Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz
Die Wärmewende ist neu geregelt. Welche Anforderungen werden nun an neue und bestehende Gebäude gestellt? Was hat sich in Bezug auf den Heizungskeller geändert ?

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das alte Heizungsgesetz ab. Es streicht einerseits die feste 65%-Quote für erneuerbare Energien und stellt eine angebliche Technologieoffenheit sowie den erlaubten Einbau von Gas- und Ölheizungen in den Vordergrund.
Der Vorteil: maximale Wahlfreiheit. Der Nachteil: Durch die neue „Biotreppe“ steigen die Kosten für fossile Brennstoffe ab 2029 schrittweise massiv an.
Im Vortrag stellt Energieberaterin Dorothee Görlitz von der Verbraucherzentrale NRW in Hemer das GModG vor und erläutert die Chancen und Risiken. Zudem gibt sie einen kurzen Überblick über die veränderte Förderlandschaft.
Diese Veranstaltung findet in Kooperation mit der VHS Menden-Hemer-Balve statt.
Die Teilnahme an der Veranstaltung kostet 5,- Euro. Eine Anmeldung ist erforderlich:













