Gericht kippt unklare Klauseln in Unlimited-Tarifen von 1&1

Pressemitteilung vom 03. August 2026

Verbraucherzentrale NRW gewinnt Klage gegen Telekommunikationsanbieter

Wer einen Mobilfunktarif mit unbegrenztem Datenvolumen abschließt, darf nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW darauf vertrauen, dass die versprochene Leistung nicht durch unklare Vertragsklauseln eingeschränkt wird. Die 1&1 Telecom GmbH hatte sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorbehalten, bei einem „unüblichen Verbrauchsverhalten“ die Datenübertragung zu drosseln oder den Vertrag nach Hinweis und erneutem Überschreiten außerordentlich zu kündigen. Wann ein solches „unübliches Verbrauchsverhalten“ vorliegt, blieb jedoch offen. Die Verbraucherzentrale NRW hat dagegen erfolgreich geklagt. Das Oberlandesgericht Koblenz erklärte die Klauseln wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unzulässig (Urteil vom 30.07.2026, Az. 2 UKl 4/25). Die Revision wurde nicht zugelassen.

„Wer einen Tarif mit unbegrenztem Datenvolumen anbietet, muss klar und verständlich regeln, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen möglich sind. Unbestimmte Formulierungen wie ‚unübliches Verbrauchsverhalten‘ genügen diesen Anforderungen nicht“, erklärt Erol Burak Tergek, Jurist und Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale NRW. „Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz stärkt die Rechte von Verbraucher:innen und macht deutlich, dass Werbeversprechen wie ‚Unlimited‘ nicht durch unklare Klauseln ausgehöhlt werden dürfen.“

Hintergrund der Klage

1&1 bewarb seine Unlimited-Mobilfunktarife ausdrücklich mit unbegrenztem Highspeed-Datenvolumen. Gleichzeitig behielt sich das Unternehmen vor, die vereinbarte Leistung bei einem nicht näher definierten „unüblichen Verbrauchsverhalten” einzuschränken oder den Vertrag einseitig zu beenden. Für Verbraucher:innen war jedoch nicht klar erkennbar, ab welchem Datenverbrauch eine Drosselung oder Kündigung drohen könnte.

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