Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse schnell und ohne großen bürokratischen Aufwand wechseln. An die neue Krankenkasse sind Sie dann in aller Regel erstmal 12 Monate gebunden.
Die Gesundheitsreform erlaubt gesetzlichen Krankenkassen, private Zusatzversicherungen zu vermitteln. Seitdem werden Versicherte von ihrer Kasse verstärkt mit zusätzlichen Leistungen im Krankenhaus und vielen weiteren Extras umworben.
Wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat, muss entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sein. Davon gibt es nur sehr wenige Ausnahmen. Wer keine Krankenversicherung hat, sollte sich dringend kümmern. Die Verbraucherzentralen zeigen, welche Versicherung in Frage kommt und wie Sie vorgehen.
In der elektronischen Patientenakte, kurz ePA, werden medizinische Unterlagen wie elektronische Arztbriefe, Befunde oder Medikamenteninfos gespeichert. Seit Oktober 2025 müssen Praxen, Apotheken und Kliniken bestimmte Daten eintragen. Die Verbraucherzentralen erklären, was wichtig ist.
Wenn eine Krankenkasse insolvent ist und schließen muss, können sich Versicherte eine neue aussuchen. Laufende Behandlungen werden von der neuen Krankenkasse übernommen.
Beantragen Sie Leistungen der Kranken- oder Pflegeversicherung, so entscheidet die Kasse, ob Ihnen diese Leistungen zustehen. Halten Sie die Entscheidung für falsch, können Sie sich dagegen mit einem Widerspruch wehren. Wir erklären, worauf Sie bei der Berechnung der Widerspruchsfrist achten sollten.
In diesem kostenlosen Vortrag informiert die Verbraucherzentrale Rheine verständlich über die elektronische Patientenakte (ePA). Sie erfahren, wie Gesundheitsdaten gespeichert, verwaltet und sicher mit Ärzt:innen geteilt werden können.
Mi, Sep 2 2026, 4
- 6:30pm
Ärzt:innen und Kliniken
Familienbüro Ibbenbüren, Große Straße 21, 49477 Ibbenbüren