Gestaltung des Kündigungsbuttons von Sky erneut unzureichend

Pressemitteilung vom 16. Juli 2026

Verbraucherzentrale NRW ist auch mit zweitem Verfahren gegen Medienanbieter erfolgreich

Ob den Stromvertrag, das Streaming-Abo oder die Mitgliedschaft im Fitnessclub – einen Großteil ihrer Verträge können Verbraucher:innen bequem online abschließen. Damit sie aus den Verträgen genauso leicht auch wieder aussteigen können, ist seit Juli 2022 der Kündigungsbutton Pflicht. Lassen sich Abonnements online abschließen, müssen die Unternehmen ihren Kund:innen eine einfache und gut sichtbare Möglichkeit zur Online-Kündigung dieser Dauerschuldverhältnisse bieten. Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG setzte diese Vorgabe nicht angemessen um. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale NRW bereits 2025 erfolgreich vor dem Oberlandesgericht München (Az. 6 U 4336/23 e). Das Unternehmen passte die Darstellung zwar an, doch auch die Neugestaltung des Kündigungsbuttons war nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht ausreichend. Dieser Einschätzung folgte das Landgericht München I (Urteil vom 14.07.2026, Az. 33 O 14294/25) und verurteilte Sky zur Unterlassung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zuletzt bot der Pay-TV-Anbieter Sky zwei Buttons an: „Abo beenden“ und „Infos zur Kündigung“. Nur „Abo beenden“ führte zum Kündigungsformular. Unter „Infos zur Kündigung“ fanden sich unter anderem Informationen zur Kündigung per Telefon oder Chat, aber kein Hinweis auf das Kündigungsformular. „Bereits die unterschiedliche Wortwahl ,Abo beenden‘ und ,Infos zur Kündigung‘ lässt den Verbraucher perplex zurück“, heißt es in der Urteilsbegründung.

„Es gab vermehrt Beschwerden und Hinweise von Verbraucher:innen, dass der eigentliche Kündigungsbutton nicht gefunden wurde. Die Beschriftung, Positionierung und gleichzeitige Bereitstellung der zwei Schaltflächen waren nach unserer Ansicht irreführend“, erläutert Alina Baumann, Juristin der Verbraucherzentrale NRW. „Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss Sky die Darstellung überarbeiten, um den rechtlichen Vorgaben nachzukommen. Mit dieser gerichtlichen Entscheidung wird ein weiteres Mal deutlich, dass beim Kündigungsbutton häufig noch Nachholbedarf besteht. Hürden müssen abgebaut und die gesetzlichen Vorgaben sauber umgesetzt werden, um Verbraucher:innen Kündigungen genau so einfach zu machen wie Vertragsabschlüsse.“

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