Gewürz-Station

Stand:
An der Gewürz-Station hast du verschiedene Gewürze und Kräuter mit deiner Nase erkundet und verschiedene Gewürze und Kräuter kennengelernt. Weißt du noch, welche das waren und wie sie aussehen?
Off

AUFGABE 1: Erkenne die Gewürze

Klicke auf das Bild unten. Du findest hier verschiedene Bilder mit  Gewürzen und Kräutern, die du schon kennengelernt hast. Was denkst du, welches Gewürz ist auf den Bildern? Ordne die Wörter den passenden Bildern zu.

Lerneinheit laden: Erst wenn Sie auf "Inhalt anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu H5P hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

 

AUFGABE 2: Welches Gewürz gehört zu welchem Gericht

Und? Hast du die Gewürze wieder erkannt? An der Gewürz-Station haben wir auch besprochen, was man mit den Gewürzen und Kräutern kochen kann. Klicke auf das untere Bild. Ziehe die Felder mit den Namen der Gewürze und Kräuter auf das jeweils passende Gericht.

Lerneinheit laden: Erst wenn Sie auf "Inhalt anzeigen" klicken, wird eine Verbindung zu H5P hergestellt und Daten werden dorthin übermittelt. Hier finden Sie dessen Hinweise zur Datenverarbeitung.

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.