Hast du in Eile die Wohnung verlassen, die Tür zugeknallt, leider ohne den Schlüssel mitzunehmen? Du bist nicht allein. Vor diesem Problem stehen viele Verbraucher. Die einzige Rettung ist häufig ein Schlüsseldienst. Damit du nicht in die Falle unseriöser Handwerker tappst, geben wir dir Tipps.
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Giulia Cappello
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Erstens: Suche nach dem richtigen Anbieter!
Obwohl die Situation für dich bestimmt stressig ist, raten wir, einen kühlen Kopf zu bewahren. Am besten solltest du im Internet ein bisschen länger recherchieren und einen lokalen Handwerker heraussuchen. Versuche zu überprüfen, ob der Handwerker sein Geschäft tatsächlich an der angegebenen Adresse hat. Vermeide die Unternehmer, die nur die Telefonnummer und keine Anschrift und Registerinformationen angeben.
Unser Tipp: Firmen mit 0900-Nummern oder mit Namen "AAA..." sind ein No-Go! Hier droht Abzocke. Vorsicht auch bei Firmen, die nur eine Mobilfunk- und keine Festnetznummer angeben.
Ein seriöser Schlüsselnotdienst wird von dir wissen wollen, ob du zugangsberechtigt bist. Es ist also OK, wenn der Schlüsseldienst nach der Anschrift in deinem Ausweis fragt.
Zweitens: Frag nach dem Preis!
Bei diesem Punkt ist wieder wichtig, die Ruhe zu bewahren. Zuerst solltest du dem Handwerker möglichst genau schildern, was passiert ist. Ist die Tür nur zugefallen oder abgeschlossen? Meistens reicht es, wenn die Tür wieder geöffnet wird. Sag, was gemacht werden muss, um unnötige Kosten zu vermeiden. Zum Beispiel für die Auswechslung eines ganzen Schlosses. Mit diesen Informationen kann ein seriöser Handwerker dir die geschätzten Gesamtkosten nennen - inklusive Anfahrtskosten und Stundensätzen.
Unser Tipp: Versuche, mit dem Schlüsseldienst einen Festpreis auszuhandeln. Das Öffnen einer Tür ist nicht zeitaufwendig und sollte an einem Werktag 150 Euro nicht überschreiten.
Drittens: Fordere eine Rechnung!
Für den meisten Ärger sorgen Schlüsseldienste, wenn sie überzogene Summen verlangen. Viele Firmen fordern, den Betrag sofort bar oder mit Karte zu bezahlen. Lass dich nicht austricksen! Fordere eine Rechnung mit allen Einzelposten und bezahle nur den vorher vereinbarten Betrag. "Sofortzuschläge", "Bereitstellungszuschläge" und "Spezialwerkzeugkosten" sind übrigens nicht erlaubt! Zuschläge für Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit (zum Beispiel am Sonntag oder in der Nacht) sind zulässig, aber sie dürfen 100 Prozent der üblichen Vergütung nicht überschreiten.
Hast du zu viel bezahlt? Du kannst in die Verbraucherzentrale kommen und deine Rechnung prüfen lassen. Richtige Wucher-Schlüsseldienste sind allerdings häufig nicht mehr erreichbar und das Geld sehr schwierig zurückzubekommen.
Einen weiteren Text zum Thema „Schlüsseldienste“ und eine Kurzinformation auf Arabisch und Türkisch kannst du hier lesen.
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Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch
Hier finden Sie weitere Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch.
Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen
Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.