Digitale Vorsorge und Nachlass - jetzt zum Online-Vortrag anmelden!

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Hier finden Sie kostenlose Online-Vorträge zum Thema Digitale Vorsorge und Nachlass
Frauen vor einem Laptop
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Worum geht es im Online-Vortrag?

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online- Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und dafür eine Regelung treffen wollen.

Termine und Anmeldung

Hier finden Sie alle Termine und Anmeldemöglichkeiten für die kostenlosen Online-Vorträge.

04.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Berlin) - zur Anmeldung

05.11.2024, 15-16 Uhr (Verbraucherzentrale Hessen) - zur Anmeldung

05.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg) - zur Anmeldung

06.11.2024, 15-16 Uhr (Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt) - zur Anmeldung

06.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg) - zur Anmeldung

07.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg) - zur Anmeldung

08.11.2024, 15-16 Uhr (Verbraucherzentrale Thüringen) - zur Anmeldung

08.11.2024, 18-19 Uhr (Verbraucherzentrale Bayern) - zur Anmeldung

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Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

1N Telecom: So wehren Sie sich gegen Schadenersatz-Forderungen

Seit Mitte August melden sich vermehrt Verbraucher:innen, die von der 1N Telecom ein Schreiben mit dem Betreff Anbieterwechselauftrag erhalten haben. Mit unserem Mustertext können Sie sich wehren.