Kaputten Festnetzanschluss kündigen: interaktive Briefvorlage

Stand:
Wenn Ihr neuer Telefon- oder Internet-Anschluss nicht funktioniert und Sie dem Anbieter schon eine Frist gesetzt haben, können Sie hiermit zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
Eine Frau telefoniert und schaut dabei ernst.
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Wichtige Hinweise für Verbraucher:innen

Lassen Sie sich im Zweifel persönlich beraten
Bei jeglichen Zweifeln, sowie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, raten wir dringend, eine Beratung in Anspruch zu nehmen - zum Beispiel in einer Verbraucherzentrale. Auf diese Weise kann eine individuelle Beurteilung erfolgen.

Bezahlen Sie Beträge, die zu Recht gefordert werden
Generell gilt: Zahlen Sie Beträge, von denen Sie wissen, dass sie zu Recht gefordert werden, unbedingt. Es ergibt keinen Sinn, einen kostenaufwändigen Rechtsstreit zu riskieren, den Sie nur verlieren können.

Reagieren Sie auf gerichtliche Schreiben
Seien Sie immer auf der Hut, ob Ihnen gerichtliche Schreiben (Mahnbescheid oder Klageschrift) zugestellt werden. Darauf müssen Sie auf jeden Fall reagieren! Ansonsten droht Ihnen eine Verurteilung - allein, weil Sie keine Maßnahmen ergriffen haben. Achten Sie auf gerichtliche Fristen und wenden Sie sich im Bedarfsfall an eine Verbraucherberatungsstelle oder an einen Rechtsanwalt.

Datenschutz

Bitte beachten Sie bei der Nutzung unserer Musterschreiben unsere Datenschutzhinweise.

Was diese Anwendung bieten kann

Diese Anwendung soll Verbraucher:innen einen Musterbrief für ihren Fall bieten. Ausgeschlossen ist hingegen, dass für die diesem zugrundeliegende erste Einschätzung die Gewähr übernommen werden kann, dass ihr das zuständige Gericht in einem eventuellen Verfahren folgt. Die Bewertungen entsprechen der Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit oben angegebenem Stand. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden.

Aussagen zu komplexeren Sachverhalten oder in Bezug auf beschränkt oder nicht geschäftsfähige Personen (auch Minderjährige) können nicht getroffen werden. Die getroffenen Aussagen beruhen auf den Angaben, die Sie in das System eingegeben haben. Diese Angaben können von uns nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.

Erstellen Sie den passenden Musterbrief

Mit unseren Schreiben kündigen Sie einen Mobilfunkvertrag/Festnetzanschluss oder klären Probleme, falls ein Anschluss nicht wie gewünscht funktioniert:

Achtung: Noch bevor Sie dieses Schreiben abschicken, sollten Sie dem neuen Anbieter eine Frist setzen, dass er den vereinbarten Anschluss zur Verfügung stellt.

Musterbrief GeneratorHier können Sie dieses Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

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Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.