1. So funktioniert die ePA
Die ePA für alle ist da! Der digitale Gesundheitsordner soll Abläufe in der Verwaltung von Patienten- und Gesundheitsdaten erleichtern und Behandlungen verbessern. Lernen Sie die Grundlagen der ePA kennen und informieren Sie sich zu Vorteilen sowie Herausforderungen der Nutzung.

Willkommen zum Online-Selbstlernkurs der Verbraucherzentrale NRW!
Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) können Patienten und Patientinnen ihre Gesundheitsdaten zentral und digital verwalten. Derzeit sind diese Daten weit verteilt - bei Ärzten, in Krankenhäusern, in REHA-Einrichtungen oder zuhause in Ordnern. Dies erschwert den schnellen Zugriff und das Teilen der Informationen - besonders im Notfall.
In der ersten Lerneinheit „So funktioniert die ePA“ lernen Sie,
- die Grundlagen der ePA kennen,
- welche Vorteile die ePA bietet und was es bei der Nutzung zu bedenken gibt, insbesondere mit Blick auf Datenschutz
Lernen Sie hier die Grundlagen der ePA kennen!
Der Begriff „elektronische Patientenakte“ (ePA) ist spätestens seit Januar 2025 überall zu hören und zu lesen. Viele Medien berichten über die anstehende Einführung der ePA für alle. Doch wissen Sie wirklich, was die ePA genau ist?
Finden Sie es heraus, indem Sie die Aufgabe bearbeiten!
Wussten Sie schon? Die ePA ist keine neue Erfindung. In vielen anderen europäischen Ländern gibt es die ePA schon länger. Erfahren Sie hier mehr darüber!
Was sind die wichtigsten Merkmale der ePA? Klicken Sie auf die Icons, um die wichtigsten Eigenschaften der ePA kennenzulernen!
Die Einführung der ePA hat am 15.Januar 2025 mit einer Testphase begonnen In ausgewählten Regionen von Hamburg, Franken und NRW starteten ca. 300 Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser, um die ePA in der Praxis zu erproben.
Ab dem 29. April wird die elektronische Patientenakte (ePA) nun in ganz Deutschland eingeführt.. Jetzt bekommen alle Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser nach und nach die nötigen Software-Updates für die ePA. Das kann noch einige Zeit dauern. Spätestens ab Oktober soll die ePA dann überall einsatzbereit sein und für Ärztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser verpflichtend genutzt werden. Bis dahin sollten sich die medizinischen Einrichtungen gut vorbereiten: Sie sollten ihre Technik anpassen, ihr Team schulen und die ePA in den Arbeitsalltag einbauen.
Was heißt das für Patienten und Patientinnen?
Ab dem 29. April kann es losgehen – aber nicht überall sofort. Bis die ePA in Ihrer Arztpraxis richtig genutzt wird kann es noch länger dauern. Die ePA wird Schritt für Schritt eingeführt, weil Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser erst nach und nach die nötigen Software-Updates bekommen. Das heißt:
- In manchen Praxen kann schon bald ein erstes Dokument in deine ePA gestellt werden,
- in anderen dauert es noch länger.
Es geht also nach und nach los.
Wer bekommt die ePA?
Grundsätzlich gilt: es bekommen nur gesetzlich Versicherte eine ePA, die zuvor keinen Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse eingelegt haben. Für alle anderen gesetzlich Versicherten wird sie automatisch von ihrer Krankenkasse angelegt.
Wie sieht es aber im Detail aus? Bearbeiten Sie die folgende Aufgabe und finden Sie die Antworten!
Wie bekommen Sie Ihre ePA?
Die gute Nachricht zuerst: wenn Sie nicht widersprochen haben, müssen Sie nichts weiter tun, um Ihre ePA zu bekommen. Ihre Krankenkasse legt die ePA automatisch für Sie an.
Erst wenn Ihre ePA von der Krankenkasse erstellt wurde, können Sie sich in der ePA-App registrieren.
Die ePA ist wird nach und nach befüllt, dadurch wird eine komplexe Patientenakte aufgebaut.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie Bedenken bezüglich der Datensicherheit oder dem Schutz Ihrer Gesundheitsdaten haben oder noch abwarten wollen, wie sich die ePA entwickelt, können Sie auch jetzt noch bei Ihrer Krankenkasse widersprechen.
Das Opt-Out-Prinzip: wann und wie kann ich der Einrichtung einer ePA widersprechen?
Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Wenn Sie keine ePA wollen, können Sie der Einrichtung widersprechen. Das nennt man das Opt-Out-Prinzip.
Wichtig zu wissen: Auch wenn Sie sich gegen die ePA entscheiden und Widerspruch einlegen oder die Zugriffsrechte in der ePA beschränken, dürfen Ihnen daraus keine Nachteile für Ihre Gesundheitsversorgung entstehen.
Erfahren Sie in der nächsten Aufgabe mehr über das Opt-Out-Prinzip!
Wir fassen für Sie noch einmal zusammen:
- Sie können der ePA jederzeit widersprechen.
- Den Widerspruch können Sie bei Ihrer Krankenkasse online, schriftlich oder auch telefonisch einlegen. Manche Krankenkassen bieten eigene Formulare für den Widerspruch oder eine bestimmte Onlineseite dafür.
- Wenn Sie widersprechen, bevor eine ePA für Sie angelegt ist, wird keine ePA für Sie erstellt.
- Wenn die ePA für Sie bereits angelegt ist, wird sie mit den darin enthaltenen Daten wieder gelöscht.
- Sie können den Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse auch jederzeit wieder rückgängig machen. Es wird dann eine ePA für Sie angelegt.
Wer hat Zugriff auf meine ePA?
Wer Dokumente in die ePA hochladen und dann darin lesen darf, ist gesetzlich festgelegt. Nur Sie als Patientin oder Patient, berechtigtes medizinisches Personal und andere autorisierte Personen, wie z. B. von Ihnen benannte Vertreterinnen und Vertreter oder Betreuungspersonen (bei der Gesundheitsfürsorge) haben Zugriff auf Ihre Daten.
- Ihre Zugriffsmöglichkeiten als Patientin oder Patient: Sie als Patient haben jederzeit Zugriff auf Ihre ePA und können die Daten einsehen und verwalten, wenn Sie die ePA-App nutzen. Ohne geeignete digitale Endgeräte haben Sie nur eingeschränkten Zugriff (dazu später mehr).
- Zugriffmöglichkeiten von Vertreterinnen oder Vertretern: Die gleichen Rechte, wie Sie selbst, haben Ihre Vertreter oder Ihre Vertreterin, wenn Sie selbst die ePA-App nicht nutzen können.
- Zugriffsmöglichkeiten von Krankenkassen: Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die Daten in Ihrer ePA. Krankenkassen können nur Abrechnungsdaten, wie einen Überblick über medizinische Leistungen wie Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte in die ePA einstellen. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie auch dem widersprechen.
- Zugriffsmöglichkeiten von medizinischem Personal: In einem akuten Behandlungs- und Versorgungskontext, das heißt beispielsweise beim Arzttermin, in der Apotheke, im Krankenhaus oder beim Physiotherapeuten, können alle Mitarbeitenden der entsprechenden Einrichtung auf die ePA zugreifen. Der Behandlungskontext beginnt mit dem Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im Terminal der Praxis oder Apotheke. Der Zugriff ist nur für eine bestimmte Zeit möglich. Hierfür gibt es in der ePA Standardeinstellungen.
Eine umfassende Übersicht über die Zugriffsrechte für Gesundheitsdienstleister auf bestimmte Dokumentenarten finden Sie hier.
Wichtig zu wissen: Zum Start 2025 können nicht alle berechtigten Gruppen auf die ePA zugreifen. Verschiedene Gesundheitsdienstleister wie z.B. Pflegeeinrichtungen, Therapeuten, Hebammen und das Rettungswesen sind noch nicht an das Datennetz des Gesundheitswesen Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Der Anschluss an die TI erfolgt schrittweise.
Lernen Sie in folgender Übung, welche Zugriffs-Zeiträume in der ePA voreingestellt sind:
Wichtig zu wissen: Diese Standardeinstellungen können Sie individuell verkürzen oder verlängern:
- Das geht von einem Tag bis auf unbegrenzte Zeit
- Die Änderung der Standardeinstellungen können Sie selbst oder Ihre berechtigte Vertrauensperson über die ePA-App vornehmen
Welche Dokumente werden in meiner ePA gespeichert?
Ärzte und Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten in der ePA zu speichern, wenn Sie Ihnen nicht den Zugriff auf Ihre ePA entzogen haben. Es gibt dabei Dokumente, die verpflichtend eingestellt werden müssen und andere, die auf Ihren Wunsch hin in der ePA gespeichert werden.
Erarbeiten Sie sich in folgender Übung, welche Dokumente verpflichtend und welche auf Ihren individuellen Wunsch gespeichert werden.
Wichtig zu wissen: Ärzte, Krankenhäuser und andere berechtigte medizinische Einrichtungen müssen Ihnen sagen, welche Daten sie in Ihre ePA hochladen möchten.
Dies kann mündlich oder durch einen Aushang erfolgen. Achten Sie daher auch auf Aushänge in Ihrer Arztpraxis!
Für besonders sensible Daten, wie z. B. psychische oder sexuell übertragbare Krankheiten, Schwangerschaftsabbrüche oder Ergebnisse genetischer Untersuchungen, gibt es ganz bestimmte Regelungen:
- Ausdrücklicher Hinweis auf Widerspruchsrecht bei hochsensiblen Daten
- Recht auf Widerspruch: Wenn Sie nicht möchten, dass bestimmte Daten gespeichert werden, können Sie das ablehnen. Sie können direkt in der Arztpraxis sagen: „Ich möchte nicht, dass dieser Arztbrief in meine ePA kommt.“ Wenn Sie widersprechen, dürfen die Daten nicht hochgeladen werden.
- Pflicht zur Dokumentation: Die Praxis oder das Krankenhaus muss Ihren Widerspruch schriftlich festhalten.
- Bei genetischen Untersuchungen und Analysen: Ergebnisse dürfen nur in der ePA gespeichert werden, wenn der Patient ausdrücklich zugestimmt hat. Ihre Einwilligung muss schriftlich oder elektronisch vorliegen.
Die ePA ist Ihr persönlicher digitaler Gesundheitsordner. Daher können Sie auch eigene Dokumente, zum Beispiel aus früheren Behandlungen, mit Ihren Smartphone, Tablet oder Desktop-PC/Laptop in die ePA hochladen.


Lernen Sie hier die Vorteile der ePA kennen!
Die ePA bündelt wichtige Gesundheitsdaten: Untersuchungsergebnisse, Diagnosen, Medikamenteneinnahmen befinden sich an einem Ort und sind unmittelbar nutzbar.
Klicken Sie sich durch die Präsentation und machen sich mit den Vorteilen vertraut!
Sind die Informationen noch zu abstrakt? Wir haben in der folgenden Übung einige Beispielszenarien für Sie zusammengestellt. Erkunden Sie, welchen Nutzen die ePA in verschiedenen Behandlungssituationen hat!
Eine weitere wichtige Funktion der ePA, die auch schon zum Start dabei ist, ist die Medikationsliste, in die automatisch verordnete E-Rezepte gespeichert werden. Die Medikationsliste soll dazu beitragen, Ärzt:innen einen vollständigen Überblick über Ihre Medikamente zu verschaffen und so Wechselwirkungen zu vermeiden.

Lernen Sie hier, was es zu bedenken gibt!
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte bringt einige Herausforderungen mit sich. Viele Menschen sind nicht mit der technischen Bedienung von Apps oder digitalen Plattformen vertraut. Dies kann zu Unsicherheiten führen.
Klicken Sie sich durch die folgende Übung und lernen Sie mehr Faktoren kennen, die es bei der Nutzung der ePA zu bedenken gibt.
Besonders wichtig: der Datenschutz!
Die ePA enthält sensible Gesundheitsdaten, die besonders geschützt werden müssen. Ein großes Risiko besteht darin, dass unbefugte Dritte Zugriff auf die Daten erhalten, sei es durch unsichere Passwörter, Phishing-Mails oder Cyberangriffe. Auch Fehlkonfigurationen bei den Zugriffsrechten können dazu führen, dass Daten versehentlich an die falschen Personen weitergegeben werden.
Zusätzlich besteht die Gefahr, die Kontrolle über die eigenen Daten zu verlieren, wenn Nutzer:innen nicht genau wissen, welche Informationen sie preisgeben. Um diese Risiken zu minimieren, ist es wichtig, dass alle Nutzerinnen und Nutzer mit Zugangsdaten bewusst umgehen und Sicherheitsmaßnahmen kennen.
Kennen Sie sich aus, wie Sie dazu beitragen können, dass Ihre Daten sicher sind? Beantworten Sie die Quizfrage!
Hier finden Sie noch Hintergrundwissen zur Thema ePA und Datensicherheit!
Wir fassen für Sie zusammen:
Ende der Lerneinheit