch dann ganz einfach weiter.
[Marie 0:46]
Was habt ihr eigentlich so für Geschenke zu Weihnachten bekommen? Ich hoffe, es waren nur Sachen, über die ihr euch sehr gefreut habt. Vielleicht ist es dem einen oder anderen aber auch passiert, dass der neue Pullover nicht gepasst hat oder ihr das Buch vom Onkel schon im Bücherregal stehen habt. Vielleicht habt ihr auch festgestellt, dass das neue Handy eine Macke hat oder die Spielkonsole einfach nicht funktioniert. Wir wollen heute klären, was ihr als Verbraucherinnen und Verbraucher in solchen Fällen für Rechte habt und unter welchen Voraussetzungen ihr euer Weihnachtsgeschenk umtauschen oder zurückgeben könnt. Dafür ist heute Christine bei mir zu Besuch. Herzlich Willkommen, schön, dass du da bist!
[Christine 1:23]
Hallo Marie. Ja, unser heutiges Thema finde ich echt ganz wichtig, weil es wirklich sehr, sehr vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern im Alltag auch begegnet.
[Marie1:32]
Fangen wir dann doch mal mit den genannten Beispielen an. Was kann ich denn machen, wenn der neue Pullover nicht passt oder wenn ich das Buch schon habe, was mir geschenkt wurde? Kann ich die Sachen dann einfach umtauschen?
[Christine 1:42]
Oh, da fängst du mit der Frage an, auf die dich jetzt eine echt harte Antwort geben muss. Vertrag ist Vertrag. Grundsätzlich ist der Händler nicht verpflichtet, die Sachen zurückzunehmen. Aber aus der Praxis kennt man das natürlich schon, dass häufig ein Umtausch mit Kassenbon möglich ist.
[Marie 2:00]
Okay, das heißt also, wenn ein Händler einen Umtausch anbietet, macht er das nur aufgrund von Kulanz, also freiwillig und um entgegenkommend zu sein?
[Christine 2:09]
Ja, genau, aus reiner Freiwilligkeit. Und genau deshalb können die Händler selbst bestimmen, in welchem Zeitraum und ob mit oder ohne Originalverpackung mit Preisschild und Etiketten ein Umtausch eben möglich ist.
[Marie 2:22]
Was ist denn mit der kaputten Spielkonsole? Was kann ich machen, wenn ich nach Weihnachten feststelle, dass mein Geschenk nicht funktionstüchtig ist?
[Christine 2:29]
Ja, also wenn die Ware fehlerhaft ist, handelt es sich streng genommen nicht um einen Umtausch, sondern um eine Reklamation. Ich meine, ich gebe ja Geld für eine Ware aus mit dem Anspruch, dass sie auch einwandfrei ist und in Ordnung ist. Ist das nicht der Fall, habe ich als Käuferin oder Käufer Rechte im Rahmen der sogenannten Gewährleistung. Wenn meine Spielkonsole also kaputt ist, kann ich zum Händler gehen und mir aussuchen, ob der Händler die Ware reparieren oder einfach ersetzen soll.
[Marie 2:58]
Und was mache ich, wenn der Händler sich weigert? Also, dass eine Spielkonsole nicht funktioniert, stelle ich ja meistens erst fest, wenn ich sie wirklich benutze. Preisschild, Verpackung und Kassenbon sind dann ja eventuell schon weg.
[Christine 3:09]
Ja, am besten erst ausprobieren oder überhaupt die Ware mal genauer anschauen, bevor man dann die Verpackung wegschmeißt. Und den Kassenbon, den solltest du so oder so zwei Jahre aufbewahren. Ich meine, es kann ja sein, dass du erst nach zehn Monaten feststellst, dass nicht alles einwandfrei funktioniert.
[Marie 3:26]
Aber nach zehn Monaten habe ich doch bestimmt die Verpackung auch nicht mehr.
[Christine 3:29]
Ja, genau, das stimmt. Allerdings ist es im Rahmen der Gewährleistung nicht notwendig, dass die Originalverpackung noch vorliegt. Und wenn man den Bon nicht mehr hat, dann kann man auch beim Händler ja auch nachweisen, dass die Ware gekauft wurde, indem man einen Kontoauszug nochmal heranzieht. Wichtig ist aber zu wissen, dass nach der gesetzlichen Gewährleistung der Händler in den ersten zwölf Monaten nachweisen muss, dass die Ware bei der Lieferung in Ordnung war. Es wird also vermutet, dass bei auftretenden Fehlern ein Sachmangel vorliegt.
[Marie 4:01]
Und das heißt, dass davon ausgegangen wird, dass der Fehler schon vor dem Kauf da war und die Ware vermutlich zurückgenommen werden muss. Was ist denn, wenn ich irgendwo reduzierte Sachen im Angebot gekauft habe und jetzt feststelle, dass die fehlerhaft sind? Welche Rechte habe ich denn dann?
[Christine 4:17]
Also wenn mir erst im Nachhinein auffällt, dass die Ware beschädigt ist, gelten auch bei reduzierter Ware die gleichen Reklamationsbedingungen. Jetzt muss man nur aufpassen, dass du diese Begriffe nicht vertauscht. Also Reklamation ist nicht Umtausch. Reduzierte Ware ist nämlich auch vom regulären Umtausch, also diesem freiwilligen Händlerangebot, ausgeschlossen.
[Marie 4:37]
Und Reklamation bedeutet dann was?
[Christine 4:40]
Und Reklamation heißt jetzt, wenn ich anmerke, dass etwas kaputt ist, wenn die Ware geschädigt ist.
[Marie 4:46]
Mittlerweile werden viele Geschenke ja auch im Internet gekauft. Welche Rechte habe ich denn beim Kauf im Internet?
[Christine 4:53]
Da hat man besondere Rechte, weil man sich die Geschenke ja nur auf Fotos anschauen kann und den Beschreibungen vertrauen muss. Also deshalb kannst du viele im Internet geschlossene Verträge widerrufen. Das geht, indem du zum Beispiel das sogenannte Widerrufsformular ausfüllst. Und das findest du entweder beim Versandhändler direkt oder als Muster auf unserer Internetseite. Wichtig ist, dass die Frist von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware noch nicht abgelaufen ist. Kauf Geschenke also aus dem Internet deshalb nicht zu früh, damit du sie im Zweifelsfall noch zurückgeben kannst. Das ist natürlich jetzt Weihnachten schwierig und deswegen bieten manche Onlineshops gerade in der Weihnachtszeit ein zusätzliches Umtauschrecht an, das bis in den Januar hinein reicht. Das ist allerdings wieder nur freiwillig und kann natürlich an bestimmte Bedingungen geknüpft sein.
[Marie 5:43]
Aber das Widerrufsrecht gilt jetzt nicht für alle Artikel, die man im Internet gekauft hat, oder?
[Christine 5:48]
Das ist richtig. Ausnahmen gibt es zum Beispiel beim Kauf von Lebensmitteln, Konzertkarten oder digitalen Downloads, weil die im Laufe der Frist schließlich schlecht werden können, oder der Termin ist vorbei, oder der Download wurde schon direkt genutzt. Auch individuelle Anfertigungen können nicht widerrufen werden, weil die Händler mit einer persönlich bedruckten Tasse oder einem Fotoalbum halt auch nichts mehr anfangen können.
[Marie 6:14]
Was sollte ich beim Widerruf im Internet noch beachten?
[Christine 6:18]
Wenn du einen Kaufvertrag widerrufst, musst du die Ware selbstverständlich zurückschicken. Das Porto für diese Rückzahlung musst du eventuell selbst übernehmen. Das kann teuer werden, also vor allem, wenn die Sachen ins Ausland gesendet werden müssen. Also lieber vor der Bestellung nochmal in den AGBs nachschauen, wer die Kosten übernimmt und ins Impressum schauen.
[Marie 6:39]
Stimmt, dazu hatten wir ja auch schon eine Podcast-Episode und wer Lust hat, kann da gerne auch nochmal reinhören. Aber zurück zum Thema. Jetzt kann man ja auf diversen Portalen auch gebrauchte Ware kaufen. Was kann ich machen, wenn sich die beschenkte Person nicht über die Sachen freut? Kann ich auch gebrauchte Ware einfach zurückgeben?
[Christine 6:57]
Ja, jetzt kommt es darauf an, bei wem du die Sachen gekauft hast. Also bei gewerblichen Händlern hast du auch das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht und falls die Ware kaputt ist, mindestens ein Jahr Gewährleistung.
[Marie 7:10]
Jetzt sind gebrauchte Sachen aber ja nicht immer ganz heile.
[Christine 7:14]
Ja, das stimmt. Und deswegen können sogenannte negative Beschaffenheiten vereinbart werden. Also gibt der Händler beim gebrauchten Gerät zum Beispiel an, dass es Kratzer auf der Rückseite hat, wird dies Vertragsbestandteil und stellt keinen Mangel mehr dar und du musst es so akzeptieren.
[Marie 7:31]
Und wie ist das, wenn ich Sachen bei Privatpersonen kaufe?
[Christine 7:34]
Ja, eben beim Kauf einer Privatperson gilt nicht das Verbraucherrecht. Was bedeutet, dass du die Ware so kaufst, wie du sie siehst, beziehungsweise wie sie angeboten wird. Und deshalb ist es wichtig, sich den Kauf gut zu überlegen, sich vielleicht mal die Verkäuferbewertung in dem Portal anzuschauen und falls man die Ware selber abholt, sie dann auch vor Ort beim Kauf gut nochmal zu überprüfen.
[Marie 7:57]
Okay, damit sind wir jetzt am Ende der Episode. Was möchtest du uns denn am Schluss noch mitgeben?
[Christine 8:03]
Also ich schlage vor, beim Kauf im Laden vor Ort lieber nachzufragen, ob ein Umtausch möglich wäre und unter welchen Bedingungen. Und im Internet, wenn ich da etwas kaufe, dann genau zu schauen, mit wem man einen Vertrag abschließt. Also ins Impressum zu schauen auch.
[Marie 8:19]
Super, vielen Dank für deine Hilfe. Schön, dass du heute da warst.
[Christine 8:22]
Ja, gerne. Bis zum nächsten Mal.
[Marie 8:26]
Beim nächsten Mal geht es bei uns wieder um das Thema Finanzen, aber in Bezug auf die Ausbildung oder das Studium. Wir haben uns nämlich gefragt, wie man am besten die Ausbildung oder das Studium finanzieren kann und wie viel Geld man überhaupt so braucht, wenn man zum Beispiel in eine eigene Wohnung ziehen möchte. Das klären wir alles im nächsten Monat. Schaltet gerne wieder ein. Tschüss!