Was kann man tun, wenn Technik nicht lange funktioniert?

Stand: 18. August 2026

Meine Smart-Home-Kamera ist schon nach kurzer Zeit kaputt gegangen. Die kurze Lebensdauer und die schlechte Reparaturmöglichkeit sind für mich unverständlich. Und es gibt Probleme mit dem technischen Support. Wie kann ich dem Hersteller deutlich machen, dass diese Mängel für mich inakzeptabel sind?

Kurzantwort

  • Wenn das Produkt in den ersten 2 Jahren nach dem Kauf kaputt gegangen ist, nutzen Sie die Gewährleistung und wenden sich an den Händler.
  • Seit dem 31. Juli 2026 haben Sie als Verbraucher:in ein neues "Recht auf Reparatur" gegenüber dem Hersteller. Smart-Home-Kameras sind aktuell noch nicht explizit im neuen Recht auf Reparatur enthalten, könnten aber in Zukunft hinzukommen.
  • Hersteller sind seitdem verpflichtet, für viele Elektrogeräte Ersatzteile für 7 bis 10 Jahre bereitzustellen und Reparaturen zu angemessenen Preisen anzubieten.
  • Die Verbraucherzentrale setzt sich gemeinsam mit anderen Organisationen dafür ein, das Recht auf Reparatur zu stärken und die Reparierbarkeit von Produkten zu verbessern.
  • Wir empfehlen Ihnen, sich beim Hersteller zu beschweren und das Thema auch im Freundeskreis sowie, falls möglich, bei politischen Vertreter:innen anzusprechen, um Veränderungen zu bewirken.

Detaillierte Antwort

Wir können Ihre Unzufriedenheit über den mangelnden technischen Support, die kurze Lebensdauer und die schlechte Reparierbarkeit von Produkten sehr gut verstehen. Es ist leider immer noch gängige Praxis, dass Hersteller Produkte so konzipieren, dass sie entweder nicht lange halten oder schwer zu reparieren sind. Auch Zubehör kann jederzeit aus dem Sortiment genommen werden. Probleme wie bei Ihrer Kamera sind leider keine Seltenheit. Aus unserer Sicht ist dies nicht akzeptabel.

Wenn das Gerät erst seit Kurzem kaputt gegangen ist: Einen Anspruch auf Reparatur oder neues Produkt haben Sie nämlich nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren. Im ersten Jahr greift eine Beweiserleichterung, sodass im Prinzip nur der Mangel angezeigt werden muss.  Im zweiten Jahr müssten Sie beweisen, dass das Produkt schon ab Kauf defekt war. Sollte Ihr Produkt innerhalb der Gewährleistungszeit kaputt gegangen sein, bekommen Sie Tipps in unserem Umtausch-Check.

Wenn die Gewährleistungfrist schon verstrichen ist, können Sie versuchen, Ihre Smart-Home-Kamera in einem Repair-Café  reparieren zu lassen.

Ab dem 31. Juli 2026 gibt es eine wichtige Neuerung: Das neue „Recht auf Reparatur“ gibt Ihnen als Verbraucher:in einen direkten Anspruch gegenüber dem Hersteller auf Reparatur – unabhängig von der Gewährleistung und auch bei selbstverschuldeten Defekten. Für viele Elektrogeräte, z.B. Smartphones und Waschmaschinen, müssen Hersteller nun Ersatzteile für 7 bis 10 Jahre vorhalten und Reparaturen zu fairen Preisen anbieten. Die Kosten für die Reparatur müssen Sie zwar selbst tragen, aber die Preise müssen angemessen sein. Smart-Home-Kameras sind leider aktuell noch nicht explizit im neuen Recht auf Reparatur enthalten, könnten aber in Zukunft hinzukommen.

Wir setzen uns gemeinsam mit anderen Organisationen im Rahmen der Interessengemeinschaft "Runder Tisch Reparatur" dafür ein, das Recht auf Reparatur zu stärken.

Es ist hilfreich, wenn Sie sich direkt an den Hersteller wenden und ihm erklären, dass diese Mängel für Sie ein Grund sein können, in Zukunft auf den Kauf von Produkten dieser Marke zu verzichten. Auch die Diskussion des Themas im Freundeskreis kann zu einer Sensibilisierung führen. Wenn Sie sich für das Thema besonders engagieren wollen, können Sie auch mit politischen Vertreter:innen darüber sprechen, sei es vor Wahlen oder in politischen Foren. 

Und je mehr kritische Verbraucher:innen es gibt, desto eher ist der Handel bereit, sein Angebot zu ändern oder wird durch gute Gesetze dazu gezwungen.