Neue Masche von 1N Telecom: DSL-Vertrag nach Teilnahme an Gewinnspiel

Stand:
Mit einem gefälschten Online-Gewinnspiel von Aldi lockt das Unternehmen ZooLoo Verbraucher:innen in einen DSL-Vertrag mit der 1N Telecom. Wer teilnimmt, gelangt dann zu einer Auftragsbestätigung für einen Telefontarif des Düsseldorfer Unternehmens. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt.
Widerruf und Kontaktaufnahme sind nicht möglich
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

Verbraucher:innen berichten, dass sie an Online-Gewinnspielen teilgenommen haben, die vermeintlich von Aldi veranstaltet werden. Dafür haben sie ihre personenbezogenen Daten eingegeben. In diesen konkreten Fällen ist Aldi jedoch nicht der Anbieter des Gewinnspiels.

Im Anschluss an die Gewinnspielteilnahme erhielten Verbraucher:innen eine E-Mail von der ZooLoo LLC, in der der "Auftrag zum günstigen DSL 16-Tarif" bestätigt wurde mit dem Hinweis, die ZooLoo LLC werde den Auftrag an das Unternehmen 1N Telecom weiterleiten. Sollte dies nicht gewünscht sein, müssten Verbraucher:innen widerrufen.

Verbraucher:innen sind verunsichert, ob sie unwissentlich einen DSL-Vertrag mit dem Unternehmen 1N Telecom geschlossen haben und ob sie im Falle eines unerwünschten Vertrags widerrufen müssen.

 

Was können Sie tun?

Falls Sie an einem solchen Gewinnspiel teilgenommen haben, widerrufen Sie sicherheitshalber eventuelle Vertragsschlüsse schriftlich gegenüber ZooLoo LLC und 1N Telecom und dokumentieren Sie den Widerruf mit Datum. Zudem sollten Sie den Vertragsschluss vorsorglich wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Grundsätzlich sollten Sie auf Folgendes achten:

  1. Prüfen Sie bei Online-Gewinnspielen sorgfältig den Veranstalter des Gewinnspiels. Dieser muss in den Teilnahmebedingungen und im Impressum angegeben sein.
  2. Auch URLs, die nicht mit dem Anbieter übereinstimmen, können ein Hinweis auf unseriöse Angebote sein.
  3. Seien Sie skeptisch, wenn Sie umfangreiche personenbezogene Daten angeben sollen.
  4. Lesen Sie aufmerksam die Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen.
  5. Dokumentieren Sie gegebenenfalls die Teilnahme am Online-Gewinnspiel mit Screenshots oder Ähnliches.
Icon Informationen

Weitere Informationen und Wissenswertes
 

Beschwerdepostfach-Banner

Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>


Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!
Eine Hand hält ein Deutschlandticket neben einen Stopp-Knopf an der Tür einer Straßenbahn

Deutschlandticket: Neue Zusatztickets in NRW ab Juli 2023

Zusatztickets für Fahrradmitnahme und 1. Klasse gelten jetzt in ganz Nordrhein-Westfalen – nicht mehr wie bisher nur für einzelne Verkehrsverbünde.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.