Händler repariert 4 Jahre alten Drucker nicht mehr. Was kann ich tun?
Ich habe seit 4 Jahren einen Drucker, der nun mehrere Fehlermeldungen anzeigt. Leider war der Support nicht hilfreich und auf der Webseite gibt es keine Kontaktmöglichkeit für eine Reparatur. Was soll ich mit dem defekten Gerät machen, wenn eine Reparatur nicht möglich ist?
Kurzantwort
- Aufgrund der Gewährleistungspflicht sollten Sie sich bei Problemen in den ersten 2 Jahren an den Händler wenden, um Reparaturen oder Ersatz zu fordern.
- Ab dem 31. Juli 2026 gibt es zusätzlich ein gesetzliches "Recht auf Reparatur" gegenüber dem Hersteller für bestimmte Geräte - wie z. B. Smartphones, Waschmaschinen, Kühlschränke. Drucker gehören aktuell nicht zu den ausdrücklich erfassten Produktgruppen, aber weitere Kategorien können künftig folgen.
- Defekte Drucker können in Repair-Cafés repariert werden, wobei die Erfolgsaussichten oft gering sind.
- Eine Entsorgung des Druckers ist über Wertstoffhöfe oder in großen Elektronikfachmärkten möglich.
Detaillierte Antwort
Wir verstehen Ihre Unzufriedenheit über den mangelnden technischen Support, die kurze Lebensdauer und die schlechte Reparierbarkeit von Produkten. Es ist leider immer noch gängige Praxis, dass Hersteller Produkte so konzipieren, dass sie entweder nicht lange halten oder schwer zu reparieren sind. Auch Zubehör kann jederzeit aus dem Sortiment genommen werden. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist dies nicht akzeptabel. Es ist hilfreich, wenn Sie sich direkt an den Hersteller wenden und ihm erklären, dass diese Mängel für Sie ein Grund sein können, in Zukunft auf den Kauf von Produkten dieser Marke zu verzichten.
Das Problem, das Sie mit Ihrem Drucker haben, ist leider weit verbreitet. Viele Verbraucher:innen berichten von ähnlichen Erfahrungen, dass Drucker früher als erwartet ausfallen. Aufgrund der Gewährleistungspflicht sollten Sie sich bei Problemen in den ersten 2 Jahren an den Händler wenden, um Reparaturen oder Ersatz zu fordern. Leider greift eine Beweislastumkehr für Verbraucher:innen nur im ersten Jahr. Das heißt für Fälle nach einem Jahr: Wenn der Händler sich weigert, das Gerät zu reparieren oder zu ersetzen, müssen Sie beweisen, dass das Gerät von Anfang an mangelhaft war. Das ist natürlich schwierig.
Leider ist Ihr Drucker älter als 2 Jahre und nicht mehr in der Gewährleistungszeit. Sie können versuchen, den Drucker in einem Repair-Café reparieren zu lassen, auch wenn die Erfolgsaussichten oft gering sind. Alternativ können Sie das Gerät auf einem Wertstoffhof oder in großen Elektronikfachmärkten entsorgen. Beachten Sie dabei, dass der Handel die Rücknahme von Geräten über 25 cm Kantenlänge ablehnen kann. Eine Entsorgung über den Wertstoffhof ist hingegen unabhängig von der Größe des Geräts möglich.
Wir setzen uns gemeinsam mit anderen Organisationen im Rahmen der Interessengemeinschaft "Runder Tisch Reparatur" dafür ein, das Recht auf Reparatur zu stärken. Mit dem neuen „Recht auf Reparatur“ ab dem 31. Juli 2026 ist ein wichtiger Schritt gelungen: Hersteller müssen nun für viele Geräte langfristig Ersatzteile anbieten und Reparaturen ermöglichen. Das schont Ressourcen und spart Geld.
Die Pflicht des Herstellers kann auch für Produkte bestehen, die bereits vor dem 31. Juli 2026 gekauft wurden. Diese Verpflichtung besteht frühestens ab dem Zeitpunkt, seit welchem die Hersteller zum Vorhalten von Ersatzteilen verpflichtet sind. Drucker gehören aktuell nicht zu den ausdrücklich erfassten Produktgruppen, aber weitere Kategorien können künftig folgen.
Laut der neuen Regelung müssen Reparaturen vom Hersteller zu einem "angemessenen Preis und innerhalb eines angemessenen Zeitraums" durchgeführt werden. Das sind typischerweise 7 Jahre bei Smartphones und bis zu 10 Jahre bei großen Haushaltsgeräten wie z.B. Waschmaschinen.









